Stärkung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) & EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)
Die unternehmerische Verantwortung endet nicht am eigenen Werkstor. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat die Bundesregierung ein Instrument geschaffen, um die Sozial-, Umwelt- und Rechtsstandards auch in der eigenen globalen Lieferkette ständig zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten. Zudem plant die EU ein Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD oder auch CS3D genannt), das noch weitreichendere Verantwortung und Themen abdecken wird. Die DFGE hilft Ihnen dabei die Anforderungen des LkSG und der CSDDD zu verstehen und umzusetzen.
Die wichtigsten Fakten
zu den gesetzlichen Vorhaben
LkSG
- Gilt seit 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland
- Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen werden auf ihre gesamte Lieferkette ausgeweitet
- Unternehmen müssen tätig werden, wenn es eindeutige Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette gibt
CSDDD
- Gilt ab Juli 2027 für EU-Unternehmen mit >5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. € Umsatz, ab 2028 für >3.000 Beschäftigte und 900 Mio. € Umsatz, ab 2029 für >1.000 Beschäftigte und 450 Mio. € Umsatz.
- EU-Staaten müssen die Richtlinie bis Juli 2026 in nationales Recht umsetzen, in Deutschland voraussichtlich durch Anpassung des LkSG.
- Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich auf die gesamte Wertschöpfungskette.
- Unternehmen müssen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt identifizieren, verhindern, minimieren und Abhilfemaßnahmen einleiten.
- Große Unternehmen müssen einen Klimaplan entwickeln, um ihr Geschäftsmodell mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens in Einklang zu bringen.
Dynamische Anpassung der EU-Regulatorik
im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Die Europäische Kommission plant, verschiedene bestehende und zukünftige ESG-Berichtspflichten (CSRD, EU-Taxonomie, CSDDD) zusammenzufassen, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern
- In Deutschland wird erwartet, dass das LkSG entsprechend angepasst oder durch die neuen Regelungen der CSDDD ersetzt wird. Bis dahin müssen Unternehmen die bestehenden Vorgaben des LkSG weiterhin einhalten
- Unternehmen sollen künftig die Wahl haben, ob sie nach dem LkSG berichten oder eine europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vornehmen
- Mit der DFGE an Ihrer Seite navigieren Sie sicher durch die sich ständig wandelnde regulatorische Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Identifizieren und Analysieren von Risiken
Auswirkungen von Aktivitäten auf Menschenrechte +
Analyse, Bewertung, Priorisierung der relevanten Risikobereiche +
Keine seperate Bewertung des Umweltschutzes
Maßnahmen ergreifen
Negative Auswirkungen verhindern, minimieren und beheben
Wirksamkeit prüfen
Steuerung der Maßnahmen
Einrichtung eines Beschwerde-mechanismus
Intern oder Extern
Transparente und öffentliche Berichterstattung
Auf jährlicher Basis
Was bedeutet das für Unternehmen?
Intern & Extern
Umsetzung im eigenen Geschäftsbereich:
- Risikomanagement einrichten
- Jährliche Risikoanalyse zur Identifizierung menschrenrechtlicher und umweltbezogener Risiken durchführen
- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden
- Beschwerdemechanismus einrichten
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte ergreifen
- Transparent öffentlich berichten: Über tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen sowie das Risikomanagement des Unternehmens
Umsetzung beim direkten Zulieferer:
- Jährliche Risikoanalyse zur Identifizierung menschrenrechtlicher und umweltbezogener Risiken durchführen
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte ergreifen
Umsetzung beim indirekten Zulieferer:
- Nur anlassbezogene Sorgfaltspflichten und nur wenn das Unternehmen Kenntnisse von einem möglichen Verstoß erlangt. Dann muss das Unternehmen:
- Durchführung einer Risikoanalyse
- Implementierung eines Konzepts zur Minimierung und Vermeidung
- Präventionsmaßnahmen umsetzen
Wie kann die DFGE helfen?
Die DFGE hilft Ihnen, die Anforderungen des LkSG und der CSDDD zu verstehen und umzusetzen
Ihre Vorteile
Warum die DFGE beim Thema LkSG & CSDDD?
- Langjährige Expertise im Bereich Supply Chain, Lieferkettengesetz und EU-Richtlinien
- Experten für ESG-Strategie & Governance
- Hilfe bei Fragen zur Anwendung, Reichweite und Themen wie der Haftung