Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) & EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Stärkung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette

Die unternehmerische Verantwortung endet nicht am eigenen Werkstor. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat die Bundesregierung ein Instrument geschaffen, um die Sozial-, Umwelt- und Rechtsstandards auch in der eigenen globalen Lieferkette ständig zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten. Zudem plant die EU ein Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD oder auch CS3D genannt), das noch weitreichendere Verantwortung und Themen abdecken wird. Die DFGE hilft Ihnen dabei die Anforderungen des LkSG und der CSDDD zu verstehen und umzusetzen.

Die wichtigsten Fakten

zu den gesetzlichen Vorhaben

LkSG

  • Gilt seit 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland 
  • Regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten 

CSDDD

  • Gilt ab Juli 2027 für EU-Unternehmen mit >5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Umsatz.
  • EU-Staaten müssen die Richtlinie bis Juli 2028 in nationales Recht umsetzen, in Deutschland voraussichtlich durch Anpassung des LkSG. 
  • Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich auf die gesamte Wertschöpfungskette. 
  • Unternehmen müssen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt identifizieren, verhindern, minimieren und Abhilfemaßnahmen einleiten. 

Dynamische Anpassung der EU-Regulatorik

im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Die Europäische Kommission plant, verschiedene bestehende und zukünftige ESG-Berichtspflichten (CSRD, EU-Taxonomie, CSDDD) zusammenzufassen, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern
  • In Deutschland wird erwartet, dass das LkSG entsprechend angepasst oder durch die neuen Regelungen der CSDDD ersetzt wird. Bis dahin müssen Unternehmen die bestehenden Vorgaben des LkSG weiterhin einhalten
  • Unternehmen sollen künftig die Wahl haben, ob sie nach dem LkSG berichten oder eine europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vornehmen
  • Mit der DFGE an Ihrer Seite navigieren Sie sicher durch die sich ständig wandelnde regulatorische Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was bedeutet das für Unternehmen?

Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette 

Das müssen LkSG-pflichtige Unternehmen tun:

  • Risikomanagement einrichten
  • Jährliche Risikoanalyse zur Identifizierung menschrenrechtlicher und umweltbezogener Risiken durchführen
  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden
  • Beschwerdemechanismus einrichten
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte ergreifen
  • Das Lieferkettenmanagement intern dokumentieren (BAFA Berichtspflicht entfällt)  

Identifizieren und Analysieren von Risiken

Auswirkungen von Aktivitäten auf Menschenrechte +
Analyse, Bewertung, Priorisierung der relevanten Risikobereiche

Maßnahmen ergreifen

Negative Auswirkungen verhindern, minimieren und beheben

Wirksamkeit prüfen

Steuerung der Maßnahmen

Einrichtung eines Beschwerde-mechanismus

Intern oder Extern

Prozesse dokumentieren

Auf jährlicher Basis

Wie kann die DFGE helfen?

Die DFGE hilft Ihnen, die Anforderungen des LkSG und der CSDDD zu verstehen und umzusetzen

Ermittlung des Status Quo

Wo steht Ihr Unternehmen heute in Sachen Nachhaltigkeit? Welche Maßnahmen haben Sie bereits umgesetzt? Wo sind die Verknüpfungen zwischen Ihren Geschäftsaktivitäten und Menschenrechten? Welche Regularien und Standards sind für Sie relevant? Wie können Synnergieeffekte zwischen LkSG, CSDDD, CSRD, EU Taxonomie und Klimastrategie genutzt werden?

Risikoanalyse Workshop

Welche Anforderungen stellt das LkSG an die Risikoanalyse? Wie identifiziert man Hochrisikolieferanten? Wie führt man eine abstrakte und eine konkrete Risikoanalyse durch? Welche Tools helfen bei der Durchführung der Risikoanalyse?

Erstellung eines Klima-Übergangs-Plans

Wie plant ihr Unternehmen, seine Treibhausgasemissionen in Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens zu reduzieren und welche spezifischen Maßnahmen sind dafür vorgesehen? Inwiefern ist Ihr Geschäftsmodell mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft vereinbar? Weitere Infos zum Klima-Übergangsplan finden Sie hier.

Unterstützung bei CSR Berichtspflichten

Die DFGE hilft Ihnen bei diversen CSR Berichtspflichten Grundlagenwissen aufzubauen, die wesentlichen Informationen zu erfassen und zu validieren und kann Sie bei jedem Schritt Ihres Weges zum CSR-Management unterstützen.

Lieferkettensorgfaltsplfichtengesetz

Ihre Vorteile

Warum die DFGE beim Thema LkSG & CSDDD?

  • Strukturiertes Vorgehen, um Schritt-für-Schritt die Fokusthemen für Sie zu identifizieren
  • Langjährige Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstellung nach international anerkannten Standards und Richtlinien wie CSRD, SFRD und GRI
  • Hilfe bei Fragen zur Anwendung, Reichweite und Themen wie der Haftung

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