Nach langen und teils intensiven Abstimmungen hat das Greenhouse Gas Protocol nun seine finalen Richtlinien für die Berechnung von Scope 2-Emissionen vorgestellt.
(http://www.ghgprotocol.org/scope_2_guidance ).
Die DFGE war als Mitglied der GHG Protocol Stakeholder-Gruppe an der Entwicklung und Abstimmung beteiligt
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) ist eine Initiative von WRI und WBCSD, die einheitliche und detaillierte Standards für die Berechnung von Treibhausgas-Emissionen erarbeitet.
Als Scope 2 bezeichnet man dabei alle Emissionen, die indirekt durch den Energiebezug von Unternehmen oder Organisationen entstehen – also beispielsweise bei der Strom- oder Fernwärmeproduktion in Kraftwerken.
Problem: Zuordnung der Energieproduktion
Größter Diskussionspunkt ist hier die Berechnung der zugehörigen Emissionen. Je nach dem, wie der Strom erzeugt wird (z.B. erneuerbar vs. fossil, Braunkohle- vs. Gaskraftwerk) fallen mehr oder weniger Treibhausgas-Emissionen pro kWh an – der sogenannte Emissionsfaktor.
Da bei einer Versorgung über ein öffentliches Energienetz aber nicht physikalisch nachverfolgt werden kann, wie jede verbrauchte Kilowattstunde erzeugt wurde, muss die Zuordnung zwischen Erzeugung und Verbrauch bilanziell über sogenannte Nachweisinstrumente erfolgen – etwa über klare Herkunftskennzeichnungen für an der Strombörse gekauften Strom, oder nachgewiesene eigene Erzeugungsmengen des Stromanbieters. Die Anforderungen an eine solche Zuordnung war im Greenhouse Gas Protocol bisher nicht klar geregelt.
Die Lösung: Eine Kategorie – zwei Ergebnisse
Die neue Scope 2-Guidance schreibt nun eine duale Struktur von „market-based accounting“ und „location-based accounting“ vor. Das bedeutet, dass Unternehmen nun zwei Werte für Ihre Scope 2-Emissionen berechnen und ausweisen müssen:
- Auf Basis des regionalen oder nationalen Netz-Durchschnitts („location-based accounting“)
- Auf Basis des anbieter- oder produktspezifischen Emissionsfaktors („market-based accounting“)
Die Vorteile aus Sicht des GHG Protocols:
- Es wird transparent, ob Unternehmen lediglich über den Kauf von Grünstrom hohe Emissionseinsparungen realisieren, ohne ihren Verbrauch zu senken.
- Vergleich zwischen Unternehmen, über größere Zeiträume, und zwischen Unternehmensstandorten mit unterschiedlichen Stromkontrakten wird erleichtert.
- Durch den zwingenden Ausweis des marktbasierten Werts können sich Unternehmen mit emissions-intensivem Strombezug nicht hinter einen ggf. besseren Durchschnitt „verstecken“.
- Dadurch erhöht sich der Druck auf Unternehmen, emissionsarme Energie einzukaufen
Die neuen Anforderungen an Unternehmen:
- Identifizieren des regionalen/nationalen Emissionsfaktors für alle Standorte, Berechnung der Emissionen nach dem „location-based accounting“
- Zusätzlich für alle Standorte in liberalisierten Strommärkten:
- Prüfen, welche Produkte/Strommengen mit welchen Nachweisinstrumenten bezogen wurden
- Prüfen, ob Nachweisinstrumente den Qualitäts-Auflagen des GHG Protocol entsprechen
- Beschreiben der Produkte bzw. Nachweisinstrumente und ihres Kontexts hinsichtlich gesetzlicher Regelungen, dahinterstehende Kraftwerksanlagen etc.
- Identifizieren des produktspezifischen/versorgerspezifischen Emissionsfaktors
- Berechnung nach dem „market-based accounting“
- Gegenüberstellen und Interpretieren beider Ergebnisse, Ableitung von strategischen Implikationen
Nutzen Sie die Expertise der DFGE:
Mit der neuen umfangreichen Scope 2-Guidance wird die Erstellung des Carbon Footprints nach GHG Protocol noch einmal deutlich komplexer. Die DFGE übernimmt für Sie die Bearbeitung: Der komplette Unternehmens-Carbon Footprint über Scope 1, 2 und 3 kann mithilfe des DFGE TopDown Approach in kurzer Zeit und mit minimalen internen Ressourcen erstellt werden. Sprechen Sie uns an: