In wenigen Wochen wird der Bundestag die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) verabschieden (Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums).
Wichtigste Neuerung darin ist die Pflicht für alle größeren Unternehmen, ihre Standorte einem Energieaudit zu unterziehen. Damit setzt Deutschland die Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive) der EU um, die verpflichtende Energieaudits für große Unternehmen bis Dezember 2015 vorschreibt.
Die Regelung in Deutschland:
- Betroffen sind alle Unternehmen über 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. EUR Jahresumsatz / 43 Mio. EUR Bilanzsumme
- Bis zum 5. Dezember 2015 muss ein Energieaudit aller Standorte erfolgt sein
- Das Energieaudit muss der DIN EN 16247-1 entsprechen
- Das Energieaudit muss alle vier Jahre wiederholt werden
Viele Details der Regelung stehen noch nicht abschließend fest, bzw. werden im Nachgang über Verordnungen geregelt. Folgende Punkte gelten als wahrscheinlich:
- Ein zertifiziertes Energiemanagement (z.B. nach ISO 50.001) oder Umweltmanagement (z.B. nach ISO 14.001 oder EMAS) wird ebenso akzeptier
- Eine Registrierung aller Firmen/Audits ist nicht geplant, es soll aber Stichproben durch das BAFA und bei Nichteinhaltung Bussgelder geben
- Auditoren/Prüfer müssen Anforderungen der o.g. Norm erfüllen, aber nicht extra akkreditiert sein. U.U. auch durch firmeninterne Personen durchführbar.
Weitere Informationen in einem Merkblatt des BMWi.
Die Regelungen in anderen EU-Ländern:
Da die EU-Richtlinie von allen Mitgliedsländern umzusetzen ist und die Frist (5.12.2015) vorgegeben ist, setzen momentan alle EU-Staaten ähnliche Regelungen um. Diese können je nach Ausgestaltung auch jeweils ausländische Firmen betreffen, die im jeweiligen Land größere Niederlassungen oder Töchter unterhalten.
Beispiel UK: ESOS
Mit am weitesten (und striktesten) in der Umsetzung ist das Vereinigte Königreich mit der „ESOS“ genannten Regelung (https://www.gov.uk/energy-savings-opportunity-scheme-esos).
- Betroffene Unternehmen und Frist: Wie in Deutschland
- Abdeckung: Alle Standorte, die zusammen 90% des Energieverbrauchs ausmachen
- Audit wahlweise nach speziellen ESOS-Vorgaben, nach ISO 50.001, Display Energy Certificates (DECs) or Green Deal Assessments (GDAs)
- EMAS und ISO 14.001 nach derzeitigem Stand nicht anerkannt
- Audits nur durch extra akkreditierte und zugelassene Auditoren
Weitere Länder:
Auskünfte zur Ausgestaltung in weiteren Staaten gibt z.B. Germany Trade and Invest (GTAI);
Frankreich: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=1129600.html
Österreich: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/recht-aktuell,did=1065700.html
Schweden: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/recht-aktuell,did=1027412.html
Die DFGE empfiehlt, sich frühzeitig über Auswirkungen und ggf. nötige Schritte zu informieren. Die DFGE berät Sie bei der Umsetzung. Kontakt:
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