Im Kontext des Green Deals, der u. a. Klimaneutralität der EU bis 2050 vorsieht, hat Ursula von der Leyen Anstrengungen zu einem sog. CO2-Grenzausgleich unternommen. Hierfür läuft gegenwärtig die Konsultation relevanter Stakeholder mittels eines Fragebogens.
Hintergrund und Idee
Hintergrund zum CO2-Grenzausgleich ist die Vermeidung der „Emissionsverlagerung“ in Länder mit schwächeren Vorschriften. Die Einführung strengerer Emissionsrichtlinien in einem Land bzw. in der EU könne zwangsläufig dazu führen, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder verlagern, in denen schwächere Reglementierungen gelten. Dies wiederum hätte hierzulande den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge und Emissionen würden nicht effektiv gesenkt.
Der vorgeschlagene CO2-Grenzausgleich sieht außerdem vor, dass ausländische Unternehmen auf ihre importierten Waren einen Art Klimazoll entrichten müssen, welcher sich am CO2-Ausstoß des jeweiligen Produkts orientiert.
Potentielle Vorteile
- CO2-Grenzausgleich kompensiert im Produktionsland anfallende, geringere CO2-Kosten
- Dadurch: Schutz beheimateter Unternehmen sowie Anreize im Nicht-EU-Ausland, in klimaschonendere Technologien zu investieren
- Investitionen in klimafreundlichere Produktion würden sich für europäische Betriebe rentieren, da mit ausländischen Preisen konkurriert werden kann
- Entlastung der EU-Staaten durch Einnahmen (insb. nach der Corona-Pandemie)
- Klimastandards würden außereuropäischen Ländern aufgezwungen, welche die Geschäftsbeziehungen auf Grund der hohen Wirtschaftskraft Europas nicht „einfach so“ einstellen können
Herausforderungen und mögliche Nachteile
- Auf politischer Ebene könnte es als Abschottungsinstrument und Provokation interpretiert werden, insb. ggü. China und den USA
- Es müssen Regelungen gefunden werden, die internationalen Handel nicht einschränken und den Handelskrieg durch weiteren Protektionismus nicht noch weiter eskalieren lassen
- Vereinbarung mit WTO-Vorgaben
- Inhaltliche Ausgestaltung: Verwaltungsaufwand könnte hoch sein und damit insb. für kleine und mittlere Unternehmen nicht tragbar (hier gibt es Vorschläge für sog. Referenzwerte oder die Orientierung an Mehrwertsteuer)
Fazit
Der Vorschlag eines CO2-Grenzausgleichs hat durchaus Potential und könnte zu weiteren Anstrengungen bzgl. klimaschonenderen Produktionsweisen führen. Auf Grund der sehr komplexen Materie gilt es jedoch, die inhaltlichen Regelungen im Interesse aller Stakeholder adäquat zu gestalten. Die Konsultation der relevanten Anspruchsgruppen läuft noch bis zum 28. Oktober 2020. Außerdem gilt es, sich auf politischer Ebene diplomatisch und deeskalierend zu verhalten, um die teils angespannten Handelsbeziehungen nicht noch weiter zu gefährden.
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