PPWR
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, VO (EU) 2025/40) ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt als unmittelbar wirksame EU-Verordnung für alle Verpackungen – unabhängig von Material oder Herkunft. Sie ist Teil des European Green Deal und verfolgt drei Ziele: Verpackungsabfälle reduzieren, Recyclingfähigkeit erhöhen und die Kreislaufwirtschaft stärken.
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anwendbar. Einzelne Anforderungen greifen jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Weitere Vorgaben, etwa zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und bestimmten Einwegverpackungsformaten, folgen gestaffelt. Details werden durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte konkretisiert. Für Unternehmen heißt das: bereits geltende Pflichten umsetzen und kommende Anforderungen frühzeitig einplanen.
Wir nehmen Ihnen die Komplexität ab. Mit einem modularen Beratungsansatz begleiten wir Sie von der ersten Betroffenheitsanalyse über die Umsetzung der Mindestanforderungen bis zur strategischen Optimierung Ihres Verpackungsportfolios – praxisnah und auf Ihren Reifegrad zugeschnitten.
Ihr Weg zur PPWR-Compliance
So arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen
Unabhängig von der gewählten Phase folgt ein PPWR-Projekt bei der DFGE einem klaren, nachvollziehbaren Ablauf:
Schritt 1: Betroffenheitsworkshop
Gemeinsame Analyse Ihrer Unternehmensstruktur (Hersteller vs. Distributor) und der relevanten Verpackungsmengen.
Schritt 2: Datenerfassung
Zugeschnittener Fragebogen zu Materialien, Mengen und bestehenden Prozessen, inklusive Klärungsgespräch zu offenen Punkten.
Schritt 3: Analyse & Priorisierung
Bewertung der PPWR-Anforderungen im Ampelformat und Identifikation der dringendsten Handlungsfelder.
Schritt 4: Umsetzung
Je nach Phase: Schließen der Compliance-Lücken, Erstellung der erforderlichen Dokumentation oder Entwicklung der Circularity-Strategie.
Schritt 5: Ergebnis & Übergabe
Präsentation der Ergebnisse in einem Ergebnisworkshop und Übergabe aller Deliverables inklusive Handlungsplan.
PPWR Services
Drei modulare Phasen – einzeln buchbar oder aufeinander aufbauend
- Betroffenheitsmatrix: PPWR-Anforderungen nach Artikel, Frist und Priorität im Ampelformat
- Erste qualitative GAP-Einschätzung im gleichen Ampelstil
- Handlungsplan mit Maßnahmen gegliedert nach 2026 / 2028 / 2030
- Aufwand: Betroffenheitsworkshop, zugeschnittener Fragebogen, Klärungsgespräch und Ergebnisworkshop in 3–4 Wochen
- Vertiefte GAP-Analyse zu Materialien, PFAS, EPR und Kennzeichnung: regulatorisch, finanziell und reputational bewertet
- Priorisierter Maßnahmenplan mit Meilensteinen 2026 / 2028 / 2030
- Management-Briefing: was zu tun ist, warum, bis wann und mit welchem Aufwand
- Vorlagen für EU-Konformitätserklärung, Lieferantenabfrage, Dokumentation und EPR-Registrierung
- Baut auf dem Readiness Assessment auf, ergänzt um Datenerhebung und Umsetzungsbegleitung
- Portfolioanalyse: Einschätzung der Recyclingfähigkeit je Verpackungskategorie und Identifikation kritischer Verpackungen unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen regulatorischen Stands.
- Redesign-Optionen und Materialvergleiche für Lieferantengespräche (Design for Recycling)
- Circularity-Strategie mit 2030/2040-Zielbild, PCR-Lückenanalyse und Kostenmodell
- Circularity-Roadmap als Management-Übersicht von heute bis 2030
- Optional: laufende Advisory mit Monitoring und Updates zu neuen Rechtsakten
Alle drei Phasen sind einzeln buchbar. Der Aufwand richtet sich nach Ihrer Unternehmensstruktur und der Anzahl der zu bewertenden Verpackungen. Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an.

Ihre Vorteile
Warum Sie sich bei der PPWR-Umsetzung an die DFGE wenden sollten
Für das Management
- 25+ Jahre Erfahrung in Nachhaltigkeits- und Regulatorik-Beratung
- Klare Priorisierung: Was ist Pflicht, was ist strategisch sinnvoll
- Spürbare Entlastung Ihrer internen Ressourcen durch modulare Pakete
Für höchste Qualität
- Fundiert auf Basis der PPWR (VO (EU) 2025/40) und ihrer delegierten Rechtsakte
- Strukturierte Betroffenheits- und GAP-Analyse im nachvollziehbaren Ampelformat
- Laufende Beobachtung neuer Konkretisierungen und Fristen
Für Ihr Sustainability Management
- Belastbare Grundlage für Compliance-Dokumentation und Lieferantenkommunikation
- Anschluss an Ihre Gesamt-ESG-Strategie über die DFGE Sustainability Intelligence
- Brücke zu Corporate Carbon Footprint, Product Carbon Footprint, Circular Economy Strategie und Supply Chain Engagement
FAQ | PPWR & weitere Informationen
1. Was ist die PPWR?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (VO (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und muss nicht wie eine Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Nationale Regelungen bleiben insbesondere für Vollzug und die praktische Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung relevant.
2. Ab wann gilt die PPWR?
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anwendbar. Nicht alle Anforderungen gelten bereits zu diesem Zeitpunkt: Weitere Pflichten folgen gestaffelt bis 2040 und werden teilweise durch nachgelagerte Rechtsakte konkretisiert.
3. Wer ist von der PPWR betroffen?
Die PPWR betrifft Unternehmen entlang der Verpackungslieferkette – insbesondere Hersteller, Importeure und Händler. Welche Pflichten ein Unternehmen erfüllen muss, hängt von seiner konkreten Rolle, den Verpackungen und den jeweiligen Absatzmärkten ab. Dabei sind die Verantwortung für die Verpackungskonformität und die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) getrennt zu prüfen. In Unternehmensgruppen sollten die Rollen für jede rechtliche Einheit bewertet werden.
4. Ab welchen Mengen greift die PPWR?
Es gibt keine allgemeine Mindestmenge, unterhalb derer Unternehmen vollständig von der PPWR ausgenommen sind. Für einzelne Pflichten bestehen jedoch Erleichterungen oder Ausnahmen, die unter anderem von Unternehmensgröße, Verpackungsmengen und Verpackungsart abhängen. Diese müssen für die jeweils betroffene Pflicht und rechtliche Einheit geprüft werden.
5. Was fordert die PPWR konkret?
Fünf Pflichtenbereiche, gestaffelt bis 2040: Recyclingfähigkeit aller Verpackungen (bewertet in den Grades A, B, C), Mindestanteile an recyceltem Inhalt in Kunststoffverpackungen (ab 2030: 10–35 % Post-Consumer-Rezyklat), Mehrwegquoten für Transportverpackungen (ab 2030: 40 %), Verbote bestimmter Einwegformate sowie PFAS-Grenzwerte, und umfassende Compliance-Pflichten wie EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation und Registrierung pro EU-Markt.
Die genannten Quoten und Anforderungen gelten nicht unterschiedslos für jede Verpackung. Maßgeblich sind die jeweilige Verpackungskategorie, der Anwendungszeitpunkt und gesetzliche Ausnahmen.
6. Was gilt seit August 2026?
Seit dem 12. August 2026 ist die PPWR grundsätzlich anwendbar. Für neu in Verkehr gebrachte Verpackungen sind die jeweils bereits geltenden Anforderungen durch die erforderliche Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation nachzuweisen. Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten PFAS-Grenzwerte. Unternehmen sollten außerdem ihre Registrierungs- und EPR-Pflichten in den relevanten Absatzmärkten prüfen. Später anwendbare Anforderungen sind entsprechend ihren eigenen Fristen einzuplanen.
7. Was unterscheidet die drei DFGE PPWR-Phasen?
Phase 1 (Readiness Assessment) schafft Transparenz darüber, wo Sie stehen.
Phase 2 (Compliance Paket) begleitet Sie bei der Erfüllung der Mindestanforderungen.
Phase 3 (Circularity Advisory) optimiert Ihr Verpackungsportfolio strategisch mit Blick auf 2030 und 2040.
Die Phasen sind einzeln buchbar und bauen bei Bedarf aufeinander auf.
8. Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?
Erfassen Sie zunächst Ihre Verpackungsarten, Materialien, Mengen und Absatzmärkte. Klären Sie anschließend die Verantwortlichkeiten für Verpackungskonformität und EPR. Prüfen Sie vorhandene Lieferantennachweise, Konformitätserklärungen und technische Unterlagen auf Lücken und priorisieren Sie die bereits geltenden Pflichten. Darauf aufbauend lassen sich die kommenden Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Wiederverwendung vorbereiten.


