PPWR
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, VO (EU) 2025/40) ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt als unmittelbar wirksame EU-Verordnung für alle Verpackungen – unabhängig von Material oder Herkunft. Sie ist Teil des European Green Deal und verfolgt drei Ziele: Verpackungsabfälle reduzieren, Recyclingfähigkeit erhöhen und die Kreislaufwirtschaft stärken.
Der Zeitplan der PPWR ist eng gesteckt: Nach ihrem Inkrafttreten im Februar 2025 gelten die grundlegenden Konformitätspflichten mittlerweile verbindlich. Bis 2030 treten weitere Anforderungen in Kraft, darunter Verbote bestimmter Einwegverpackungsformate. Zusätzliche Konkretisierungen erfolgen laufend über delegierte Rechtsakte – für Sie heißt das: Compliance kontinuierlich sicherstellen und Entwicklungen frühzeitig berücksichtigen.
Wir nehmen Ihnen die Komplexität ab. Mit einem modularen Beratungsansatz begleiten wir Sie von der ersten Betroffenheitsanalyse über die Umsetzung der Mindestanforderungen bis zur strategischen Optimierung Ihres Verpackungsportfolios – praxisnah und auf Ihren Reifegrad zugeschnitten.
Ihr Weg zur PPWR-Compliance
So arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen
Unabhängig von der gewählten Phase folgt ein PPWR-Projekt bei der DFGE einem klaren, nachvollziehbaren Ablauf:
Schritt 1: Betroffenheitsworkshop
Gemeinsame Analyse Ihrer Unternehmensstruktur (Hersteller vs. Distributor) und der relevanten Verpackungsmengen.
Schritt 2: Datenerfassung
Zugeschnittener Fragebogen zu Materialien, Mengen und bestehenden Prozessen, inklusive Klärungsgespräch zu offenen Punkten.
Schritt 3: Analyse & Priorisierung
Bewertung der PPWR-Anforderungen im Ampelformat und Identifikation der dringendsten Handlungsfelder.
Schritt 4: Umsetzung
Je nach Phase: Schließen der Compliance-Lücken, Erstellung der erforderlichen Dokumentation oder Entwicklung der Circularity-Strategie.
Schritt 5: Ergebnis & Übergabe
Präsentation der Ergebnisse in einem Ergebnisworkshop und Übergabe aller Deliverables inklusive Handlungsplan.
PPWR Services
Drei modulare Phasen – einzeln buchbar oder aufeinander aufbauend
- Betroffenheitsmatrix: PPWR-Anforderungen nach Artikel, Frist und Priorität im Ampelformat
- Erste qualitative GAP-Einschätzung im gleichen Ampelstil
- Handlungsplan mit Maßnahmen gegliedert nach 2026 / 2028 / 2030
- Aufwand: Betroffenheitsworkshop, zugeschnittener Fragebogen, Klärungsgespräch und Ergebnisworkshop in 3–4 Wochen
- Vertiefte GAP-Analyse zu Materialien, PFAS, EPR und Kennzeichnung: regulatorisch, finanziell und reputational bewertet
- Priorisierter Maßnahmenplan mit Meilensteinen 2026 / 2028 / 2030
- Management-Briefing: was zu tun ist, warum, bis wann und mit welchem Aufwand
- Vorlagen für EU-Konformitätserklärung, Lieferantenabfrage, Dokumentation und EPR-Registrierung
- Baut auf dem Readiness Assessment auf, ergänzt um Datenerhebung und Umsetzungsbegleitung
- Portfolioanalyse: Recyclability Grade je Produktkategorie, kritische Verpackungen identifiziert
- Redesign-Optionen und Materialvergleiche für Lieferantengespräche (Design for Recycling)
- Circularity-Strategie mit 2030/2040-Zielbild, PCR-Lückenanalyse und Kostenmodell
- Circularity-Roadmap als Management-Übersicht von heute bis 2030
- Optional: laufende Advisory mit Monitoring und Updates zu neuen Rechtsakten
Alle drei Phasen sind einzeln buchbar. Der Aufwand richtet sich nach Ihrer Unternehmensstruktur und der Anzahl der zu bewertenden Verpackungen. Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an.

Ihre Vorteile
Warum Sie sich bei der PPWR-Umsetzung an die DFGE wenden sollten
Für das Management
- 25+ Jahre Erfahrung in Nachhaltigkeits- und Regulatorik-Beratung
- Klare Priorisierung: Was ist Pflicht, was ist strategisch sinnvoll
- Spürbare Entlastung Ihrer internen Ressourcen durch modulare Pakete
Für höchste Qualität
- Fundiert auf Basis der PPWR (VO (EU) 2025/40) und ihrer delegierten Rechtsakte
- Strukturierte Betroffenheits- und GAP-Analyse im nachvollziehbaren Ampelformat
- Laufende Beobachtung neuer Konkretisierungen und Fristen
Für Ihr Sustainability Management
- Belastbare Grundlage für Compliance-Dokumentation und Lieferantenkommunikation
- Anschluss an Ihre Gesamt-ESG-Strategie über die DFGE Sustainability Intelligence
- Brücke zu Corporate Carbon Footprint, Product Carbon Footprint, Circular Economy Strategie und Supply Chain Engagement
FAQ | PPWR & weitere Informationen
1. Was ist die PPWR?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (VO (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG), gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und lässt keinen nationalen Umsetzungsspielraum zu.
2. Ab wann gilt die PPWR?
Die PPWR ist im Februar 2025 in Kraft getreten. Ab dem 12. August 2026 greifen die grundsätzlichen Konformitätspflichten. Ab 2030 verschwinden bestimmte Einwegverpackungsformate vom Markt, weitere Anforderungen folgen gestaffelt bis 2040. Der Rahmen wird laufend durch delegierte Rechtsakte konkretisiert.
3. Wer ist von der PPWR betroffen?
Grundsätzlich jeder, der Verpackungen in der EU in Verkehr bringt. Als Hersteller gilt, wer Produkte unter eigenem Markennamen verkauft – unabhängig davon, ob selbst produziert wird. Als Distributor gilt, wer ausschließlich Fremdmarkenprodukte weiterverkauft und dadurch deutlich geringeren Pflichten unterliegt. In Unternehmensgruppen wird jede rechtliche Einheit separat bewertet.
4. Ab welchen Mengen greift die PPWR?
Die Grundpflichten gelten grundsätzlich ab der ersten Verpackung – es gibt keine Mindestmenge. Für die Meldepflicht gilt: Eine vereinfachte Meldung reicht unter 10 Tonnen pro Jahr, ab 10 Tonnen ist die vollständige Meldung erforderlich. Von den Mehrwegzielen befreit sind Unternehmen unter 1.000 kg Verpackung pro Jahr sowie Kleinstunternehmen. Schwellenwerte gelten pro juristischer Person, nicht auf Gruppenebene.
5. Was fordert die PPWR konkret?
Fünf Pflichtenbereiche, gestaffelt bis 2040: Recyclingfähigkeit aller Verpackungen (bewertet in den Grades A, B, C), Mindestanteile an recyceltem Inhalt in Kunststoffverpackungen (ab 2030: 10–35 % Post-Consumer-Rezyklat), Mehrwegquoten für Transportverpackungen (ab 2030: 40 %), Verbote bestimmter Einwegformate sowie PFAS-Grenzwerte, und umfassende Compliance-Pflichten wie EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation und Registrierung pro EU-Markt.
6. Was gilt bereits ab 2026?
Ab 2026 greift das PFAS-Verbot in lebensmittelkontaktsensitiven Verpackungen. Außerdem werden die EU-Konformitätserklärung für alle Verpackungen, eine vollständige technische Dokumentation und die Registrierung im nationalen Produzentenregister jedes EU-Marktes verpflichtend.
7. Was unterscheidet die drei DFGE PPWR-Phasen?
Phase 1 (Readiness Assessment) schafft Transparenz darüber, wo Sie stehen.
Phase 2 (Compliance Paket) begleitet Sie bei der Erfüllung der Mindestanforderungen.
Phase 3 (Circularity Advisory) optimiert Ihr Verpackungsportfolio strategisch mit Blick auf 2030 und 2040.
Die Phasen sind einzeln buchbar und bauen bei Bedarf aufeinander auf.


