PPWR

Die EU-Verpackungsverordnung

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, VO (EU) 2025/40) ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt als unmittelbar wirksame EU-Verordnung für alle Verpackungen – unabhängig von Material oder Herkunft. Sie ist Teil des European Green Deal und verfolgt drei Ziele: Verpackungsabfälle reduzieren, Recyclingfähigkeit erhöhen und die Kreislaufwirtschaft stärken.

Der Zeitplan der PPWR ist eng gesteckt: Nach ihrem Inkrafttreten im Februar 2025 gelten die grundlegenden Konformitätspflichten mittlerweile verbindlich. Bis 2030 treten weitere Anforderungen in Kraft, darunter Verbote bestimmter Einwegverpackungsformate. Zusätzliche Konkretisierungen erfolgen laufend über delegierte Rechtsakte – für Sie heißt das: Compliance kontinuierlich sicherstellen und Entwicklungen frühzeitig berücksichtigen.

Wir nehmen Ihnen die Komplexität ab. Mit einem modularen Beratungsansatz begleiten wir Sie von der ersten Betroffenheitsanalyse über die Umsetzung der Mindestanforderungen bis zur strategischen Optimierung Ihres Verpackungsportfolios – praxisnah und auf Ihren Reifegrad zugeschnitten.

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren!

Ihr Weg zur PPWR-Compliance

So arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen

Unabhängig von der gewählten Phase folgt ein PPWR-Projekt bei der DFGE einem klaren, nachvollziehbaren Ablauf:

Schritt 1: Betroffenheitsworkshop

Gemeinsame Analyse Ihrer Unternehmensstruktur (Hersteller vs. Distributor) und der relevanten Verpackungsmengen.

Schritt 2: Datenerfassung

Zugeschnittener Fragebogen zu Materialien, Mengen und bestehenden Prozessen, inklusive Klärungsgespräch zu offenen Punkten.

Schritt 3: Analyse & Priorisierung

Bewertung der PPWR-Anforderungen im Ampelformat und Identifikation der dringendsten Handlungsfelder.

Schritt 4: Umsetzung

Je nach Phase: Schließen der Compliance-Lücken, Erstellung der erforderlichen Dokumentation oder Entwicklung der Circularity-Strategie.

Schritt 5: Ergebnis & Übergabe

Präsentation der Ergebnisse in einem Ergebnisworkshop und Übergabe aller Deliverables inklusive Handlungsplan.

PPWR Services

Drei modulare Phasen – einzeln buchbar oder aufeinander aufbauend

PPWR Readiness Assessment - Wenn Sie verstehen wollen, wo Sie stehen

  • Betroffenheitsmatrix: PPWR-Anforderungen nach Artikel, Frist und Priorität im Ampelformat
  • Erste qualitative GAP-Einschätzung im gleichen Ampelstil
  • Handlungsplan mit Maßnahmen gegliedert nach 2026 / 2028 / 2030
  • Aufwand: Betroffenheitsworkshop, zugeschnittener Fragebogen, Klärungsgespräch und Ergebnisworkshop in 3–4 Wochen

PPWR Compliance Paket – Wenn Sie die Mindestanforderungen erfüllen wollen

  • Vertiefte GAP-Analyse zu Materialien, PFAS, EPR und Kennzeichnung: regulatorisch, finanziell und reputational bewertet
  • Priorisierter Maßnahmenplan mit Meilensteinen 2026 / 2028 / 2030
  • Management-Briefing: was zu tun ist, warum, bis wann und mit welchem Aufwand
  • Vorlagen für EU-Konformitätserklärung, Lieferantenabfrage, Dokumentation und EPR-Registrierung
  • Baut auf dem Readiness Assessment auf, ergänzt um Datenerhebung und Umsetzungsbegleitung

PPWR Circularity Advisory – Wenn Sie Ihr Portfolio strategisch optimieren wollen

  • Portfolioanalyse: Recyclability Grade je Produktkategorie, kritische Verpackungen identifiziert
  • Redesign-Optionen und Materialvergleiche für Lieferantengespräche (Design for Recycling)
  • Circularity-Strategie mit 2030/2040-Zielbild, PCR-Lückenanalyse und Kostenmodell
  • Circularity-Roadmap als Management-Übersicht von heute bis 2030
  • Optional: laufende Advisory mit Monitoring und Updates zu neuen Rechtsakten

Alle drei Phasen sind einzeln buchbar. Der Aufwand richtet sich nach Ihrer Unternehmensstruktur und der Anzahl der zu bewertenden Verpackungen. Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an.

Zwei Menschen spazieren auf einem felsigen Pfad in der Nähe eines ruhigen Bergsees, im Hintergrund sind hohe Gipfel und Schneeflecken zu sehen, über ihnen ein teilweise bewölkter Himmel.

Ihre Vorteile

Warum Sie sich bei der PPWR-Umsetzung an die DFGE wenden sollten

Für das Management

 

  • 25+ Jahre Erfahrung in Nachhaltigkeits- und Regulatorik-Beratung
  • Klare Priorisierung: Was ist Pflicht, was ist strategisch sinnvoll
  • Spürbare Entlastung Ihrer internen Ressourcen durch modulare Pakete

Für höchste Qualität

 

  • Fundiert auf Basis der PPWR (VO (EU) 2025/40) und ihrer delegierten Rechtsakte
  • Strukturierte Betroffenheits- und GAP-Analyse im nachvollziehbaren Ampelformat
  • Laufende Beobachtung neuer Konkretisierungen und Fristen

Für Ihr Sustainability Management

 

FAQ | PPWR & weitere Informationen

1. Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (VO (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG), gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und lässt keinen nationalen Umsetzungsspielraum zu.

2. Ab wann gilt die PPWR?

Die PPWR ist im Februar 2025 in Kraft getreten. Ab dem 12. August 2026 greifen die grundsätzlichen Konformitätspflichten. Ab 2030 verschwinden bestimmte Einwegverpackungsformate vom Markt, weitere Anforderungen folgen gestaffelt bis 2040. Der Rahmen wird laufend durch delegierte Rechtsakte konkretisiert.

3. Wer ist von der PPWR betroffen?

Grundsätzlich jeder, der Verpackungen in der EU in Verkehr bringt. Als Hersteller gilt, wer Produkte unter eigenem Markennamen verkauft – unabhängig davon, ob selbst produziert wird. Als Distributor gilt, wer ausschließlich Fremdmarkenprodukte weiterverkauft und dadurch deutlich geringeren Pflichten unterliegt. In Unternehmensgruppen wird jede rechtliche Einheit separat bewertet.

4. Ab welchen Mengen greift die PPWR?

Die Grundpflichten gelten grundsätzlich ab der ersten Verpackung – es gibt keine Mindestmenge. Für die Meldepflicht gilt: Eine vereinfachte Meldung reicht unter 10 Tonnen pro Jahr, ab 10 Tonnen ist die vollständige Meldung erforderlich. Von den Mehrwegzielen befreit sind Unternehmen unter 1.000 kg Verpackung pro Jahr sowie Kleinstunternehmen. Schwellenwerte gelten pro juristischer Person, nicht auf Gruppenebene.

5. Was fordert die PPWR konkret?

Fünf Pflichtenbereiche, gestaffelt bis 2040: Recyclingfähigkeit aller Verpackungen (bewertet in den Grades A, B, C), Mindestanteile an recyceltem Inhalt in Kunststoffverpackungen (ab 2030: 10–35 % Post-Consumer-Rezyklat), Mehrwegquoten für Transportverpackungen (ab 2030: 40 %), Verbote bestimmter Einwegformate sowie PFAS-Grenzwerte, und umfassende Compliance-Pflichten wie EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation und Registrierung pro EU-Markt.

6. Was gilt bereits ab 2026?

Ab 2026 greift das PFAS-Verbot in lebensmittelkontaktsensitiven Verpackungen. Außerdem werden die EU-Konformitätserklärung für alle Verpackungen, eine vollständige technische Dokumentation und die Registrierung im nationalen Produzentenregister jedes EU-Marktes verpflichtend.

7. Was unterscheidet die drei DFGE PPWR-Phasen?

Phase 1 (Readiness Assessment) schafft Transparenz darüber, wo Sie stehen.

Phase 2 (Compliance Paket) begleitet Sie bei der Erfüllung der Mindestanforderungen.

Phase 3 (Circularity Advisory) optimiert Ihr Verpackungsportfolio strategisch mit Blick auf 2030 und 2040.

Die Phasen sind einzeln buchbar und bauen bei Bedarf aufeinander auf.

Machen Sie Ihre Verpackungen PPWR-konform!

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