Drei blaue Pfeile mit deutschem Text zeigen die Fristen an: Ab 01.01.2024 für Unternehmen, die dem NFRD unterliegen, ab 01.01.2025 für Unternehmen, die noch nicht dem NFRD unterliegen, ab 01.01.2026 für börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute und Versicherer.

Drei blaue Pfeile mit deutschem Text zeigen die Fristen an: Ab 01.01.2024 für Unternehmen, die dem NFRD unterliegen, ab 01.01.2025 für Unternehmen, die noch nicht dem NFRD unterliegen, ab 01.01.2026 für börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute und Versicherer.