Der geplante „Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte“ der Deutschen Bundesregierung ist weiter umstritten. Der Entwurf zu dem CSR-Rahmenwerk befindet sich Stand Juli 2016 noch in der „Ressortabstimmung“, aus einem ersten Treffen der Staatssekretäre am 28.7.2016 wurden keine Ergebnisse bekannt.
Der Nationale Aktionsplan soll die Umsetzung der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) in Deutschland sowie für deutsche Unternehmen im Ausland regeln.
Auf der Pressekonferenz der Bundesregierung am 27.7.2016 wurde die öffentliche Vorstellung des Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte „in einigen Monaten“ angekündigt. Damit bleibt die Bundesregierung deutlich hinter dem ursprünglichen Zeitplan zurück, der eine Verabschiedung durch das Parlament bereits im ersten Halbjahr 2016 vorgesehen hatte.
Hintergrund der Verzögerung und der aufflammenden Debatte ist laut Berichten mehrerer Medien (u.a. Frankfurter Rundschau, Tagesschau) die Position des Finanzministeriums, das konkrete und bindende Auflagen und Sorgfaltspflichten für Unternehmen verhindern und dem Aktionsplan eher Empfehlungscharakter verleihen wolle.
Die jetzt zwischen den Ressorts diskutierte Vorlage war im Rahmen eines mehrjährigen, ambitionierten Prozesses mit Expertenanhörungen und Konferenzen erarbeitet worden. Im Rahmen der letzten Plenumskonferenz war vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag angemerkt worden, dass eine Sorgfaltspflicht gerade für kleine und mittlere Unternehmen nicht darstellbar sei und der Fokus auf Unterstützungsangeboten von staatlicher Seite liegen solle.
Kritik und Petition gegen die „Verwässerung“ des Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte
Mehrere NGOs und Verbände haben gegen die diskutierte Reduzierung des Aktionsplans protestiert und auch eine Petition gestartet mit der Forderung, der geplante Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte müsse gesetzliche Regelungen und Verpflichtungen vorsehen. Unter anderem soll er „deutsche Unternehmen verpflichten, mögliche negative Folgen ihrer Auslandsgeschäfte für die Menschenrechte zu untersuchen, ihnen aktiv entgegenzuwirken und transparent darüber zu berichten“, sowie „Opfern die Möglichkeit geben, hierzulande eine Entschädigung einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Menschenrechte im Ausland missachten“.
Die Petition wird u.a. unterstützt von Verdi, Oxfam, Brot für die Welt, Misereor, VENRO, den evangelischen und katholischen Kirchen und zahlreichen anderen Organisationen.
Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte: Der Prozess als Kurzfilm
Den oben dargestellten Kurzfilm zu den Hintergründen und zur Erarbeitung des Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte hat das Außenministerium als federführendes Ressort erstellt.