EU-Taxonomie

Navigieren Sie sicher durch die Komplexität der EU-Verordnung

Die DFGE unterstützt Sie aktiv bei der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung gemäß den Vorgaben der EU-Kommission – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Wir sorgen dafür, dass Ihr Prozess effizient und regelkonform abläuft. Von der Betroffenheitsanalyse (Eligibility-Prüfung) über die Übereinstimmungsprüfung (Alignment-Prüfung) bis hin zur Zusammenarbeit mit Ihren Wirtschaftsprüfern, der Berechnung der KPIs und der Erstellung der Berichtsinhalte für Ihren CSRD-Bericht – wir begleiten Sie auf jedem Schritt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und erreichen Sie Ihre Nachhaltigkeitsziele erfolgreich.

Beratungstermin vereinbaren!
EU-Taxonomie Weitwinkel

Gemeinsam die Herausforderung EU-Taxonomie meistern

Die EU-Taxonomie und die CSRD sind zentrale Instrumente der EU zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft im Rahmen des EU Green Deals.

Ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichtspflicht ist die EU-Taxonomie – ein klarer und nachvollziehbarer Rahmen, der Ihnen hilft, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu identifizieren. Mit dem Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen, spielt das Finanzwesen eine Schlüsselrolle. Die EU-Taxonomie ermöglicht es Ihnen, zu prüfen, ob Ihre Aktivitäten den festgelegten Nachhaltigkeitskriterien entsprechen und somit einen echten Beitrag zu den EU-Klimazielen leisten. Gleichzeitig zeigen Sie damit transparent auf, welchen Anteil Ihres Umsatzes, Ihrer Investitions- und Betriebsausgaben Sie nachhaltigen Aktivitäten zuordnen können. Das unterstützt nicht nur Ihr Unternehmen, sondern lenkt auch gezielt Kapital in ökologische und zukunftssichere Projekte.

Der Prozess zur Ermittlung der EU-Taxonomie-Konformität

Um die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung zu erfüllen, müssen Sie einen strukturierten Prozess durchlaufen, der sicherstellt, dass Sie die wirtschaftlichen Aktivitäten im Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit analysieren, bewerten und berichten.

In einem ersten Schritt erfolgt eine Analyse der Geschäftstätigkeiten, um zu prüfen, welche Aktivitäten unter die von der EU-Taxonomie definierten Kategorien fallen. Mit einer Betroffenheitsanalyse (Eligablity Prüfung) und einer Übereinstimmungsprüfung (Alignement Prüfung) bestimmen Unternehmen, ob EU-taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten vorliegen.

Die Konformität erfordert die Erfüllung der folgenden drei Bedingungen:

Die Aktivität muss die technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie erfüllen, die für das jeweilige Umweltziel definiert sind.

Die Aktivität darf keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen. Hierzu sind die DNSH-Kriterien der Taxonomie heranzuziehen.

Unternehmen müssen grundlegende soziale und governancebezogene Standards einhalten, etwa die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Der EU-taxonomiekonforme Anteil an Umsatz, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) durch die ausgeübte Wirtschaftsaktivität muss in den CSRD-Bericht aufgenommen und taxonomiekonforme und -fähige Wirtschaftsaktivitäten angegeben werden.

Weitere Informationen zu den Anforderungen der CSRD Berichtspflicht finden Sie hier.

Ihre Vorteile

Warum die DFGE beim Thema EU-Taxonomie?

  • Alles aus einer Hand – im Rahmen unseres ganzheitlichen Ansatzes können wir Sie auf der gesamten CSRD-Journey begleiten und bieten Modul-Bausteine wie Doppelte Wesentlichkeit, CSRD Umsetzung und Reporting, Corporate Carbon Footprint (CCF), Climate Transition Plan (CTP), Risiko und Chancenanalysen  oder Strategien z.B. zu Biodiversität oder Kreislaufwirtschaft an. 
  • Fokus auf den Mittelstand: Seit über 25 Jahren unterstützen wir Mittelstandsunternehmen bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsprojekten und Berichtsanforderungen nach international anerkannten Standards wie TCFD, GRI oder UNGC.
  • Wir sehen uns als Coach, Berater und Dienstleister – um Ressourcen und Aufwand auf Ihrer Seite zu minimieren

Gewappnet für die EU-Taxonomie

+49 8192 99 7 33-20