DFGE– das Institut für Energie, Ökologie und Ökonomie veröffentlicht die vierte Pressemitteilung in Form einer Checkliste. Firmen können die hier aufgeführten Fragen einsetzen, um Lücken in ihrer CSR Strategie aufzudecken. Diese Checkliste konzentriert sich darauf, wie Menschenrechte im betrieblichen Umfeld gewahrt werden können.
Greifenberg/München, 15. September 2016 – DFGE – Die DFGE – Institut für Energie, Ökologie und Ökonomie – wurde 1999 als ein Spin-Off der Technischen Universität München gegründet und bietet ganzheitliche Beratung, Software und Auditierungslösungen im Bereich Nachhaltigkeit. In diesem Sinne stehen CSR Themen im Mittelpunkt unserer Bemühungen: nachdem wir uns mit dem CSR Programm im Allgemeinen und, darauf aufbauend, Umweltthemen und Arbeitspraktiken auseinandergesetzt haben, stellen wir nun eine Checkliste zum Thema Menschenrechte zur Verfügung. Menschenrechte sind die Grundrechte, die jedem Menschen zustehen. Insbesondere beziehen sich Menschenrechte im betrieblichen Umfeld auf Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen, keine Zwangsarbeit, Chancengleichheit und Gleichbehandlung, sowie Kinderarbeit. (ISO 26000).
1 – Ist das Programm struktuiert?
Um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Menschenrechte in der CSR Strategie gelingt, müssen Firmen das Programm strukturieren.
- Ist das Management mit klar definierten Rollen involviert?
- Sind die Interessensvertreter – insbesondere Arbeitnehmer und Subunternehmer – eingebunden?
- Ist das Programm Teil einer Gesamtstrategie?
- Gibt es klar definierte Ziele? Werden diesen KPIs angereiht, die dann auch überprüft werden?
- Werden Erfolge kommuniziert?
- Wurden die relevanten Themen identifiziert? (Diskrimination, Zwangsarbeit, etc …)
- Ist die Sorgfaltspflicht für Menschenrechte in einem Prozess festgelegt?
- Haben Sie eine Risikoanalyse Menschenrechte betreffend gemacht? Wurde diese entsprechend eingebunden in das CSR Programm und die täglichen Abläufe?
2 – Wurde ein Gleichbehandlungsprogramm festgelegt?
Diskriminierung beinhaltet jegliche Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die eine gleichwertige Behandlung oder Chancengleichheit aufgrund unerlaubter Faktoren wie Geschlecht oder Religionszugehörigkeit aufheben (ISO 26 000). Um das Wohlergehen von Angestellten sicherzustellen, muss Diskriminierung vermieden werden.
- Ist das Management mit solchen Themen vertraut und geschult?
- Gibt es einen Verhaltenskodex oder Strategie der Gleichbehandlung? Müssen diese Regeln von allen Angestellten gelesen und angenommen werden?
- Gibt es einen Beschwerdemechanismus, um etwaige Verfehlungen zu melden?
- Steht den Arbeitnehmern eine kostenfreie Telefonnummer, Web Forum o.ä. zur Verfügung? Ist diese Nummer anonym?
- Unterstützen Sie Nicht-Vergeltungsprozesse (um Opfer vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen)?
- Gibt es ein Vielfältigkeitsprogramm, das verletzliche Gruppen schützt? Dies könnte zum Beispiel ein Mentorenprogramm zwischen jungen und erfahrenen Arbeitnehmern sein.
3 – Verhindert die Firma Zwangsarbeit und Kinderarbeit?
Kinderarbeit ist eine Form der Ausbeutung, welche die physische, soziale, mentale, psychologische und spirituelle Entwicklung eines Kindes schädigt und sie ihrer Kindheit und Würde beraubt (ISO 26 000). Zwangsarbeit bedeutet, dass Arbeit oder Services unter der Androhung von Bestrafung erzwungen und somit nicht freiwillig ausgeführt werden (ISO 26 000). Dies zu verhindern ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Wohlbefindens von Arbeitnehmern und für den Ruf der Firma.
- Gibt es eine Risikoanalyse Ihrer Tätigkeiten? Besteht das Risiko der Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in einigen Regionen oder Ländern?
- Haben Sie Ihre Entscheidungsträger, Manager und HR Mitarbeiter in Bezug auf Kinderarbeit und Zwangsarbeit trainiert?
- Unterzeichnen Angestellte und Geschäftspartner einen Verhaltenskodex, der solche Praktiken verbietet?
- Sind diese Themen im Einstellungsprozess erläutert?
- Untersagt der Einstellungsprozess die Einbehaltung von Reisepässen der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund?
- Können Angestellte die Anlage einfach und frei verlassen (zum Beispiel nach festgelegten Regeln zu Arbeitszeiten, Nachtschließungszeiten etc.)
- Überprüft Ihre Firma das Alter junger Angestellter?
- Führen Sie interne Prüfungen durch?
- Ziehen Sie auch unabhängige Prüfer hinzu?
- Gibt es eine Anlaufstelle, wo einen Nicht-Einhaltung der Regeln gemeldet werden kann?
Unterstützen Sie den Nicht-Vergeltungsprozess?
4 – Welche Maßnahmen haben Sie eingerichtet, um die fundamentalen Menschenrechte zu schützen?
Man unterscheidet zwei weitgefasste Kategorien der Menschenrechte: Die erste Kategorie bezieht sich auf Zivilrechte und politische Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Leben und Freiheit, Rechtsgleichheit und freie Meinungsäußerung. Die zweite Kategorie umfasst ökonomische, soziale und kulturelle Rechte wie zum Beispiel das Recht auf Arbeit, das Recht auf Essen, das Recht auf den höchstmöglichen Gesundheitsstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf soziale Absicherung (ISO 26 000).
- Verpflichtet Ihre Firma sich auf das Versammlungsrecht und die Koalitionsfreiheit?
- Ist ein aktiver Sozialdialog in die Firma eingegliedert? (z.B. in der Form eines Betriebsrates, Arbeitnehmervertreters oder arbeitsrechtliche Vereinbarungen)
- Stellen Sie Grundeinrichtungsgegenstände für Ihre Arbeitnehmer zur Verfügung?
- Bieten Sie soziale Absicherung?
- Wird Belästigung am Arbeitsplatz durch eine Regelung oder einen Verhaltenskodex verboten?
- Gibt es einen Beschwerdemechanismus, um jegliche Form von Belästigung oder Diskriminierung zu melden?
- Stehen den Arbeitnehmern Pausen zu?
Diese unerschöpfliche Liste soll Ihnen Ideen liefern dazu, welche Maßnahmen Sie zusätzlich zu der Einhaltung internationaler, nationaler und lokaler Gesetze in Ihrer Firma einführen können, um Menschenrechtsverletzungen innerhalb Ihrer Firma zu verhindern. Die Einbindung von Lieferanten in solche Themen durch zum Beispiel Fragebögen, Betriebsprüfungen und Verhaltensregeln ist ein Weg, wie dieses Thema angegangen werden kann, welches je nach Unternehmensaktivitäten auch in Ihre globalen Lieferkette eingebunden ist. Die Punkte, die hier genannt werden, sind nicht priorisiert.
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Eine Übersicht der bisher veröffentlichten Checklisten:
- No 1 – Checkliste für die einfache Verbesserung Ihres Nachhatligkeitsprogrammes
- No 2 – Checkliste für die einfache Verbesserung Ihres Umweltprogrammes
- No 3 – Checkliste zur Verbesserung von Arbeitspraktiken
Über DFGE
Die DFGE – Institut für Energie, Ökologie und Ökonomie –bietet Unternehmen Consulting, Software und Auditing Services um CSR-Aktivitäten in Geschäftsprozesse und Supply Chain zu integrieren. Zum Portfolio der DFGE Sustainability Intelligence zählen Lösungen für das CO2-Management (Treibhausgasbilanzen), Erstellung unternehmensweiter Carbon Footprints als auch Produktökobilanzen/LCAs sowie die Betreuung bei internationalen Rankings und Reportings wie UN Global Compact, Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Carbon Disclosure Project (CDP). Als unabhängiges Institut basiert die Arbeit der DFGE auf internationalen Standards und wissenschaftlichen Methoden.
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