Von Januar 2019 an wird die geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzt, das für alle Hersteller und Vertreiber gelten wird, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in Verkehr bringen. Neben einer Erhöhung der Zielvorgaben für das Recycling verpflichtet es die mit der Sammlung und Entsorgung der Abfälle betrauten Dualen Systeme auch, die Lizenzierungs-Entgelte zukünftig nach ökologischen Kriterien zu staffeln – die DFGE erklärt, wie Hersteller und Vertreiber durch entsprechende Gestaltung der Verpackungen zukünftig Geld sparen können.
Die Verpackungsverordnung – ab 2019 das Verpackungsgesetz – regelt die Entsorgung von Verpackungen, die durch Hersteller und Händler in Verkehr gebracht werden. Ziel dieser Regelungen ist es, möglichst viele der in den Verpackungen enthaltenen wertvollen Rohstoffe (Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech…) einer Wiederverwendung oder Verwertung zuzuführen, um Energie und Ressourcen zu sparen.
„Inverkehrbringer“, d.h. Hersteller und Vertreiber von verpackten Produkten für Endverbraucher, haben demnach eine Produktverantwortung, die sich auch auf die umweltgerechte Entsorgung der Verpackungen erstreckt. Sie sind dazu verpflichtet, sich an einem oder mehreren Rückhol-Systemen („Duale Systeme“) zu beteiligen, d.h. die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen dort zu lizenzieren. Die Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle wird dann von den Dualen Systemen übernommen.
Mit dem neuen Verpackungsgesetz, das ab Januar 2019 in Kraft tritt, wird die Verpackungsverordnung umfassend reformiert:
- Es wird eine Zentrale Stelle geschaffen, bei der sich alle Inverkehrbringer von Verpackungen registrieren müssen, und an die sie zukünftig die in Verkehr gebrachten Mengen sowie andere Angaben melden müssen
- Die Zielvorgaben für die Recyclingquoten der einzelnen Verpackungsarten werden 2019 und 2022 schrittweise angehoben. Erstmals wird auch explizit eine Quote für Getränkeverpackungen festgelegt.
- Die Entgelte für die Verpackungsentsorgung sollen zukünftig nach ökologischen Kriterien gestaffelt werden; dies soll Hersteller dazu bewegen, Verpackungsmaterialien zu verwenden, die (teilweise) aus Rezyklaten bestehen oder zu einem hohen Prozentsatz recycelt werden können. Die entsprechenden Kriterien sollen in der zu schaffenden Zentralen Stelle im Laufe des Jahres 2018 erstellt werden.
Im Klartext heißt dies, dass sich durch ökologischere Verpackungsgestaltung in Zukunft Geld für die Entsorgung sparen lässt.
Auch wenn die genauen Kriterien für die Staffelung der Entgelte noch nicht bekannt ist, kann die DFGE Unternehmen schon heute bei der ökologischen Gestaltung von Verpackungen, und somit bei der Vorbereitung auf das neue Gesetz unterstützen. So erlauben es die DFGE-Verpackungsrechner, Umweltauswirkungen von Produkten mit unterschiedlichem Rezyklatanteil bzw. unterschiedlicher Rezyklierbarkeit zu vergleichen, was die Nachhaltigkeit etwa von Kartons, Getränkekartons oder Plastikflaschen messbar macht.
Bei Fragen rund um die Themen Verpackungsgesetz, Verpackungsrechner oder ökologische Produktgestaltung kontaktieren Sie uns einfach per Email via oder telefonisch unter 08192 99733 20 – wir beraten Sie gerne.
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