Der CO2-Grenzausgleich, welcher Teil des „Fit for 55“-Klimapaketes ist, wurde von der EU-Kommission Mitte Juli vorgeschlagen. Durch diese verschärften Klimapolitischen Anstrengungen, will die EU den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Was dies im Detail bedeutet und welche Rolle der CO2-Grenzausgleichsmechanismus, auch bekannt als CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), spielt, möchten wir in diesem Blogbeitrag genauer erläutern.
Mit 712 Megatonnen war die EU im Jahr 2018 der weltweit größte Nettoimporteur von CO2-Emissionen. Dabei machten die territorialen Emissionen der EU etwa 9,8 % der globalen Emissionen aus, während sich der CO2-Fußabdruck auf 11,8 % der globalen Emissionen belief. Daraus ergibt sich, dass allein die Nettoeinfuhren der Europäischen Union circa 2,0 % der globalen Emissionen ausmachen. Die zeigt die dringende Notwendigkeit verschärfter Maßnahmen, solange es an technologischen Durchbrüchen fehlt.
CO2-Preise haben sich vielerorts noch nicht als Klimapolitisches Instrument durchgesetzt. Wo diese existieren, werden sie noch nicht länderübergreifend koordiniert und sind somit unterschiedlich hoch, wodurch Anreize entstehen, die Produktion CO2-intensiver Güter ins Ausland zu verlegen. „Um WTO-konform die Umweltintegrität der politischen Maßnahmen der EU zu gewährleisten und eine Verlagerung von CO2-Emissionen zu vermeiden“ und aufgrund von Mangel vergleichbarer Ziele von Handelspartnern, hat der Europäische Rat die Kommission gebeten, einen Vorschlag für ein CO2-Grenzausgleich Sytem auszuarbeiten.
In der Diskussion, um die Einführung des CBAM, taucht immer wieder das sogenannte Leackage-Problem auf: Der Klimazoll soll verhindern, dass die Produktion in Länder verlagert wird, die eine weniger restriktive Klimapolitik verfolgen.
Dabei gibt es zwei Arten von Leackage:
Direktes Leackage: Die Gefahr von direktem Leakage steigt u.a. an, je höher die Unterschiede in den CO2-Preisen der Länder sind, je höher die CO2-Intensität der Produktion ist und je geringer die Handelskosten (Zölle, Transportkosten etc.) sind. Daraus ergibt sich eine unterschiedliche hohe Gefahr für verschiedene Wirtschaftszweige.
Indirektes Leakage: Indirektes Leakage kann durch die Veränderung der Preise fossiler Rohstoffe entstehen. Wenn ein einzelnes Land beschließen sollte, aus der Verbrennung fossiler Rohstoffe auszusteigen, entsteht eine Reduzierung der Nachfrage nach diesen Rohstoffen und folglich auch eine Absenkung der Weltmarktpreise. In Ländern mit einer weniger strikten Klimapolitik, machen diese verringerten Preise den Einsatz fossiler Rohstoffe zur Energiegewinnung attraktiver.
Ein Club für das Klima
Der CBAM kann nur das Problem des direkten Leakage bekämpfen. Indirektes Leakage kann hingegen nur durch eine globale Klimapolitik adressiert werden, wie z.B. durch ein länderübergreifendes Emissionshandels-System. In diesem Zusammenhang hat sich der Wirtschaftswissenschaftler und Nobelpreisträger William Nordhaus für einen einheitlichen CO2-Preis und einen Zusammenschluss der wichtigsten und größten Emittenten ausgesprochen. Solange es an technologischen Innovationen mangelt, welche den Einsatz fossiler Rohstoffe unwirtschaftlich macht, kann die Klimakrise nicht durch unilaterale Anstrengungen einzelner Länder gelöst werden. Um den Klimawandel aufzuhalten und die Klimaziele zu erreichen, bedarf es unbedingt internationale Kooperation. Darauf aufbauend, ist ein weiterer zentraler Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), mit den wichtigsten Handelspartnern der EU, wie z.B. der USA, Australien, Kanada, Korea, Japan, einen sogenannten Klimaclub zu gründen und gleichzeitig einen Mindestpreis für THG-Emissionen einzuführen.
Auch wenn ein allgemeiner Konsens über die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit herrscht, stellt dies gleichzeitig eine immense Herausforderung dar, viele Länder in solche ambitionierten Emissionsminderung einzubinden. Zurzeit ist das Gegenteil der Fall, da die Gemeinschaft der Staaten noch weit entfernt von einem globalen Klimaclub ist. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich CO2-Preise vielerorts noch nicht als Klimapolitisches Instrument durchgesetzt haben.
Zwischen den Mitgliedern dieses Klimaclubs würde sich ein Grenzausgleich erübrigen. Dies könnte somit auch weitere Länder dazu bringen, dem gemeinsamen Staatenbund beizutreten. Eine Einbindung weiterer Länder würde die Gefahr von handelspolitischen Spannungen verringern und gleichzeitig die Chance bieten, das WTO-Recht in Richtung Klimaschutz zu reformieren. Letztendlich wäre das Ziel eines erfolgreichen Ausgleichsmechanismus, dass er sich selbst überflüssig macht, da andere Nationen dazu gebracht werden, eine ähnliche CO2-Bepreisung einzuführen.
Zusammenfassend ergeben sich – neben der Reduzierung der THG Emissionen – somit folgende Ziele:
- Eine Verbesserung der Effektivität und Effizienz (Ressourcenallokation) der eigenen Klimapolitik
- Eine Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für einheimische Produzenten
- Einnahmen für die EU
- Das Verhindern von Leakage
- Erhöhte Kooperationsbereitschaft durch Bildung eines Klimaclubs
So geht es weiter: Von 2023 – 2025 soll es laut EU-Kommission eine Übergangsphase geben. In dieser Zeit sollen zunächst nur CO2-Emmisionnen für importierte Waren gemeldet werden und noch kein Ausgleich gezahlt werden. Außerdem soll der CBAM zunächst nur für die Einfuhr von Düngemittel, Aluminium, Strom, Eisen sowie Stahl gelten.
Unterstützung durch die DFGE
Für die Einführung des CBAM braucht es dringend eine Verbesserung der Informationsbasis zum CO2 Tracking. Mit über 2 Jahrzenten Erfahrung im Bereich CO2-Bilanzierung, kann die DFGE Ihr Unternehmen begleiten, Ihren Corporate -oder Product Carbon Footprint zu berechnen. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe rund um das Thema CO2 Berechnung oder spezifischer Tools benötigen, freuen wir uns von Ihnen zu hören. Kontaktieren Sie uns jederzeit via Mail oder Telefon 08192-99733-20.
Quellen zum CO2-Grenzausgleich:
https://www.braunschweig.ihk.de/beratung-und-service/aussenwirtschaft/aktuelles/co2-grenzausgleichsabgabe-5223774