Am vergangenen Sonntag ist die GRI Übergangsphase der Global Reporting Initiative (GRI) bzgl. ihres angepassten Berichtsstandards abgelaufen. Der de facto Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung geht somit endgültig in eine neue Runde. Für Unternehmen, die nach GRI über ihre nichtfinanziellen Informationen berichten, ist es seit dem 1. Juli 2018 nicht mehr möglich, einen Nachhaltigkeitsbericht nach G4-Vorgaben zu veröffentlichen. Stattdessen sind sie nun verpflichtet, ihren GRI-Nachhaltigkeitsbericht den Vorgaben der modularen GRI Sustainability Reporting Standards (GRI Standards) anzupassen.
Zur Erinnerung – welche primären Änderungen bringt die Umstellung auf die GRI Standards mit sich?
- Modularität: inhaltlich wurden die GRI Standards gegenüber den G4-Richtlinien kaum verändert. Vielmehr handelt es sich um eine modulare Restrukturierung mit zusammenhängenden, einzelnen Standards. Dabei handelt es sich um drei universelle Standards (101, 102 und 103) mit allgemeinen Angaben und 33 themenspezifische Standards (200er, 300er und 400er Reihe) zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten (vgl. Abb. 1)
- Neue Option: Organisationen können einen Bericht entweder weiterhin „in Übereinstimmung“ nach „Kern“- oder „Umfassend“-Vorgaben erstellen (alt) oder nun auch Daten nur vereinzelt über den jeweiligen themenspezifischen Standard (z. B. Arbeitnehmergesundheit & -sicherheit) offenlegen (sog. „GRI-reference claim“)
- Der Managementansatz, der deklariert, wie ein spezielles Nachhaltigkeitsthema im Unternehmen gemanagt wird, ist nun innerhalb eines Moduls / Standards (GRI 103) zusammengefasst
- Schlüsselbegriffe und die wichtigsten Inhalte (z. B. Boundaries) werden besser erklärt als bei GRI G4. Daneben wurde das Vokabular vereinfacht
- Nummerische Änderungen (z. B. G4-EN28 ist nun GRI 301-3: reklamierte Produkte und dazugehöriges Verpackungsmaterial)
Abb. 1: Überblick der modularen Struktur der GRI Standards (Quelle: GRI Standards Download Center)
Auf was sollten sich Unternehmen einstellen?
Unternehmen, die ihren GRI-Nachhaltigkeitsbericht für 2018 bzw. die kommenden Jahre erstellen, müssen sich nun nach den GRI Standards richten. Ein Bericht, der G4 referenziert, wird von der Initiative nicht angenommen. In Bezug auf G4 stellt GRI nach der nun abgeschlossenen GRI Übergangsphase auch diesbezügliche Unterstützungen ein (z. B. Content-Index Services, SDG Mapping, Materiality Disclosure). Derartige Services bietet GRI nun nur noch in Zusammenhang mit den modularen GRI Standards an (vgl. GRI News-Center). Unternehmen mit einem bereits veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht nach den GRI Standards haben nach der GRI Übergangsphase durchaus Vorteile in der spezifischen Handhabung für zukünftige Berichte. Für Unternehmen, die sich damit noch nicht auseinandergesetzt haben, sollte die Umstellung auf Grund der überschaubaren inhaltlichen Änderungen jedoch keine allzu große Hürde darstellen. Hilfe bieten darüber hinaus auch nach Ablauf der GRI Übergangsphase diverse Ressourcen (siehe unten).
Ressourcen und Informationen
Auch nach der GRI Übergangsphase stehen noch diverse Unterstützungsmaterialien zur Verfügung, die Hilfe für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach GRI bieten. Nachfolgend sind einige davon aufgelistet:
- Unterstützung durch GRI bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
- Wesentliche Änderungen von G4 auf GRI Standards
- Mapping-Guide (G4 auf GRI Standards)
- Download der GRI Standards
- DFGE-Blog vom 21. Oktober 2016
- FAQ
Einschätzung und Unterstützung durch die DFGE
Die DFGE begrüßt die Umstellung auf die GRI Standards. Diese bieten berichtenden Unternehmen eine flexiblere und vereinfachte Handhabung im komplexen Feld der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Große Relevanz sollte hierbei immer die Wesentlichkeitsanalyse und -matrix haben. Diese sollte insb. Themen abbilden, welche die wesentlichen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen eines Unternehmens auf die Gesellschaft reflektieren oder die Bewertungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgeblich beeinflussen (vgl. GRI 101, S. 10). In der Praxis wird diese Intention von GRI jedoch oftmals nicht berücksichtigt oder nicht zielführend aufgefasst. Die Einbindung der Stakeholder in Form eines echten Dialogs in den Wesentlichkeitsprozess kann enormes Potential entfalten und die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens signifikant steigern.
Sofern Ihr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI-Vorgaben erstellen möchte, steht Ihnen die DFGE mit individuellen Services und Paketen unterstützend zur Seite. Bei Interesse oder weiteren Informationen melden Sie sich gerne per Mail unter oder per Telefon unter der 08192-99733-20.