Zurzeit läuft eine Befragung von 1.800 Unternehmen zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte NAP der Bundesregierung. Die DFGE erläutert die Hintergründe zum NAP und warum das Thema Menschenrechte auch für deutsche Unternehmen relevant ist.
Was ist der NAP?
Am 21. Dezember 2016 wurde der „Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2016–2020)“ (NAP) im Bundeskabinett verabschiedet. Im NAP formulierte die Bundesregierung die Erwartung an Unternehmen, den Prozess der unternehmerischen Sorgfaltspflicht für die Achtung der Menschenrechte in einer „ihrer Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette angemessenen Weise“ einzuführen. Folgende Kernelemente sollen durch den Prozess abgedeckt werden:
- eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
- ein Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
- Maßnahmen zur Abwendung negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
- Berichterstattung
- ein Beschwerdemechanismus
Das Ziel ist, dass mindestens 50% aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 die beschriebenen Elemente in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Sofern Unternehmen Verfahren bzw. Maßnahmen nicht umsetzen, sollten sie darstellen, warum dies nicht geschehen ist (“Comply or Explain“-Mechanismus).
Umfrage zur Umsetzung des NAP
Im Auftrag des Auswärtigen Amtes führte die Wirtschaftsprüfgesellschaft EY jüngst eine Befragung unter 1.800 der 7.100 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern in Deutschland durch. Ziel des Monitorings Im Frühjahr 2020 soll die Befragung wiederholt werden, woraus in Verbindung mit der jetzigen Befragung ein Endbericht generiert werden soll. Unternehmen bietet sich durch die Teilnahme an der Befragung die Chance den NAP-Prozess aktiv mitzugestalten. Auch mögliche Probleme, auf die die Unternehmen bei der Umsetzung stoßen, können somit adressiert werden.
Relevanz für deutsche Unternehmen
In Deutschland tätige Unternehmen unterliegen der Rechtsordnung der Bundesrepublik, in der eine Vielzahl an Normen zum Schutz der Menschenrechte enthalten ist. Bei internationaler Geschäftstätigkeit gestaltet sich die Ermittlung tatsächlicher oder potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte allerdings schwieriger. Unternehmen sehen sich weltweit wachsenden Ansprüchen von Verbrauchern, der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften ausgesetzt an die Qualität von Produkten und an die Transparenz in der Herstellung. Im Fokus stehen hier zunehmend Faktoren wie Umweltschutz sowie Sozial- und Arbeitsstandards auch entlang der gesamten Lieferkette von Unternehmen. Lieferketten sind oft intransparent und für einzelne Unternehmen entlang der Kette schwer zu überprüfen.
Weil also in den Produktionsländern ein erhebliches Risiko negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte, Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards bestehen kann, ist das Thema Menschenrechte auch für in Deutschland ansässige Unternehmen relevant.
Unterstützung durch die DFGE
Als Unternehmen diesen Anforderungen gerecht zu werden stellt eine große Herausforderung dar. Viele Unternehmen kämpfen mit der Vielschichtigkeit dieser Nachhaltigkeits-Themen und haben Probleme bei der Priorisierung und Umsetzung der verschiedenen CSR-Aspekte. Als Experten für Sustainability Intelligence blickt die DFGE auf zwanzig Jahre Erfahrung in Nachhaltigkeits-Berechnungen und -Berichtswesen zurück. Aspekte der Menschenrechte spielen auch in vielen anderen Nachhaltigkeits-Reportingstandards wie EcoVadis oder UNGC eine Rolle. Die DFGE unterstützt Sie gerne bei Fragen zu CSR- und Klima-Strategie und Umsetzung wie dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) – kontaktieren Sie uns via oder telefonisch unter der +49 8192-99733-20
Quellen:
Auswärtiges Amt (2019): Zwischenbericht Explorative Phase 2018
Auswärtiges Amt (2019): Erhebung zur Überprüfung des Umsetzungsstandes der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016 – 2020 beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen (Monitoring) FAQs
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2019): NAP-Monitoring: Bundesregierung beginnt mit der Befragung von 1.800 Unternehmen