Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Ab 2023 müssen Unternehmen Hinschauen

Überblick zum Lieferkettengesetz Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Durch das Gesetz wird erstmals unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. Unternehmen werden somit dazu verpflichtet menschenrechtliche sowie umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten Umweltbezogene Sorgfaltspflichten Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Arbeitsschutz, Koalitionsfreiheit, Ungleichbehandlung in Beschäftigung, Vorenthalten eines angemessenen…