Ein Produkt als klimaneutral bezeichnen zu können, erfordert von Unternehmen die Einhaltung von festgelegten Schritten: der Berechnung von CO2-Emissionen, der Vermeidung und Reduktion dieser Emissionen und letztlich den Ausgleich von nicht vermeidbaren Emissionen über zertifizierte Kompensations- bzw. Klimaschutzprojekte. Vor allem die Schritte der Reduktion und Vermeidung von Emissionen sind essentiell.
Was heißt Klimaneutralität?
Klimaneutralität bedeutet, dass ein „Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in Kohlenstoffsenken“ entsteht (EU Parlament). Um Netto-Null-Emissionen zu erreichen, müssen alle Treibhausgasemissionen weltweit durch Kohlenstoffbindung ausgeglichen werden. Für Unternehmen gewinnt die Erreichung von Klimaneutralität immer mehr an Bedeutung und wird Teil ihrer Unternehmensziele.
Die Basis für die Erreichung von Klimaneutralität stellt die wissenschaftsbasierte Berechnung des Carbon Footprints dar. Anschließend erfolgt die kontinuierliche Reduktion von CO2-Emissionen im gesamten Unternehmen und dessen Wertschöpfungskette. Erst danach können die verbleibenden Emissionen durch Investition in Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden.
Die Kompensation durch international anerkannter Klimaschutzprojekte kam erstmals mit dem Kyoto-Protokoll von 1997 auf und besteht im Pariser Klimaschutzabkommen fort. Der wissenschaftliche Gedanke dahinter ist, dass Treibhausgase überall in der Atmosphäre verteilt sind und somit das Erzeugen wie auch das Einsparen von Treibhausgase allerorts möglich ist. Somit können Emissionen, die in einem Industrieland entstehen und dort nicht vermieden werden können, durch in Entwicklungsländern angesiedelte Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden.
Kriterien für Klimaschutzprojekte
Eines der wichtigsten Kriterien für Klimaschutzprojekte ist die Zusätzlichkeit. Damit ist gemeint, dass das jeweilige Projekt ohne den Zertifikatskauf nicht hätte durchgeführt werden können. Des Weiteren unterliegen Klimaschutzprojekte der Anforderung von Permanenz, danach müssen Emissionseinsparungen dauerhaft sein. Das dritte Kriterium bezieht sich auf die Einmaligkeit, d.h. die durch ein Projekte eingesparten CO2-Emissionen und die daraus entstandene Zertifizierung, kann nur einmal zur Kompensation anderer CO2-Emissionen genutzt werden, somit ist die mehrfache Veräußerung von Emissionszertifikaten nicht möglich.
Die Einhaltung dieser Kriterien wird von einer unabhängigen Prüfstelle verifiziert. Kompensiert ein Unternehmen mittels Emissionszertifikaten seine unvermeidbare Emissionsmengen, wird der Kauf der Zertifikate im offiziellen Register des Standards festgehalten und die Zertifikate werden stillgelegt.
Zusätzlich zu den genannten Kriterien müssen Projekte auch die entsprechenden Anforderungen der international anerkannten Standards erfüllen. Für die Zertifizierung und Verifizierung von Klimaschutzprojekten gibt es verschiedene Standards (siehe Abbildung 1).Eine unabhängige Prüfstelle verifiziert die Einhaltung der Kriterien.
Da es keine Bewertung der Effizienz von Klimaschutzprojekte gibt, ist Transparenz bei Klimaschutzprojekten unabdingbar. Durch Transparenz wird deutlichen, dass die aufgeführten Kriterien erfüllt sind und die Kompensation mittels Klimaschutzprojekten wirksam ist.
Wenn eine Unternehmen nach außen mit Klimaneutralität für sich und seine Produkte werben möchte, sich von Vorwürfen bezüglich einer eventuell fehlenden Stichhaltigkeit schützen möchte sowie das Vertrauen der Gesellschaft in die Notwendigkeit von Klimaneutralität stärken möchte, ist Transparenz die beste Möglichkeit. Möchte ein Unternehmen die genannten Punkte unterstreichen, so bietet es sich an, Projekte zu wählen, die mit den Werten des Unternehmens übereinstimmen.
Klimaneutralität mit der DFGE
Wir unterstützen Sie dabei, geeignete Maßnahmen zur Klimaneutralität zu planen, zu bewerten und erfolgreich durchzuführen – entsprechend dem DFGE-Anspruch an die Erfüllung wissenschaftlicher Standards. Die DFGE betreut Sie – als einziger Partner des CDP für Science Based Targets (SBT) – ganzheitlich beim Thema Klimastrategie (siehe Abbildung 2). Beginnend bei der Erfassung des Carbon Footprints mit dem bewährten DFGE Top-Down Ansatz, über die Zielsetzung und Ermittlung von CO2-Einsparpotentialen, die Vermeidung von CO2-Emissionen bis zum CO2 Reporting und dem CO2-Ausgleich für ein klimaneutrales Unternehmen oder ein klimaneutrales Produkt.
Die DFGE steht seit mehr als 20 Jahren für wissenschafts-basierte Sustainability Intelligence. Die DFGE Siegel für validierte Klimaneutralität (Abbildung 3) entsprechen diesem hohen Anspruch und bilden den Abschluss unserer CO2-Ausgleich Projekte. Jedes Siegel erhält eine Registrierungs-Nummer und einen Link zu einer Website auf der das jeweilige Klimaschutzprojekt und die durch CO2 Zertifikate ausgeglichenen CO2-Emissionen transparent dargestellt werden. So können sich Ihre Stakeholder im Detail über die von Ihnen kommunizierte Klimaneutralität informieren.