Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Was ist die CSRD?

Die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst. Die CSRD hat das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union transparenter, konsistenter und vergleichbarer zu machen.

Berichtsformat und Inhalt

Unter der CSRD müssen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht integrieren, wodurch eine Trennung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten entfällt. Die Berichterstattung erfolgt nach den verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und in einem maschinenlesbaren ESEF-Format (European Single Electronic Format). Zusätzlich ist eine unabhängige Prüfung des Berichts durch Wirtschaftsprüfer vorgeschrieben.

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Die CSRD umfasst Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren. Unternehmen müssen strategische Nachhaltigkeitsziele, Fortschritte und die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit offenlegen. Dabei gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Einerseits die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out), andererseits die finanziellen Risiken durch Nachhaltigkeitsfaktoren (Outside-in).

Im Bereich Umwelt stehen die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie im Fokus. Angaben zu gesellschaftlichen Belangen beziehen sich vor allem auf Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen und die Achtung international gültiger Rahmenwerke. Governance-Aspekte beinhalten die Rolle der Leitungsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen, Unternehmensethik, Korruptionsverhinderung, politisches Engagement und Lobbying, Partnerschaften und internes Risikomanagement.

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Die CSRD

Geltungsbereich

Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Während rund 11.700 Unternehmen unter die NFRD fielen, betrifft die CSRD EU-weit ungefähr 50.000 Unternehmen, davon allein rund 15.000 in Deutschland

Ab dem 1. Januar 2024 mit einer Berichtsfrist bis 2025:

Börsennotierte große Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen. Hier gelten nebenstehende Kriterien:

  • > 500 Beschäftigte und
  • > 50 Mio. € Umsatz oder > 25 Mio. € Bilanzsume

Ab dem 1. Januar 2025 mit einer Berichtsfrist bis 2026:

Große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen. Hier müssen zwei der drei nebenstehenden Kriterien für große Unternehmen erfüllt sein:

  • > 250 Beschäftigte (unabhängig von Kapitalmarktorientierung)
  • > 50 Mio. € Umsatz
  • > 25 Mio. € Bilanzsumme

Ab dem 1. Januar 2026 mit einer Berichtsfrist bis 2027:

Für börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (exkl. Kleinstunternehmen). Hier müssen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • > 10 Beschäftigte
  • > 900.000 € Umsatz
  • > 450.000 € Bilanzsumme

Wie verhält es sich bei Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen?

Europäische Unternehmen, die auf Konzernebene gemäß der Anforderung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung berichten, entbinden dadurch ihre Töchterunternehmen von der eigenen Berichtsplicht. Für die Befreiung muss das Tochterunternehmen lediglich in dessen Lagebericht auf den Konzernbericht per Link verweisen, sowie Name und Sitz des Mutterunternehmens angeben. Kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen sind jedoch nicht von der Berichtspflicht ausgeschlossen.

Die CSRD schließt zusätzlich Unternehmen ein, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben,  für diese Nicht-Europäische Unternehmen gelten umfassendere Regeln.

Beginnend ab 1. Januar 2028 mit einer Berichtsfrist bis 2029

Außereuropäische Unternehmen mit einem Nettoumsatz von > 150 Mio. € in der EU muss einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht auf konsolidierter Ebene des obersten Drittlandunternehmens erstellen, wenn:

Mindestens eine Tochtergesellschaft in der EU folgende Kriterien erfüllt:

  • Große Unternehmen. Hier müssen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein:
    • > 250 Beschäftigte
    • > 50 Mio. € Umsatz oder
    • > 25 Mio. € Bilanzsumme
  • Börsennotierte Unternehmen. Hier müssen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein:
    • > 10 Beschäftigte
    • > 900.000 € Umsatz oder
    • > 450.000 € Bilanzsumme

Oder wenn mindestens eine Zweigniederlassung in der EU folgende Kriterien erfüllt:

  • > 40 Mio. € Nettoumsatz

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Services

Unsere Leistungen im Überblick

CSRD-Compliance durch unseren ganzheitlichen Ansatz

Der Startpunkt eines CSRD-Projekts ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die relevante Nachhaltigkeitsthemen identifiziert sowie deren Auswirkungen, Chancen und Risiken bewertet

Auf Basis der Analyseergebnisse, folgt der Umsetzungsplan, in dem  relevante Datenpunkte aus den ESRS, die im Bericht offengelegt werden müssen, bestimmt werden und der Aufwand und die Kosten der CSRD-Berichterstattung – einschließlich der Datenerhebung – abgeschätzt werden.

Der dritte Schritt widmet sich der konkreten Umsetzung der CSRD-Berichtspflichten. Hier unterstützen wir Unternehmen bedarfsgerecht bei der Interpretation und Umsetzung der ESRS-Anforderungen. Wir helfen bei der Erhebung, Sammlung und Prüfung der erforderlichen Daten, übernehmen die Validierung, Feinabstimmung oder sogar die Erstellung der Berichtstexte. Zusätzlich begleiten wir Unternehmen bei Bedarf bei der Einführung neuer Governance-Strukturen sowie der Entwicklung passender Policies, Maßnahmen und Ziele im Bereich Nachhaltigkeit. Hierzu können auch spezifische Module wie der Corporate Carbon Footprint (CCF), Climate Transition Plan (CTP), Risiko- und Chancenanalysen, die EU-Taxonomie oder Strategien für z.B. Biodiversität und Kreislaufwirtschaft zählen.

Für die softwaregestützte Umsetzung arbeiten wir eng mit unserem Partner Daato zusammen.

CSRD-Compliance für den Mittelstand

Speziell für den Mittelstand sind die hohen Anforderungen der CSRD eine Herausforderung – wir helfen Ihnen gezielt aus dem Dschungel an Anforderungen einen Startpunkt zu finden und Sie individuell und modular zu beraten. Wir werden Sie mit Ihren bestehenden Ressourcen zum ersten CSRD-konformen Bericht begleiten und zusammen mit Ihnen Verbesserungspotenziale und Lücken herausarbeiten, um sich in den weiteren Berichtsjahren stetig zu verbessern. Unser Ziel ist, die Komplexität für den Mittelstand zu reduzieren und so effizient wie möglich an den wichtigsten Stellschrauben zum ersten CSRD-Bericht zu arbeiten.

Unsere Leistungen - individuell und persönlich

Unser Team kümmert sich um die Vorbereitung und kritische Begleitung des CSRD Berichtsprozesses gemäß des Ambitionsniveaus und den verfügbaren Ressourcen Ihres Unternehmens. Wir werden die Komplexität der Berichtsanforderungen für Sie reduzieren und Sie individuell und persönlich begleiten. Feste Ansprechpartner, Prozessabsicherung durch Wirtschaftsprüfer, softwaregestützte Projektdurchführung und detaillierte Prozessdokumentation sind für uns selbstverständlich.

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Ihre Vorteile

Warum Sie sich bei der CSRD an die DFGE wenden sollten

  • Fokus auf den Mittelstand: Seit über 25 Jahren unterstützen wir Mittelstandsunternehmen bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsprojekten und Berichtsanforderungen nach international anerkannten Standards wie TCFD, GRI oder UNGC.
  • Ganzheitliche Kundenbetreuung durch unseren Sustainability Intelligence-Ansatz
  • Wir sehen uns als Coach, Berater und Dienstleister – um Ressourcen und Aufwand auf Ihrer Seite zu minimieren
  • Wir sind keine Werbeagentur, die Ihre Daten hübscher macht. Unsere Wurzeln liegen in der Forschung und so arbeiten wir auch heute noch.

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