Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedete im Juni 2011 die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Im Rahmen eines mehrjährigen Forschungs- und Konsultationsprozesses wurden diese Leitlinien entwickelt und ein zugehöriges drei-Säulen-Modell entwickelt, welches das Fundament der VN-Leitprinzipien darstellt. Die drei Säulen sind wie folgt definiert:
- Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte
- Verantwortung des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte
- Zugang zu Abhilfe
Diese werden von 31 handlungsleitenden Prinzipien untermauert, welche in nationale Aktionspläne (NAP) umgesetzt werden sollten. Die deutsche Bundesregierung hat die Umsetzung der VN-Leitprinzipien daher mit in den Koalitionsvertrag von 2013 aufgenommen.
Der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien in Deutschland
Durch den NAP sollen einige Ziele im politischen und wirtschaftlichen Kontext erreicht werden. Von in Deutschland ansässigen Unternehmen erwartet die Bundesregierung, dass diverse Implementierungsabsichten menschenrechtsrelevanter Aspekte verfolgt werden. Die Verwirklichung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (Verhütung und Milderung nachteiliger menschenrechtlicher Auswirkungen) stellt dabei den Rahmen dar und dient mit folgenden Elementen als Orientierung:
- Grundsatzerklärung (ähnlich einer unternehmerischen Menschenrechts-Politik)
- Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte (Identifikation relevanter Risiken für Betroffene und Geschäftstätigkeit)
- Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
- Berichterstattung
- Beschwerdemechanismus
Handlungsfelder
Im Rahmen des NAP wurden Handlungsfelder in Anlehnung an die drei Säulen der VN-Leitprinzipien definiert, welche sich für Bundesregierung, Zivilgesellschaften, Unternehmen sowie Gewerkschaften ergeben:
- Staatliche Schutzpflicht
- Herausforderungen in der Unternehmenspraxis
- Unterstützungsangebote zur praktischen Umsetzung
- Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung gewährleisten
Für große und weltweit agierende Unternehmen ist es besonders wichtig, den Menschenrechtsschutz innerhalb der Liefer- und Wertschöpfungskette sicherzustellen, darüber transparent zu berichten sowie besonderen Fokus auf eine mögliche Geschäftstätigkeit in Konfliktgebieten (z. B. Gewinnung seltener Erden) zu legen.
Kleine und mittlere Unternehmen bekommen bei derartigen Aufgaben Unterstützung von der Bundesregierung, um die Anforderungen zu erfüllen und Menschenrechtsstandards geeignet in die Geschäftstätigkeit zu implementieren.
Welchen Einfluss haben NAP und VN-Leitprinzipien auf Unternehmen?
Im Hinblick auf den NAP bestehen derzeit keinerlei gesetzliche Verpflichtungen für Unternehmen, die dort beschriebenen Inhalte umzusetzen. Die Bundesregierung gibt durch ihren Plan lediglich Empfehlungen zur Implementierung menschenrechtsrelevanter Aspekte. Jedoch wurde im Rahmen des NAP angekündigt, dass diverse Überprüfungsmechanismen eingeführt werden (z. B. jährliche Erhebungen und Befragungen zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht bis 2020). Sofern diese Projekte zu den Ergebnissen gelangen, dass die Umsetzung der VN-Leitprinzipien nicht hinreichend erfolgt ist, sind über den aktuellen gesetzlich verpflichtenden Bestimmungen, weitere gesetzliche Maßnahmen in Bezug auf menschenrechtliche Aspekte zu erwarten. Demnach ist es sinnvoll für Unternehmen, sich möglichst früh mit Menschenrechtsthematiken im eigenen Unternehmenskontext zu beschäftigen, d. h. Menschenrechts-Politiken zu erstellen sowie Kontrollmechanismen und Berichterstattungsmaßnahmen einzuführen. Somit werden (vorzeitig) Compliance-Vorgaben erfüllt, Reputationsschäden abgewendet und ein aktiver Beitrag zu nachhaltiger Menschenrechtspolitik gewährleistet.
Die DFGE unterstützt Sie dabei, diese Elemente umzusetzen sowie die Empfehlungen der VN-Leitprinzipien in Ihre Geschäftsprozesse zu implementieren. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, all diese Aspekte mittels eines Nachhaltigkeitsberichts (z. B. nach UNGC– oder GRI-Vorgaben) transparent zu machen. Kontaktieren Sie uns für Ihre Sustainability Intelligence unter oder +49.8192.99733-20.
Weitere Informationen
Der NAP zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Menschenrechte und Wirtschaft ist abrufbar auf der Themenseite „CSR in Deutschland“ des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.