Treibhausgasneutralität im Grundgesetz: was das für Unternehmen bedeutet
Im März 2025 haben Bundestag und Bundesrat eine Grundgesetzänderung beschlossen und dabei erstmals den Begriff „Klimaneutralität bis 2045“ im Artikel 143h des Grundgesetzes aufgenommen. Das Zieljahr ist damit als Zweck der Finanzierung verankert, aber nicht als allgemeines, verbindliches Staatsziel. Die Definition von „Treibhausgasneutralität“ findet sich – wie bisher – im Klimaschutzgesetz (§2 Abs.9 KSG): „Treibhausgasneutralität…