Was wird unter nachhaltigem Finanzwesen verstanden?
Unter nachhaltigem Finanzwesen wird die Bereitstellung von Finanzmitteln für Investitionen unter Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten verstanden.
Nachhaltiges Finanzwesen beinhaltet eine starke grüne Komponente, die Wirtschaftswachstum unterstützt und gleichzeitig die Umweltbelastung reduziert, Treibhausgasemissionen und Abfall vermeidet beziehungsweise natürliche Ressourcen sorgsam nutzt. Ebenfalls wird verstärkt berücksichtigt, welche Risiken die Nachhaltigkeit des Finanzwesens beeinflussen können und welche Möglichkeiten bestehen, um diese Risiken durch angemessene Governance zu verringern.
Wie und weshalb beschäftigt sich die Europäische Union mit der Thematik?
Die EU prüft, wie Nachhaltigkeitsaspekte in ihren finanzpolitischen Rahmen integriert werden können, um das Finanzwesen für nachhaltiges Wachstum zu mobilisieren. Es wird davon ausgegangen, durch den Einbezug des Finanzwesens der ökologische Fußabdruck erheblich reduziert und gleichzeitig Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft verbessert werden können.
Hierzu wurde 2016 die „High-Level Expert Group on Sustainable Finance“ ins Leben gerufen. Die Aufgabe des zwanzigköpfigen Expertenteams war es herauszufinden, wie öffentliches und privates Kapital zu nachhaltigen Investitionen geleitet werden kann. Zudem sollten Maßnahmen identifiziert werden, welche das Finanzsystem vor umweltbezogenen Risiken schützen. Der Fokus lag dabei immer auf einer Anwendung auf europäischer Ebene.
Welche Folgen resultieren für Unternehmen und die Finanzwelt?
Das Maßnahmenpaket der Europäischen Union beinhaltet verschiedene Vorschläge. Hierzu gehört unter anderem die Schaffung erleichterter Rahmenbedingungen für nachhaltige Investitionen. Zudem soll eine Offenlegungspflicht für Anlegerund Vermögensverwalter eingeführt werden, welche im Zuge derer aufzeigen müssen, inwiefern die Umwelt- Sozial- und Governancefaktoren in ihre Risikobewertungen integrieren. Darüber hinaus soll eine Änderung der Benchmarkrichtlinie dafür sorgen, dass bessere Informationen zum CO2-Fußabdruck von Investitionen vorliegen.
Basierens auf den Empfehlungen der Expertengruppe wurde zudem ein konkreter Maßnahmenplan erarbeitet. Dieser beinhaltet unter anderem die Schaffung eines klaren Klassifizierungssystems für nachhaltige Aktivitäten sowie die Etablierung eines EU-Labels für grüne Finanzprodukte. Ebenso soll geklärt werden, welche Pflichten Vermögenverwalter und institutionelle Anleger hinsichtlich Nachhaltigkeit haben. Darüber hinaus soll überprüft werden, ob Unternehmen ihren Investoren korrekte Daten auch hinsichtlich Nachhaltigkeit bereitstellen und ein „Green Supporting Factor“ für Banken und Versicherungen etabliert werden, welcher klimatische Risiken in das Risikomanagement von Banken integriert und Institutionen bei Spenden an Nachhaltigkeitsprojekte unterstützt.
Weitere Informationen zur Thematik können dem Internetauftritt der Europäischen Union entnommen werden: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/sustainable-finance_de#commission-action-plan-on-sustainable-finance
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben oder insgesamt Hilfe beim Thema Nachhaltigkeit benötigen, so können Sie sich gerne per Email via oder telefonisch unter 08192-99733-20 bei den Experten der DFGE melden!