Mehr als je zuvor stehen Unternehmen im Rampenlicht, wenn es darum geht soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen. Auf große Herausforderungen wie den Klimawandel oder sozialen Ungleichheiten haben Unternehmen einen großen Einfluss, wenn gleich sie dabei in der Übernahme ihrer Verantwortung immer kritischer von der Gesellschaft unter die Lupe genommen werden. Auch die Deutsche Politik bringt sich mit ein. Anerkannte und standardisierte Rahmenwerke helfen bei der Berichterstattung.
Review der betrachteten Rahmenwerke für die Berichterstattung
Es existiert verschiedene Richtlinien und Initiativen, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre nachhaltigen Ansätze und Ergebnisse zu berichten und damit vergleichbarer zu machen. Nachfolgend werden drei renommierte Nachhaltigkeitsstandards kurz reviewt:
Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine NGO, die Unternehmen und Regierungen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts über ihre Auswirkungen auf die Umwelt, die Menschenrechte sowie Korruption und weitere Themen, unterstützt. Die identifizierten wesentlichen Themen müssen mit einem dazugehörigem Managementansatz kommuniziert werden (IHK München).
Der UN Global Compact gilt als die größte Multi-Stakeholder-Initiative mit mehr als 17.000 Teilnehmern (UNGC, 2021). Der Global Compact formuliert zehn Prinzipien und verlangt von seinen Mitgliedern eine regelmäßige Berichterstattung (Communication on Progress, CoP). In dieser Berichterstattung stellen Unternehmen Leistungen und Verbesserungen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmer*innenrechte, Umwelt sowie Anti-Korruption dar.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein CSR Rahmenwerk, welches sich zunehmend in Deutschland etabliert (BMAS,2021). Dieser Standard beinhaltet 20 Kriterien die sich auf die Bereiche Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft beziehen. Vermehrt berichten vor allem mittelständischen Unternehmen nach dem DNK, da er sich einfach bei der Definition einer Nachhaltigkeitsstrategie sowie konsequenten Umsetzung und Verbesserung des Nachhaltigkeitsmanagements anwenden und an umfassendere Standards wie UN Global Compact und GRI anknüpfen lässt.
CSR-Richtlinie als gesetzliche Bestimmung
Im Jahr 2014 wurde vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten der EU die CSR-Richtlinie beschlossen. Nach dieser Richtlinie sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, sowie grundsätzlich Genossenschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen, mit Sitz in der EU, ausdrücklich verpflichtet, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten.
Inhaltliche Schwerpunkte der Berichtspflicht sind die Achtung von Menschenrechten, die Kontrolle der Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange in der Lieferkette sowie Anti-Korruptions-Belange. Die Umsetzung der CSR-Richtlinie erfolgt in Deutschland, 2017 mit in Kraft treten des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) (BMAS, 2021).
Auf Ebene der EU wurde die Richtlinie überarbeitet und die EU-Kommission legt im April 2021 einen Richtlinien-Entwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor (Corporate Sustainability Reporting Directive ,CRSD). Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ändert die bestehende Richtlinie dahingehend:
- Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle großen Unternehmen und alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen (außer börsennotierten Kleinstunternehmen)
- verlangt die Prüfung (Assurance) der berichteten Informationen
- führt detailliertere Anforderungen an die Berichterstattung ein und verlangt, dass die Berichterstattung gemäß den verbindlichen EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichte erfolgt
- verlangt von den Unternehmen, die berichteten Informationen digital zu kennzeichnen, so dass sie maschinenlesbar sind und in den europäischen Single Access Point einfließen, der im Aktionsplan der Kapitalmarktunion vorgesehen ist.
Wenn der Vorschlag angenommen wird, muss auch Deutschland die Anforderungen der Richtlinie in eine nationale Regelung implementieren und das bestehende CSR-RUG überarbeiten.
UNGC, DNK und GRI im Kontext des CSR-RUG
Das CSR-RUG wird auf Grund der Tiefe der geforderten Inhalte besonders gut durch die GRI und den DNK als zwei sehr umfangreiche Nachhaltigkeitsrahmenwerke abgedeckt. Für die GRI finden sich vor allem inhaltliche Übereinstimmung u.a. für die Regelungen bzgl. Managementkonzepte, interner Prüfprozesse (vgl. GRI Standard 103, 103-3 a-i)) und Risiken, die in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit stehen und Auswirkungen auf die identifizierten nichtfinanziellen Aspekte haben.
Mit Hilfe des DNK können Unternehmen den Anforderungen des CSR-RUG begegnen. Darüber hinaus bietet das Büro des DNK die Prüfung der Informationen auf formale Vollständigkeit an (DNK, 2021). Auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der Richtlinie für die nicht-finanzielle Berichterstattung reagierte das DNK bereits mit einem vorläufigen Abgleich der aktuellen DNK-Inhalte mit den voraussichtlichen Anforderungen des CRSD (Vergleich DNK und CRSD).
Durch seine 10 Prinzipien deckt der UNGC insb. die in § 289c Abs. 2 HGB genannten Aspekte ab. Jedoch werden durch den UNGC keine vertiefenden Details zu Managementkonzepten, internen Prüfprozessen, Umgang mit Risiken, usw. gefordert. Ein Bericht mit Angaben zu Maßnahmen und Zielen oder Leistungsindikatoren zu den vorgegebenen Aspekten erfüllt die Bestimmungen des UNGC allerdings nicht die Anforderungen des CSR-RUG.
Eine Studie im Auftrag des BMJV in Zusammenarbeit mit Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) zur Umsetzung der Vorgaben aus dem CSR-RUG zeigt, dass sehr heterogen auf Rahmenwerke zurückgegriffen wurde. Der am häufigsten verwendete Standard war der GRI, während der DNK vor allem von Finanzdienstleistungsunternehmen genutzt wurde (siehe CSR-Studie, 2021)
Verhältnis von UNGC, DNK und GRI zur CSR-Richtlinie
In Bezug auf die inhaltlichen Ausgestaltungen soll nachfolgende Tabelle abschließend einen groben Überblick über das Verhältnis der betrachteten Rahmenwerke zur CSR-Richtlinie geben (vgl. Tab. 1 und Tab. 2).
Inhaltliche Anforderungen gem. § 289c Abs. 2 HGB | UNGC | DNK | GRI |
Umweltbelange | Prinzipien 7-9 | Kriterien 11-13 | GRI Standards: 300er Reihe |
Arbeitnehmer*innenbelange | Prinzipien 3-6 | Kriterien 14-16 | GRI Standards 401 bis 409 |
Sozialbelange (z. B. lokale Gemeinschaften) | Nicht explizit gefordert | Kriterium 18 | GRI Standard 413 |
Achtung der Menschenrechte | Prinzipien 1-2 | Kriterium 17 | GRI Standards 410 bis 412 |
Anti-Korruption | Prinzip 10 | Kriterium 20 | GRI Standard 205, 206 |
Tab. 1: Inhaltliche Anforderungen an nichtfinanziellen Aspekten des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes im Verhältnis zu Ausgestaltungen von UNGC, DNK und GRI (eigene Darstellung; Angaben ohne Gewähr)
Inhaltliche Anforderungen gem. § 289c Abs. 3 HGB | UNGC | DNK | GRI |
Managementkonzepte inkl. Ergebnisse | Nicht explizit gefordert | Expliziter Leitfaden (Reiter „CSR-RUG“) für entsprechende Kriterien | GRI Standard 103 |
Interne Prüfprozesse | Nicht explizit gefordert | Expliziter Leitfaden (Reiter „CSR-RUG“) für entsprechende Kriterien | GRI Standard 103-3-a-i) |
Risiken in Verbindung mit Geschäftstätigkeit inkl. Handhabung | Nicht explizit gefordert | Expliziter Leitfaden (Reiter „CSR-RUG“) für entsprechende Kriterien | Laut GRI ist über Auswirkungen zu berichten |
Risiken in Verbindung mit Produkten und Dienstleistungen inkl. Handhabung | Nicht explizit gefordert | Expliziter Leitfaden (Reiter „CSR-RUG“) für entsprechende Kriterien | Laut GRI ist über Auswirkungen zu berichten |
Leistungsindikatoren | Erforderlich | Durch jeweiliges Kriterium abgedeckt | Durch jeweiligen GRI Standard abgedeckt |
Tab. 2: Inhaltliche Anforderungen an geschäftsrelevante Angaben in Verbindung mit nichtfinanziellen Aspekten des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes im Verhältnis zu Ausgestaltungen von UNGC, DNK und GRI (eigene Darstellung; Angaben ohne Gewähr)
Einen Überblick gewinnen
Durch die Vielfalt der Vorgaben können Unternehmen schnell den Überblick verlieren. Die DFGE zielt in ihrem Ansatz darauf ab, Unternehmen gezielt Hilfestellung bei der Suche und Erfüllung des gewählten Reportingsstandards zu leisten. Das DFGE Whitepaper “Sustainability Intelligence: Nachhaltigkeitsmanagemnt entlang verschiedener Reporting-Standards” erleichtert es Unternehmen die Komplexität des Themenfelds Nachhaltigkeitsmanagement für Unternehmen aufzugliedern und ein theoretisches Verständnis zu den verschiedenen Reporting-Standards UNGC, GRI, CDP und EcoVadis zu gewinnen sowie einen modularen CSR-Managementprozesses zu entwickeln.
Unterstützung durch die DFGE
DFGE berät Unternehmen seit 20 Jahren im Bereich CSR und Nachhaltigkeitskommunikation. Als offizieller Partner des UN Global Compact, der Global Reporting Initiative, des CDP und EcoVadis hat die DFGE langjährige Expertise in Bezug auf die größten und wichtigsten Nachhaltigkeitsstandards. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe rund um das Thema CSR-Reporting oder spezifischer Tools benötigen, freuen wir uns von Ihnen zu hören. Kontaktieren Sie uns jederzeit via Mail oder Telefon 08192-99733-20.