Modulare & zugeschnittene Roadmap
Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die unternehmerische Verantwortung endet nicht am eigenen Werkstor. Mit dem Lieferkettensorgfaltsplfichtengesetz (LkSG) hat die Bundesregierung ein Instrument geschaffen, um die Sozial-, Umwelt- und Rechtsstandards auch in der eigenen globalen Lieferkette ständig zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten. Zudem plant die EU ein Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD oder auch CS3D genannt), das noch weitreichendere Verantwortung und Themen abdecken wird. Die DFGE hilft mit einem modularen und pragmatischen Ansatz sowohl in das Thema einzusteigen als auch bestehende Systeme zu verbessern.
Stärkung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette
- Gilt seit 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden in Deutschland, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden in Deutschland
- Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen werden auf ihre gesamte Lieferkette ausgeweitet
- Unternehmen müssen tätig werden, wenn es eindeutige Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gib
Identifizieren und Analysieren von Risiken
Auswirkungen von Aktivitäten auf Menschenrechte +
Analyse, Bewertung, Priorisierung der relevanten Risikobereiche +
Keine seperate Bewertung des Umweltschutzes
Maßnahmen ergreifen
Negative Auswirkungen verhindern, minimieren und beheben
Wirksamkeit prüfen
Steuerung der Maßnahmen
Einrichtung eines Beschwerde-mechanismus
Intern oder Extern
Transparente und öffentliche Berichterstattung
Auf jährlicher Basis
Was bedeutet das für Unternehmen?
Intern & Extern
Umsetzung im eigenen Geschäftsbereich:
- Risikomanagement einrichten
- Jährliche Risikoanalyse zur Identifizierung menschrenrechtlicher und umweltbezogener Risiken durchführen
- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden
- Beschwerdemechanismus einrichten.
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte ergreifen
- Transparent öffentlich berichten
Umsetzung beim direkten Zulieferer:
- Jährliche Risikoanalyse zur Identifizierung menschrenrechtlicher und umweltbezogener Risiken durchführen
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte ergreifen
Umsetzung beim indirekten Zulieferer:
- Nur anlassbezogene Sorgfaltspflichten und nur wenn das Unternehmen Kenntnisse von einem möglichen Verstoß erlangt. Dann muss das Unternehmen:
- Durchführung einer Risikoanalyse
- Implementierung eines Konzepts zur Minimierung und Vermeidung
- Präventionsmaßnahmen umsetzen
Wie kann die DFGE helfen?
Ihre Vorteile
Warum die DFGE beim Thema LkSG-Strategie?
- Langjährige Expertise im Bereich Supply Chain, Lieferkettengesetz und EU-Richtlinien
- Experten für ESG-Strategie & Governance
- Hilfe bei Fragen zur Anwendung, Reichweite und Themen wie der Haftung