ESRS | European Sustainability Reporting Standards

Was sind die ESRS?

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards, die von der Europäischen Union entwickelt wurden, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu standardisieren und zu verbessern. Diese Standards sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die im Jahr 2021 von der EU verabschiedet wurde. Ziel der ESRS ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen und sicherzustellen, dass Unternehmen umfassend und einheitlich über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten.

Top 5 – Was Sie über die CSRD wissen müssen | Download Booklet

Wichtige Änderungen

Die nichtfinanzielle Berichtspflicht (NFRD – CSR-Berichtspflicht) aus dem Jahr 2014 wird durch die CSRD, die am 5. Januar 2023 in Kraft trat, wesentlich erneuert. Die CSRD wird folgende Punkte einführen:

Einheitliche EU-Berichterstattung

Während unter der NFRD unterschiedliche Berichtsformate galten, sieht die CSRD eine Berichtspflicht ausschließlich im Lagebericht nach einheitlichen EU-Berichtsstandards vor, die auf den Sustainable Finance Disclosure Regulations (SFDR) und den EU-Taxonomierichtlinien beruhen.

Doppelte Wesentlichkeit

Der Grundsatz der Wesentlichkeit wird von der einfachen Wesentlichkeit des NFRD auf die doppelte Wesentlichkeit umgestellt. Dies bedeutet, dass Angelegenheiten als wesentlich gelten, wenn sie für die Unternehmensleistung ODER aus ökologischer/sozialer Sicht wesentlich sind.

Berichtspflicht

Nach nationalem Recht sind Unternehmen verpflichtet, nach dem ESRS zu berichten. Die Nichteinhaltung wird von den nationalen Behörden mit Geldstrafen geahndet.

Mit der CSRD wird auch eine Prüfungspflicht eingeführt, die schrittweise von einer „begrenzten Sicherheit“ zu einer „angemessenen Sicherheit“ erhöht wird.

Zukünftige Themen

Nicht mehr nur retrospektive Inhalte sind in der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend, sondern auch zukünftige Inhalte/Themen, insbesondere die Bewertung von Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Geschäftstätigkeit.

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Die wichtigsten Aspekte der ESRS umfassen:

1. Berichterstattungsumfang

Die ESRS legen fest, welche Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet sind und welche Informationen offengelegt werden müssen. Dies betrifft große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen sowie bestimmte kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die in bestimmten Sektoren tätig sind.

2. Nachhaltigkeitsdimensionen:

Die Standards decken verschiedene Nachhaltigkeitsdimensionen ab, einschließlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG). Unternehmen müssen über Themen wie Klimawandel, Umweltmanagement, soziale Verantwortung, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Unternehmensführung berichten.

3. Detaillierte Anforderungen

Die ESRS enthalten detaillierte Anforderungen hinsichtlich der Art und Weise, wie Informationen zu erfassen, zu messen und zu berichten sind. Dies umfasst qualitative und quantitative Daten, einschließlich spezifischer Kennzahlen und Indikatoren.

4. Transparenz und Vergleichbarkeit

Durch die Standardisierung der Berichterstattung wird die Transparenz erhöht und die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen verbessert. Dies hilft Investoren, Stakeholdern und der Öffentlichkeit, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen besser zu verstehen.

5. Integration mit anderen Regelwerken

Die ESRS sind darauf ausgelegt, mit anderen internationalen Standards und Rahmenwerken wie den Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und den Global Reporting Initiative (GRI) Standards kompatibel zu sein. Dies soll die Konsistenz und Vergleichbarkeit auf globaler Ebene unterstützen.

ESRS

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die EFRAG, verantwortlich für die Einführung von einheitlichen Berichtsstandards, hat zu jedem der branchenunabhängigen Themen einen Kernberichtsstandards entwickelt, welche bereits als delegierte Rechtsakte veröffentlicht sind. Die ESRS definieren die Inhalte der CSRD und basieren auf internationalen Rahmenwerken wie GRI, SASB und TCFD.

Allgemeine Informationen

Cross-Cutting-Standards

Wie kann die DFGE unterstützen?

DFGE Support

Die CSRD wurde vom Europäischen Parlament im November 2022 angenommen und wird anschließend von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.

Der aktuelle Plan sieht eine schrittweise Umsetzung ab Januar 2025 vor (Bericht für das Geschäftsjahr 2024). Die CSRD ist wie die EU-Taxonomie und die SFDR Teil eines größeren „EU-Rahmens für die Nachhaltigkeitsfinanzierung“, der Nachhaltigkeitsfaktoren auf verschiedenen Ebenen der Wirtschaft einbezieht.

Die DFGE verfügt über 25 Jahre Erfahrung im Bereich der Nachhaltigkeit und kann Ihnen helfen, die wesentlichen Informationen für die kommende CSRD zu sammeln und zu validieren. Wir bieten Unterstützung in Form von Komplettpaketen oder pro Modul für Ihren Lagebericht, Ihren Geschäftsbericht oder für Ihren nichtfinanziellen Bericht.

Unsere Dienstleistungen reichen von

Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene CSRD-Roadmap. Dadurch wird Ihr interner Aufwand minimiert und Sie können sich auf die kontinuierliche Verbesserung Ihrer identifizierten Nachhaltigkeitsbereiche konzentrieren.

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