Was sind die ESRS?
ESRS | European Sustainability Reporting Standards
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards, die von der Europäischen Union entwickelt wurden, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu standardisieren und zu verbessern. Diese Standards sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die im Jahr 2021 von der EU verabschiedet wurde. Ziel der ESRS ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen und sicherzustellen, dass Unternehmen umfassend und einheitlich über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten.
- CSRD Informationen
- CSRD Lösungen mit der DFGE
- Klimabezogene Risiko- und Chancenanalyse nach TCFD
- CSRD-Richtlinie in den EU Amtssprachen
- Whitepaper: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- CSRD / ESRS Trainings & Webinare
Wichtige Änderungen
Die nichtfinanzielle Berichtspflicht (NFRD – CSR-Berichtspflicht) aus dem Jahr 2014 wird durch die CSRD, die am 5. Januar 2023 in Kraft trat, wesentlich erneuert. Die CSRD wird folgende Punkte einführen:
Einheitliche EU-Berichterstattung
Während unter der NFRD unterschiedliche Berichtsformate galten, sieht die CSRD eine Berichtspflicht ausschließlich im Lagebericht nach einheitlichen EU-Berichtsstandards vor, die auf den Sustainable Finance Disclosure Regulations (SFDR) und den EU-Taxonomierichtlinien beruhen.
Doppelte Wesentlichkeit
Der Grundsatz der Wesentlichkeit wird von der einfachen Wesentlichkeit des NFRD auf die doppelte Wesentlichkeit umgestellt. Dies bedeutet, dass Angelegenheiten als wesentlich gelten, wenn sie für die Unternehmensleistung ODER aus ökologischer/sozialer Sicht wesentlich sind.
Berichtspflicht
Nach nationalem Recht sind Unternehmen verpflichtet, nach dem ESRS zu berichten. Die Nichteinhaltung wird von den nationalen Behörden mit Geldstrafen geahndet.
Mit der CSRD wird auch eine Prüfungspflicht eingeführt, die schrittweise von einer „begrenzten Sicherheit“ zu einer „angemessenen Sicherheit“ erhöht wird.
Zukünftige Themen
Nicht mehr nur retrospektive Inhalte sind in der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend, sondern auch zukünftige Inhalte/Themen, insbesondere die Bewertung von Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Geschäftstätigkeit.
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Unser brandneues ESG Handbook 2024 enthält eine Einführung in die CSRD und ESRS-Standards sowie Datenblätter mit Definitionen und Handlungsempfehlungen, die Ihnen helfen sollen, Ihre Fragen zur sich rasch entwickelnden ESG-Landschaft zu beantworten und einen Überblick über die ESRS-Standards zu bekommen.
Die wichtigsten Aspekte der ESRS umfassen:
1. Berichterstattungsumfang
Die ESRS legen fest, welche Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet sind und welche Informationen offengelegt werden müssen. Dies betrifft große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen sowie bestimmte kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die in bestimmten Sektoren tätig sind.
2. Nachhaltigkeitsdimensionen:
Die Standards decken verschiedene Nachhaltigkeitsdimensionen ab, einschließlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG). Unternehmen müssen über Themen wie Klimawandel, Umweltmanagement, soziale Verantwortung, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Unternehmensführung berichten.
3. Detaillierte Anforderungen
Die ESRS enthalten detaillierte Anforderungen hinsichtlich der Art und Weise, wie Informationen zu erfassen, zu messen und zu berichten sind. Dies umfasst qualitative und quantitative Daten, einschließlich spezifischer Kennzahlen und Indikatoren.
4. Transparenz und Vergleichbarkeit
Durch die Standardisierung der Berichterstattung wird die Transparenz erhöht und die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen verbessert. Dies hilft Investoren, Stakeholdern und der Öffentlichkeit, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen besser zu verstehen.
5. Integration mit anderen Regelwerken
Die ESRS sind darauf ausgelegt, mit anderen internationalen Standards und Rahmenwerken wie den Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und den Global Reporting Initiative (GRI) Standards kompatibel zu sein. Dies soll die Konsistenz und Vergleichbarkeit auf globaler Ebene unterstützen.
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Die EFRAG, verantwortlich für die Einführung von einheitlichen Berichtsstandards, hat zu jedem der branchenunabhängigen Themen einen Kernberichtsstandards entwickelt, welche bereits als delegierte Rechtsakte veröffentlicht sind. Die ESRS definieren die Inhalte der CSRD und basieren auf internationalen Rahmenwerken wie GRI, SASB und TCFD.
Allgemeine Informationen
Cross-Cutting-Standards
- ESRS 1 | General Requirements
- ESRS 2 | General Disclosures
Environment
- ESRS E1 | Standards zu Klimaschutz (Mitigation) und Anpassung an den Klimawandel (Adaption)
- ESRS E2 | Verschmutzung
- ESRS E3 | Wasser und marine Ressourcen
- ESRS E4 | Biodiversität & Ökosysteme
- ESRS E5 | Standard zu Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Social
- ESRS S1 | Standard zu Achtung der Menschenrechte und Arbeitsbedingungen der eigenen Arbeitskräfte
- ESRS S2 | Standards zu Achtung der Menschenrechte und Arbeitsbedingungen in der Lieferkette
- ESRS S3 | Schutz der von Geschäftstätigkeit eines Unternehmens betroffenen Gemeinschaft
- ESRS S4 | Schutz und Sicherheit der Konsumenten und Endverbraucher
Governance
- ESRS G1 | Standards zu Business Conduct
Wie kann die DFGE unterstützen?
Die CSRD wurde vom Europäischen Parlament im November 2022 angenommen und wird anschließend von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.
Der aktuelle Plan sieht eine schrittweise Umsetzung ab Januar 2025 vor (Bericht für das Geschäftsjahr 2024). Die CSRD ist wie die EU-Taxonomie und die SFDR Teil eines größeren „EU-Rahmens für die Nachhaltigkeitsfinanzierung“, der Nachhaltigkeitsfaktoren auf verschiedenen Ebenen der Wirtschaft einbezieht.
Die DFGE verfügt über 25 Jahre Erfahrung im Bereich der Nachhaltigkeit und kann Ihnen helfen, die wesentlichen Informationen für die kommende CSRD zu sammeln und zu validieren. Wir bieten Unterstützung in Form von Komplettpaketen oder pro Modul für Ihren Lagebericht, Ihren Geschäftsbericht oder für Ihren nichtfinanziellen Bericht.
Unsere Dienstleistungen reichen von
- CSRD-Readiness-Paket oder
- einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, um die für Sie wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, indem Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie Risiken und Chancen für den Geschäftserfolg im Zusammenhang mit diesen Themen aufgezeigt werden,
- über die Ausarbeitung der wesentlichen Themen und
- modulare & individuelle Pakete wie E1 (CCF, CAP, SBTi, TCFD)
- bis hin zum kompletten Unternehmenspaket mit CSRD-Report
Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene CSRD-Roadmap. Dadurch wird Ihr interner Aufwand minimiert und Sie können sich auf die kontinuierliche Verbesserung Ihrer identifizierten Nachhaltigkeitsbereiche konzentrieren.