Maßnahmenplan zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks
Grundlage jeder Unternehmens-Klimastrategie ist die Kenntnis des eigenen aktuellen CO2-Fußabdrucks (Corporate Carbon Footprint – CCF), also die Höhe der aktuellen CO2-Emissionen des Unternehmens in den einzelnen Emissionskategorien. Die Treibhausgas-Emissionen (THG) bestehen aus Scope-1-Emissionen (direkte Emissionen, z.B. aus Verbrennungsprozessen), indirekten Scope-2-Emissionen aus dem Bezug von leitungsgebundener Energie wie z.B. Elektrizität, sowie sonstigen indirekten sogenannten Scope-3-Emissionen aus Prozessen, die direkt oder indirekt durch das Unternehmen verursacht werden, z.B. durch eingekaufte Güter und Dienstleistungen.
Das Hauptziel eines Climate Action Plans ist die Entwicklung eines strukturierten Maßnahmenplans zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks des Unternehmens. Dies beinhaltet z.B. die Verbesserung der Energieeffizienz, die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen und die Optimierung der Lieferketten unter Betrachtung und Abgleich der Emissionsreduktionsziele, die sich das Unternehmen gesetzt hat. Auf dem Weg zu einer Dekarbonisierung des Unternehmens muss grundsätzlich als Erstes eine sorgfältige Analyse des CCF durchgeführt werden (Dekarbonisierungsanalyse), um die wichtigsten Emissions-Reduktionshebel zu identifizieren und Reduktionspotenziale zu ermitteln. Neben der Hotspot-Analyse muss in dieser Phase auch eine verursachergerechte Zuordnung der Emissionen in Scope 1 und 2 erfolgen, um erste konkrete Handlungsfelder und Maßnahmen zur Emissionsreduktion ableiten zu können.
Der eigentliche Climate Action Plan ist das Ergebnis der systematischen Erarbeitung eines Maßnahmenplans unter Einbindung der relevanten Stakeholder im Unternehmen. Dieser ist ein strategisches Instrument, das Unternehmen hilft, einen klaren und belastbaren Plan zur CO2-Reduktion zu erarbeiten. Er thematisiert spezifische Schritte und Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Fußabdrucks und sollte sinnvollerweise bereits unter Berücksichtigung der Klimaziele entstehen, die sich das Unternehmen gesetzt hat (z. B. Science-Based Targets – SBT). Für Unternehmen, die künftig CSRD-berichtspflichtig werden, sollten Anforderungen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) natürlich bereits bei der Entwicklung eines Climate Action Plans mitgedacht werden. Zur Steuerung und Übersicht der Maßnahmen und ihrer Auswirkungen empfiehlt es sich in dieser Phase darüber hinaus, einen Prozess zur regelmäßigen Bewertung zu implementieren (KPI-Dashboard).
Support durch die DFGE
Die DFGE unterstützt Sie gerne bei der Entwicklung eines Climate Action Plans. Wenn Ihr Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt berichtspflichtig nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird, helfen wir Ihnen selbstverständlich auch, einen bereits erarbeiteten Climate Action Plan zu einem CSRD-konformen Climate Transition Plan weiterzuentwickeln. Wir begleiten Sie gerne auch generell beim CO2-Reporting (CSR Reporting) und bei CO2-Kompensationsmaßnahmen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter oder telefonisch unter +49 8192-99733-20 zur Verfügung.