Die CSRD – eine kompakte Einordnung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist bereits zum neuen Herzstück der Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen geworden.
Ein wesentliches Leitziel dabei ist, gegenüber den relevanten Stakeholdern, wie Kunden, Geschäftspartner, Investoren, der Gesamtgesellschaft und auch der Umwelt, umfassende Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig die Unternehmen dabei zu unterstützen, die Chancen einer nachhaltigen Unternehmensführung zu identifizieren und dabei den Weg zu “net zero” erfolgreich zu starten. Damit ist die CSRD, neben der EU-Taxonomie-Verordnung und weiterer Richtlinien, ein zentraler Bestandteil des European Green Deals.
Als Nachfolgerin der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) verpflichtet die CSRD zukünftig nicht nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch gleichgestellte Personengesellschaften (HGB §264a1), wenn diese zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme > EUR 25 Mio,
- Nettoumsatzerlöse > EUR 50 Mio,
- Beschäftigte im Jahresdurchschnitt > 250.
Mit zeitlich gestaffelter Einführung werden Unternehmen in der EU – etwa 15.000 davon in Deutschland – zum Erstellen einer standardisierten und prüfungssicheren Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren die CSRD und benennen u.a. die Offenlegungspflichten (Disclosure Requirements) für Unternehmen. Sie definieren damit das Ambitionsniveau des zu erstellenden Nachhaltigkeitsbericht.
Die Architektur der ESRS gliedert sich in zwei grundlegende Querschnittstandards (ESRS 1 und ERSRS 2) und zehn themenbezogenen Standards (bspw. E1, E2, E3, S1, S2, G1 etc.) entlang den klassichen drei Oberthemen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G). Die quantitativen und qualitativen Datenanforderungen in den ESRS zählen dabei über 1000 mögliche Datenpunkte. Die Basis für eine erfolgreiche CSRD-Berichterstattung ist die in den ESRS definierte Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Dadurch werden die “materielle Themen” und die dazugehörigen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) identifiziert über die später berichtet werden. Neben Strategien fordern die jeweiligen Themenstandards Maßnahmen, wie die zu definierenden Nachhaltigkeitsziele unter Angabe von messbare und zeitgebunden Metriken erreicht werden können.
Der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des Lageberichts eines Unternehmens und bekommt dadurch die gleiche Relevanz wie die finanzielle Berichterstattung. Der CSRD-Bericht wird umfassend durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft.
Die CSRD-Berichterstattung im Profifußball und damit verbundenen Herausforderungen
Die Anforderungen der CSRD und die umfassenden Berichtspflichten der ESRS stellen auch für deutsche Fußballclubs eine erhebliche Herausforderung dar.
Schon ab diesem Geschäftsjahr (2024) sind die drei (teil)kapitalmarktorientierten Clubs Borussia Dortmund, Bayer 04 Leverkusen und VFL Wolfsburg berichtspflichtig. Ab 2025 kommen weitere Clubs hinzu, die nicht kapitalmarktorientiert sind, aber nach HGB als Unternehmen geführt und von der CSRD als “große” Unternehmen eingestuft werden. Dazu zählt bspw. FC Bayern München, RB Leipzig, Hamburger SV, TSG Hoffenheim, Borussia Mönchengladbach und acht weitere Clubs. Insgesamt fallen momentan 13 der 18 Bundeligisten unter die CSRD.
Etwa die Hälfte aller Bundesligaklubs haben Transparenz geschaffen und zu ihren ESG-Themen bereits berichtet. Auch haben einige Clubs bereits eine Wesentlichkeitsanalyse umgesetzt. In den bereits veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichten der deutschen Fußballklubs variiert die thematische Abdeckung, die Länge des Berichts und der Detailgrad zum Teil sehr deutlich.
In die Analyse gehend, liegt die Vermutung nahe, dass die Fußballklubs ähnliche Herausforderungen haben wie andere deutsche Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen, die in den nächsten Jahren nach CSRD berichten müssen. Einige davon sind:
- Gering ausgeprägtes Bewusstsein für die eigenen wesentlichen Themen und die damit verbunden Chancen für die eigenen Weiterentwicklung
- Limitiertes Verständnis des Verfahrens und der Anforderungen der Doppelten Wesentlichkeit nach CSRD
- Schwierigkeiten bei der Datenerhebung, der Sicherung der Datenqualität im Zeitverlauf und des damit verbundenen Entwickelns von themenspezifischen Kennzahlen (KPIs)
- Sicherstellen eines effizienten Datenmanagements und Datenmonitorings quer durch die verschiedenen Unternehmensbereiche
- Mangelnde Alloaktion von personellen und zeitlichen Ressourcen für das Identifizieren von Lücken und das Umsetzen der CSRD-Berichterstattung sowie einer individuellen ESG-Strategie
- Konzeptionelles Verständnis der ESRS und der Tiefe der zu veröffentlichten Informationen
- Mangelnde Verknüpfung der identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mit der eigenen Unternehmensstrategie, den Kernprozessen, dem Geschäftsmodell und der Wertschöpfungskette.
Die Empfohlene Umsetzungsschritte für Ihre CSRD-Berichterstattung
Die DFGE empfiehlt folgende Schritte zur erfolgreichen Umsetzung der CSRD-Berichterstattung:
- Betroffenheitsanaylse: In Abstimmung mit dem eigenen Wirtschaftsprüfer ist zu klären, ob mein Unternehmen oder Fußballclub im Rahmen der CSRD berichtspflichtig wird?
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Diese Analyse bestimmt über die Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen und damit über die Themen, die für das Unternehmen bzw. den Fußballclub wesentlich sind und berichtet werden müssen
- Gap-Analyse und Road Map: Der Ist-Zustand der vorhanden Datenpunkte und die Datenqualität wird analysiert und über die Definition einer Roadmap sowie der themenbezogenen Action Plans werden Maßnahmen erarbeitet, um die Berichtsanforderungen zu erfüllen
- Themenspezifische Action Plans: Die Roadmap wird mit themenspezifischen Action Plans (bspw. ESRS 2 Action Plan) gefüllt, um die geforderten Offenlegungunspflichten und die damit verbunden Datenpunkte zu erfüllen.
- CSRD-Reporting: Auf Basis der bereits in der Organisation bestehenden und der aus den umgesetzten Maßnahmen generierten Datenpunkten, wird der Bericht erstellt und die Grundlage für eine prüfungssichere Berichterstattung geschaffen. Ein vorheriger „Probericht“ ermöglicht, den neuen Prozessen zu testen, die Datenverfügbarkeit zu optimieren und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Fazit: Herausforderungen bewältigen – Chancen nutzen
Die CSRD hebt die vorherige DFL-Nachhaltigkeitsrichtlinie2 auf ein neues Niveau und stellt betroffene Fußballclubs vor große Herausforderungen. Für fast die Hälfte der Proficlubs der 1. und 2. Bundesliga bedeutet dies eine erhebliche Anpassung.
Gleichzeitig eröffnet jedoch die CSRD auch die Möglichkeiten für Innovation und eine verbesserte Kommunikation mit den Stakeholdern – gerade die Proficlubs stehen ständig im Interesse der Öffentlichkeit, der Fans und der Medien. Durch die in der ESRS geforderten Rahmenbedingungen werden die individuellen Nachhaltigkeitsthemen in die Strategie und das Geschäftsmodell integriert. Das führt in der Regel zu Effizienzvorteilen, Kostenreduktion, verbesserten Arbeits- und Sozialstandards und Sorgfaltsprozessen (Due Diligence). Die CSRD trägt wesentlich dazu bei, die Nachhaltigkeitsleistungen transparenter und glaubwürdiger darzustellen, was sich langfristig auch in der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bemerkbar macht.
Die ESRS sind für viele Unternehmen neu, wirken komplex und formulieren schwierig zu verstehende Anforderungen. Daher ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen ebenso entscheidend, wie das Entwickeln eines konzeptionellen Verständnisses der CSRD-Richtlinie und der ESRS-Standards. Nur dann gelingt eine erfolgreiche Umsetzung!
Packen Sie es an!
Wir nehmen Sie an die Hand und begleiten Sie bei einer erfolgreichen Umsetzung Ihres CSRD Reportings. Mehr Informationen zur CSRD finden Sie hier. Kontaktieren Sie uns gerne via mail unter oder Telefon: +49 81 929973320