Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS: Was sich 2026 ändert und wie Unternehmen ihre DMA anpassen?
Wenn man derzeit mit Unternehmen über CSRD spricht, fällt ein Begriff fast immer zuerst: Doppelte Materialitätsanalyse (DMA) bzw. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Für die einen ist oder war es ein methodischer Kraftakt, für andere vor allem ein Prüfungsrisiko. Für viele aber ist es das Herzstück der ESRS.
Und die meisten fragen sich, ob man das Thema nicht „irgendwie pragmatisch lösen“ kann.
Unsere Erfahrung aus Projekten der letzten zwei Jahre ist klar: Die DMA ist anstrengend – aber sie ist auch der Moment, in dem ESG im Unternehmen ernsthaft strategisch wird. Wer sie nur als Reporting-Voraussetzung versteht, macht es sich unnötig schwer. Wer sie als Steuerungsinstrument begreift, gewinnt Klarheit.
Im Folgenden drei Fragen, die uns in Gesprächen immer wieder begegnen – und ehrliche Antworten darauf.
Warum ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA) unter CSRD mehr als reine Compliance?
Ja, wenn Sie unter die CSRD fallen, müssen Sie eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Daran führt kein Weg vorbei.
Viel spannender ist die Frage: Wollen Sie ESG-Themen aktiv steuern – oder reaktiv dokumentieren?
Die DMA zwingt ein Unternehmen dazu, strukturiert zu klären:
- Wo haben wir tatsächlich relevante ökologische oder soziale Auswirkungen?
- Welche Nachhaltigkeitsthemen können unser Geschäftsmodell gefährden – oder stärken?
- Welche Themen sind strategisch so wichtig, dass sie Priorität verdienen und welche sind es nicht?
In vielen Unternehmen existieren ESG-Aktivitäten bereits – Klimaziele, Lieferantenanforderungen, Diversity-Initiativen. Was oft fehlt, ist die Priorisierung und die Verzahnung. Die DMA verspricht hier wesentliche Abhilfe: Die DMA hilft dabei eine systematische Themenlandkarte zu erstellen.
Und gerade für mittelständische Unternehmen, die nicht (mehr) CSRD-pflichtig sind, ist das in der Regel ein echter Mehrwert. Wer Ressourcen sinnvoll und schonend einsetzen will, braucht Klarheit darüber, was wirklich wesentlich ist – nicht nur, was gerade politisch oder medial diskutiert wird.
Also ist eine DMA überhaupt „Beyond Compliance“ sinnvoll? -> Absolut!
Was ändert sich bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse im ESRS Draft Dezember 2025?
Die kurze Antwort: Die Logik der doppelten Wesentlichkeit bleibt unverändert. Impact- und finanzielle Wesentlichkeit sind weiterhin eigenständige Perspektiven, die IRO-Logik bildet nach wie vor den strukturellen Rahmen, und auch die Einbindung der Wertschöpfungskette sowie relevanter Stakeholder war und bleibt konzeptioneller Bestandteil der Analyse.
Neu ist weniger eine gestiegene Erwartung – diese war von Beginn an hoch –, sondern die veränderte Ausgestaltung der Anforderungen. Mit den vereinfachten ESRS werden detaillierte, teils starre Prozessvorgaben zurückgenommen. Unternehmen erhalten mehr methodische Flexibilität und können Umfang und Tiefe der Analyse stärker an Größe, Struktur und Risikoprofil ausrichten.
An die Stelle formaler Detailvorgaben treten stärker prinzipienbasierte Anforderungen: Maßgeblich ist, dass die gewählte Methodik in sich konsistent, nachvollziehbar und angemessen begründet ist. Gerade diese größere Freiheit verlangt eine klare Herleitung von Bewertungslogik, Schwellenwerten und Abgrenzungen.
In der ersten CSRD-Welle haben wir sehr unterschiedliche Umsetzungen gesehen – von stark vereinfachten Workshop-Ansätzen bis hin zu sehr komplexen, detailgetriebenen Konstruktionen. Beide Extreme waren in der frühen Phase nachvollziehbar. Mit zunehmender Prüfpraxis wird jedoch deutlicher, welche methodischen Elemente als belastbar gelten.
Aus unserer Perspektive lassen sich derzeit sieben zentrale Akzentuierungen erkennen:
1. Bewertungslogik und Schwellenwerte in der ESRS-Wesentlichkeitsanalyse nachvollziehbar dokumentieren
Ein typisches Szenario aus der Praxis: Es gibt eine definierte Skala, es gibt Workshops, es gibt Ergebnisse – doch wenn man genauer nachfragt, warum ein Thema ab einem bestimmten Score als wesentlich gilt und ein anderes knapp darunter nicht, bleibt die Begründung häufig unscharf.
Mit den „neuen ESRS“ werden aktuell keine festen Schwellenwerte oder standardisierten Aggregationsformeln ein. Er präzisiert jedoch die zugrunde liegenden Bewertungsprinzipien – etwa die Differenzierung zwischen aktuellen und potenziellen Impacts sowie die Bewertung nach Kriterien wie Schweregrad (scale, scope, irremediability). Gleichzeitig wird deutlicher, dass auf Themenebene festgestellt werden kann und offensichtlich wesentliche Themen nicht zwingend bis auf jede Sub-Kategorie durchbewertet werden müssen.
Damit rückt weniger die gewählte Skala selbst in den Vordergrund, sondern die konsistente Herleitung der Bewertungslogik:
Wie wurden Schwellenwerte definiert? Wie wurden Einzelkriterien gewichtet? Und wie wurden Bewertungen aggregiert? Entscheidend ist die methodische Stimmigkeit – nicht die formale Komplexität.
2. Die Wertschöpfungskette ist kein Nebenschauplatz mehr
Schon in den ursprünglichen ESRS war die Wertschöpfungskette integraler Bestandteil. In der Umsetzung wurde sie jedoch häufig eher oberflächlich behandelt – vor allem bei mittelständischen Unternehmen.
Der Draft und die begleitenden EFRAG-Dokumente bestätigt die Relevanz der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ausdrücklich. Gleichzeitig stellt er klar, dass für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse keine zwingende Erhebung von Primärdaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette erforderlich ist. Unternehmen können – sofern angemessen – auf durchschnittliche regionale oder sektorale Daten sowie allgemein verfügbare Informationen zurückgreifen, um potenzielle Impacts, Risiken und Chancen zu identifizieren.
Das heißt in der Praxis:
- wesentliche Exponierungen entlang der Liefer- und Absatzkette systematisch identifizieren,
- potenziell schwere Auswirkungen realistisch einschätzen,
- die verwendeten Datenquellen sowie zugrunde gelegten Annahmen transparent dokumentieren – insbesondere wenn auf sektorale oder allgemein verfügbare Informationen zurückgegriffen wird.
Die Anforderung liegt damit weniger in der Datentiefe, sondern in der strukturierten Herleitung und Priorisierung. Nicht maximale Detailtiefe ist entscheidend, sondern eine nachvollziehbare Begründung, warum bestimmte Teile der Wertschöpfungskette vertieft analysiert – und andere verhältnismäßig behandelt wurden. Genau hier zeigt sich die Substanz der Analyse.
3. Proportionalität in der CSRD-Wesentlichkeitsanalyse richtig begründen
Die Vereinfachung der ESRS wird teilweise als „Erleichterung“ interpretiert. Das stimmt, aber aus unserer Perspektive ist das leider nur die halbe Wahrheit.
Proportionalität bedeutet nicht weniger Tiefe, sondern angemessene Tiefe.
Unternehmen müssen weiterhin nachvollziehbar begründen können: warum ein Thema nicht wesentlich ist, warum bestimmte Teile der Wertschöpfungskette weniger intensiv analysiert wurden, warum die gewählten Kriterien sinnvoll sind.
Dieser Faktor ist mithin auch einer der wichtigsten für die Gesamter CSRD-Umsetzung und gilt Besonderen für die DMA: Gerade diese Begründungen sind im Prüfungsdialog entscheidend.
4. Integration der DMA in Strategie und Risikomanagement nach ESRS
Vielleicht eine der wichtigsten Veränderung ist weniger von formaler Natur. In vielen Unternehmen wurde die DMA zunächst als CSRD-Projekt behandelt – organisiert im Nachhaltigkeitsteam, mit Fokus auf das Reporting. Das war nachvollziehbar, aber nicht strategisch sinnvoll.
Der ESRS-Draft Dezember 2025 formuliert hierzu keine neue explizite Pflicht. Er macht jedoch die strukturelle Verknüpfung zwischen Wesentlichkeitsanalyse, Governance, Strategie und Risikomanagement klarer sichtbar. Die DMA ist die Grundlage für Aussagen zur strategischen Ausrichtung, zur Resilienz und zur Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen.
In der Praxis führt das dazu, dass Prüfer zunehmend hinterfragen werden, wie die Ergebnisse der DMA tatsächlich in Entscheidungs- und Steuerungsprozesse einfließen.
Die Analyse bleibt damit nicht nur ein Reporting-Element, sondern wird faktisch zum Ausgangspunkt für Priorisierung und Risikobewertung – auch wenn dies nicht als neue formale Verschärfung formuliert ist.
5. Top-Down-Ansatz folgen
In vielen frühen DMAs erfolgte die Themenidentifikation stark workshopbasiert und bottom-up. Eine große „Longlist“ – orientiert an den Sub- und Sub-Subthemen der ESRS wurde als Ausgangspunkt genommen und alle Themen wurden akribisch versucht im Detail zu bewerten.
Der aktuelle ESRS Draft der EFRAG macht einen Top-Down-Ansatz zwar nicht verpflichtend. Er macht jedoch deutlich, dass dieser Ansatz zulässig ist und in vielen Fällen eine sinnvolle Struktur für die Analyse bieten kann. Entscheidend ist, dass die Auswahl und Nicht-Auswahl von Themen nachvollziehbar abgeleitet werden muss.
In der Praxis bedeutet das, dass eine strukturierte Long List weiterhin sinnvoll ist – allerdings als Vorstrukturierung vor dem Scoring, nicht als vollständige Bewertungsmatrix. Die Begründung von Nicht-Wesentlichkeit sehr gut dokumentiert werden sollte und, dass Themen erkennbar aus Geschäftsmodell, Branchenkontext und Risiko-Exponierung abzuleiten sind.
Damit wird der Prozess der DMA wesentlich schlanker, aber vor allem stärker zu einer strategischen Architektur – nicht nur zu einem Workshop-Ergebnis.
6. Brutto- vs. Netto-Betrachtung – ein oft unterschätzter Knackpunkt
Ein Punkt, der in vielen frühen DMAs nicht sauber differenziert wurde, ist die Frage nach der Brutto- oder Netto-Bewertung von Impacts, Risiken und Chancen. In der Praxis wurden Risiken häufig direkt unter Berücksichtigung bestehender Maßnahmen bewertet, etwa wenn Richtlinien oder Zertifizierungen bereits im Scoring risikomindernd berücksichtigt wurden.
Die vereinfachten ESRS präzisieren diesen Punkt und führen eine differenziertere Logik ein. Für aktuelle negative Impacts wird deren tatsächliche Ausprägung im Berichtsjahr bewertet – also unter Berücksichtigung bereits wirksamer Minderungsmaßnahmen aus der Vergangenheit. Potenzielle negative Impacts hingegen werden grundsätzlich inhärent bewertet; nur bereits implementierte und wirksam angenommene Präventions- oder Minderungsmaßnahmen dürfen berücksichtigt werden. Noch nicht umgesetzte Maßnahmen bleiben unberücksichtigt.
Damit entsteht ein Mix aus Brutto- und Netto-Betrachtung. Entscheidend bleibt jedoch, dass die Bewertungslogik konsistent angewendet und nachvollziehbar dokumentiert wird.
7. Impact vs. Maßnahme: Typische Fehler in der ESRS-Wesentlichkeitsanalyse vermeiden
Ein weiterer häufiger Fehler in frühen DMAs betrifft die Bewertung positiver Auswirkungen.
In Workshops wurde stets schnell argumentiert:
„Wir haben doch ein Klimaschutzprogramm, also ist unser Impact positiv.“
Oder: „Wir fördern Diversität, also ist das Thema eher eine Chance als ein Risiko.“
Methodisch ist das leider nicht korrekt. Die ESRS-Logik trennt klar zwischen Impact und Maßnahme. Ein Impact beschreibt die tatsächliche oder potenzielle Wirkung eines Unternehmens auf Umwelt oder Gesellschaft – unabhängig davon, welche Programme oder Policies bereits existieren.
Maßnahmen sind Reaktionen auf Impacts. Sie verändern die Wirkung – aber sie sind nicht selbst die Wirkung.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Unternehmen produziert energieintensive Produkte. Die Einführung eines Effizienzprogramms ist eine Maßnahme. Der Impact bleibt jedoch zunächst der Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen. Die Maßnahme reduziert ihn – sie ersetzt ihn nicht.
Warum ist diese Unterscheidung wichtig?
Wenn Maßnahmen als „positive Impacts“ gewertet werden, entsteht ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Exponierung. Die Wesentlichkeit beschreibt die Relevanz eines Themas – nicht die Qualität der Reaktion darauf.
In bestehenden DMAs lohnt sich daher ein kritischer Blick: Wurden Maßnahmen und Impacts sauber getrennt – oder fließen bestehende Aktivitäten implizit in die Wesentlichkeitsbewertung ein? Die Prüfer wird das wenn es soweit ist sicherlich stark interessieren.
Bestehende DMA überarbeiten oder anpassen? Was Unternehmen jetzt konkret prüfen sollten!
Die gute Nachricht zuerst: In den meisten Fällen ist kein Neustart erforderlich. Die Grundstruktur – Impact- und finanzielle Wesentlichkeit, IRO-Logik, Stakeholder-Input – bleibt bestehen. Aber aus unserer Begleitungspraxis sehen wir folgende typische Anpassungsfelder.
1. Methodik schärfen – nicht neu erfinden
Viele Unternehmen verfügen über eine solide erste Version der DMA. Was häufig fehlt, ist die methodische Tiefenschärfe.
Konkret bedeutet das:
- klare Trennung von Impact- und Risiko-/Chancenbewertung
- differenzierte Berücksichtigung bestehender Minderungsmaßnahmen bei aktuellen und potenziellen Auswirkungen (Brutto vs. Netto)
- nachvollziehbare Definition von Bewertungskriterien
2. Schwellenwerte, Gewichtung und Aggregationslogik dokumentieren
Ein wiederkehrender Punkt ist die fehlende Transparenz bei Schwellenwerten und Gewichtungen.
Fragen, die Sie sich stellen sollten:
- Warum ist ein bestimmter Score wesentlich – und nicht darunter?
- Wie wurden Management- und Stakeholderperspektive gewichtet?
- Ist die Aggregation einzelner Bewertungen logisch nachvollziehbar?
Hier entscheidet sich häufig die Prüffähigkeit der Analyse.
3. Wertschöpfungskette, Datenunsicherheit und Proportionalität bewusst begründen
Gerade bei mittelständischen Unternehmen zeigt sich, dass die Betrachtung der Wertschöpfungskette häufig zu pauschal bleibt. Wichtig ist nicht maximale Detailtiefe, sondern eine begründete Tiefe:
- Welche Teile der Kette wurden priorisiert – und warum?
- Wo bestehen Datenunsicherheiten?
- Welche Annahmen wurden getroffen?
Proportionalität schützt – wenn sie sauber hergeleitet ist.
4. Integration in Governance und Risikomanagement sicherstellen
Der vielleicht wichtigste Schritt besteht darin zu prüfen, ob die Ergebnisse der DMA tatsächlich in bestehende Steuerungsprozesse integriert sind:
- Tauchen wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken im ERM auf?
- Sind Verantwortlichkeiten klar definiert?
- Wie fließen Ergebnisse in Strategieentscheidungen ein?
Hier entsteht der eigentliche Mehrwert der Analyse – jenseits des Berichts.
Fazit: Die DMA entscheidet über die Qualität Ihres ESG-Managements
Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist keine reine Reportingübung, sondern sollte auch für Unternehmen, die nicht CSRD-pflichtig sind in ggf. reduzierter Form umsetzt werden, denn sie sit die Grundlage für belastbares ESG-Management.
Mit dem ESRS-Draft Dezember 2025 verändert sich weniger die Logik als der Anspruch an methodische Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Integration in bestehende Steuerungsprozesse.
Viele Unternehmen verfügen bereits über eine solide erste Analyse – entscheidend ist nun, sie strukturell zu schärfen und strategisch einzubetten.
Wer die DMA nur für den Bericht erstellt, wird sie als Pflicht empfinden. Wer sie als Steuerungsinstrument nutzt, gewinnt Priorität, Transparenz und Entscheidungsfähigkeit. Und vor allem etwas, was für jeden Nachhaltigkeitsmanager wichtig ist: Wirksamkeit in das eigene Unternehmen hinein.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre DMA methodisch weiterzuentwickeln und prüfungsfest in Ihre Governance- und Risikostrukturen zu integrieren.
Website: https://dfge.de
E-Mail:
Quellen & weiterführende Links:
- European Commission – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- European Commission – Delegated Regulation on the European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
- EFRAG – Implementation Guidance: ESRS Materiality Assessment
FAQ zur Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Perspektiven bewerten müssen:
zum einen hinsichtlich der Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Impact-Wesentlichkeit)und zum anderen hinsichtlich der finanziellen Risiken und Chancen für das Unternehmen (finanzielle Wesentlichkeit).
Nein. Auch Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, können von einer strukturierten Doppelten Wesentlichkeitsanalyse profitieren. Sie hilft dabei, Nachhaltigkeitsthemen zu priorisieren und ESG-Aktivitäten strategisch auszurichten.
Die ESRS verlangen eine Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Allerdings ist nicht zwingend eine vollständige Primärdatenerhebung erforderlich. Unternehmen können – sofern angemessen – auch auf sektorale Daten oder allgemein verfügbare Informationen zurückgreifen.
Eine Doppelten Wesentlichkeitsanalyse sollte regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Veränderungen im Geschäftsmodell, im regulatorischen Umfeld oder bei relevanten Nachhaltigkeitsthemen aktualisiert werden.
Die ESRS sehen die Doppelten Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage für die Priorisierung von Nachhaltigkeitsthemen. Daher sollte sie eng mit bestehenden Steuerungsprozessen wie Strategieentwicklung, Governance-Strukturen und Risikomanagement verbunden sein.








