„Nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ – solche sogenannten „Green Claims“, also Labels und Aussagen, die Nachhaltigkeit, Umweltschutz oder Klimaneutralität versprechen, begegnen uns jeden Tag auf Produkten und Unternehmensseiten. Diese sind jedoch oft vage und basieren oft auf keinerlei Grundlage. Laut EU kursieren derzeit über 230 nachhaltigkeitsbezogene Labels. Davon sind über die Hälfte vage, irreführend und/oder wurden nicht verifiziert. Für Verbraucher:innen ist es kaum möglich, die Korrektheit solcher Aussagen zu bewerten. Rechtlich gibt es aktuell kaum Vorgaben zur Verwendung solcher green claims. Dies führt fast zwangsläufig zu Greenwashing. Zwar verstößt Greenwashing laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auch heute schon gegen geltendes Recht und ist somit verboten, allerdings lässt sich Greenwashing nach der aktuellen Rechtslage sehr schwer belegen und in der Praxis kaum verhindern.
Worum geht es bei der EU Green Claims Directive?
Mit der Richtlinie über Nachweisbarkeit und Kommunikation umweltbezogener Produktangaben („Green Claims Directive“) will die EU nun Transparenz und Überprüfbarkeit schaffen und Greenwashing einen Riegel vorschieben. Künftig sollen klare Regeln für die Verwendung von green claims gelten und somit die Flut von Umweltkennzeichen eingedämmt werden. Verbraucher:innen soll so tatsächlich nachhaltiger Konsum ermöglicht werden.
Konkret bedeutet das, dass jegliche green claims und Umweltkennzeichen in Zukunft korrekt, vollständig und transparent belegt, vergleichbar und nachprüfbar sein müssen. Dafür müssen sie auf einem auf EU-Ebene entwickelten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlicher Stelle (das heißt von der EU oder Mitgliedstaaten) geprüft und zertifiziert werden. Alle Angaben und Nachweise müssen vor ihrer Veröffentlichung einer akkreditierten Prüfungsstelle vorgelegt werden. Auf Ebene der Mitgliedstaaten sollen für die Überwachung zuständige Behörden eingerichtet werden, die die Richtigkeit der umweltbezogenen Angaben und Umweltzeichen regelmäßig überprüfen. Zudem sollen Konsument:innen Zugriff auf alle Hintergrundinformationen zur proklamierten Nachhaltigkeit oder Umweltverträglichkeit eines Produkts erhalten (zum Beispiel in Form eines QR-Codes). So soll Transparenz geschaffen, und eine Überprüfbarkeit gewährleistet werden.
Im Fall von Werben mit dem Begriff „Klimaneutralität“ gelten besonders strenge Regeln: hier muss unter anderem Auskunft über den Anteil des Ausgleichs durch Kompensationsmaßnahmen gegeben werden. Zudem werden ausschließlich auf der Grundlage von Emissionsausgleichsystemen getroffene Umweltaussagen verboten.
Was bedeutet die neue Richtlinie für Unternehmen?
In der Praxis bedeutet das, dass zunächst alle privaten Labels von den Produkten verschwinden werden und vor einer erneuten Verwendung von staatlicher Stelle auf ihre Richtigkeit geprüft und genehmigt, sowie mit einem Code zu weiterführenden Informationen versehen werden müssen. Staatliche Umweltsiegel, die bereits jetzt auf Grundlage von EU-weit anerkannten Standards zertifiziert sind, werden bestehen bleiben. Verstöße gegen die Richtlinie werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Was eine gute Nachricht für Verbraucher:innen und Umwelt ist, bedeutet für Unternehmen zusätzliche Arbeit und Kosten. Denn möchte ein Unternehmen auch in Zukunft mit Umweltverträglichkeit seiner Produkte werden, muss diese Aussage zunächst genehmigt werden. Unternehmen, die ernsthaften Umwelt- und Klimaschutz betreiben möchten, kommt die Richtlinie jedoch zugute, denn sie werden in Zukunft weniger mit unbelegten und intransparenten Labels konkurrieren müssen.
Nach dem aktuellen Zeitplan wird die Richtlinie Anfang 2024 final verabschiedet, woraufhin die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit haben, sie in nationales Recht umzusetzen. Mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten wird sie also Anfang 2026 wirksam sein. In Deutschland muss das entsprechende Gesetz jedoch bereits vor der Bundestagswahl 2025 in Kraft sein, da eine neue Regierung nach der Wahl nicht mehr ausreichend Zeit hätte, ein Gesetz innerhalb der EU-Fristen zu verabschieden.
Unternehmen sollten sich und ihre Nachhaltigkeitskommunikation also frühzeitig auf das neue Gesetz vorbereiten und entsprechend handeln.
Wie kann die DFGE Sie unterstützen?
Unsere Expert:innen im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Fragen rund um das Thema Umweltkennzeichen, Bilanzierung und Zertifizierung zu klären und Ihr Unternehmen auf die neue Richtlinie vorzubereiten. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter oder telefonisch unter 08192-99733-20.
Quellen
https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-directive-green-claims_en
https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy/green-claims_en
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52023PC0166