In einer Welt, die zunehmend von Umweltproblemen, Klimawandel, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen betroffen ist, gewinnt das Bewusstsein für nachhaltige Aktivitäten immer mehr an Bedeutung. Menschen, Unternehmen und Organisationen suchen nach Wegen, ihre Handlungen nachhaltiger zu gestalten. Um dies effektiv umzusetzen, gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die dazu beitragen können, nachhaltige Projekte zu finanzieren und den Weg zu einer grüneren Zukunft zu ebnen.
Man kann die aktuellen verfügbare Fördermöglichkeiten für konkrete Maßnahmen in die Bereich Klima- und Naturschutz, sowie unternehmerische Planungsaktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit unterteilen.
Wichtige Eckpunkte eines nachhaltigen Förderprojektes bzw. essentielle Fundamente für die Realisierung eines nachhaltigen Förderprojektes sind unsere Ansätze zur Berechnung einer unternehmerischen einer CO2-Bilanz, die Erstellung einer Klimastrategie oder eines Climate Action Plans bzw. die Herausarbeitung einer Biodiversitätsstrategie.
Nachhaltigkeit planen
Im Bereich der förderbaren Planungsaktivitäten fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Thema Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Modul 5 die Planung und Umsetzung von Transformationskonzepte. Hierbei können Unternehmen eine finanzielle Unterstützung u.a. für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz und für die Erstellung eines Transformationskonzepts hin zur Treibhausgasneutralität beantragen, wobei die Förderquote maximal 60% der realen Kosten betragen kann.
Konkrete Nachhaltigkeitmaßnahmen realisieren
Die Realisierung konkreter Maßnahmen im Bereich des Klima- und Naturschutzes unterstützt u.a. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, sowie das KfW-Umweltprogramm.
In Letztgenanntem fördern das Bundesumweltministerium (BMUV) und die KfW Unternehmen, die Maßnahmen zur Förderung von Klimaschutz und Biodiversität auf Betriebsgeländen, an Betriebsgebäuden oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks umsetzen. Zu diesen Maßnahmen gehören das Entsiegeln und Renaturieren von Flächen, die Schaffung von naturnahen Grün- und Freiflächen oder Kleingewässern, das Pflanzen von Bäumen, das Begrünen von Dächern und Fassaden sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Versickerung und Nutzung von Niederschlägen und Grauwasser. Die Zielsetzung der Vorhaben besteht darin, ökologisch wertvolle Trittsteine zu schaffen, Betriebsgelände für Natur und Mensch attraktiv zu gestalten und die Resilienz zu erhöhen.
Jährlich stellt das Bundesumweltministerium für die Förderung im KfW-Umweltprogramm bis zu 50 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung.
Die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung der Biodiversität hat sich auch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt verschrieben. In diesem Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz werden Vorhaben in fünf Förderschwerpunkten gefördert, die die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt umsetzen. Hierbei handelt es sich um die Schwerpunkte:
- Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands (Verantwortungsarten),
- Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
- Sicherung von Ökosystemleistungen,
- Stadtnatur,
- Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.
Ein zentraler Fokus liegt auf der Unterstützung der Realisierung dieser Schwerpunkte. Dabei besonderer Wert daraufgelegt wird, dass verschiedene Akteure gemeinsam arbeiten, darunter Bundesländer, Kommunen, Naturschutzverbände sowie Personengruppen oder Unternehmen, die Wald besitzen oder Land nutzen. Ebenso sind Information und Kommunikation wesentliche Bestandteile der geförderten Vorhaben. Ihr Ziel ist es, Akzeptanz zu schaffen und dazu beizutragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für den Wert und die Bedeutung der biologischen Vielfalt für Mensch, Natur und Wirtschaft zu stärken.
Nachhaltige Innovation fördern
Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramm des BMU werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter gefördert. Dabei wird innovative Technologie entweder erstmals von einem Unternehmen in der Branche eingesetzt oder es werden bekannte Techniken auf neuartige Weise kombiniert.
Die Förderung erstreckt sich auf gewerbliche Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, wobei eine Präferenz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht.
Es stehen zwei Optionen für die Förderung zur Verfügung: ein Investitionszuschuss oder ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Das Antragsverfahren im Umweltinnovationsprogramm erfolgt zweistufig. Der erste Schritt beinhaltet die Vorstellung der Projektidee in einer Projektskizze. Bei positiver Bewertung der Projektskizze wird das Unternehmen im zweiten Schritt von der KfW aufgefordert, den formalen Projektantrag einzureichen.
Die Wichtigkeit finanzieller Unterstützung liegt nicht nur in der Förderung von nachhaltigen Praktiken, sondern auch in der Schaffung eines nachhaltigen Wirtschaftsmodells. Unternehmen, die sich aktiv für Umweltschutz und soziale Verantwortung einsetzen, tragen nicht nur zum Gemeinwohl bei, sondern stärken auch ihre eigene langfristige Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit.
Dieser Schritt unterstützt nicht nur die Umwelt, sondern kann auch zu positiven wirtschaftlichen Auswirkungen führen. Es ist an der Zeit, gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen und eine nachhaltige Zukunft zu gestalten – eine Zukunft, die auf unternehmerischem Handeln und Verantwortungsbewusstsein basiert.
Unterstützung durch die DFGE
Gerne steht Ihnen die DFGE bei der Planung und Realisierung von Nachhaltigkeitsaktivitäten wie einer CO2-Bilanz, die Erstellung einer Klimastrategie oder eines Climate Action Plans zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 8192 99 7 33-20 oder via mail .
Quellen: