Was wird sich ändern und wie profitieren EcoVadis Nutzer?
In 2026 tritt eine EU-Verordnung zu ESG-Ratings (Verordnung (EU) 2024/3005) in Kraft – ein Meilenstein für mehr Transparenz im ESG-Rating-Markt. Während Anbieter wie EcoVadis, MSCI oder Sustainalytics ihre Prozesse anpassen, bringt die Verordnung konkrete Vorteile für Unternehmen, die Ratings bereits nutzen oder planen dies zu tun.
Warum die EU-Verordnung kommt und was sie regelt
Die EU will sicherstellen, dass die in der Union verwendeten ESG-Ratings unabhängig, wenn möglich vergleichbar, unparteiisch, systematisch und von angemessener Qualität sind. Ab dem 2. November 2026 sollen nur noch diejenigen Anbieter ihre ESG-Ratings in der EU anbieten dürfen, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Zulassung erhalten haben. So sollen zugelassene ESG-Ratings ein verlässliches Instrument für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen auf den globalen Kapitalmärkten sein und Greenwashing verhindern.
Was die Rating-Anbieter für eine Zulassung sicherstellen müssen
Um die ESMA-Zulassung zu erhalten, müssen die Rating-Anbieter bestimmte Anforderungen erfüllen. Erste Anpassungen sind bereits jetzt schon für EcoVadis Teilnehmende wichtig. Eine Zusammenfassung der konkreten Auswirkungen finden Sie am Ende des Beitrags.
Kommunikation & Externe Weitergabe
Bei der externen Nutzung des Rating-Ergebnisses z. B. auf der Website, in Nachhaltigkeitsberichten oder sozialen Medien muss ein Link oder QR-Code zur offiziellen Anerkennungsseite angegeben werden. Das gilt auch für gedruckte Materialien. Der Vorteil für Nutzer von ESG-Ratings: Mehr Vertrauen bei Stakeholdern durch nachprüfbare Ratings.
Transparenz über Methodik
Die EU-Verordnung macht bewusst keine detaillierten Vorgaben zur Methodik von Ratings. Im Gegenteil: Sie betont ausdrücklich, dass sie „keinen Einfluss auf die Methoden oder den Inhalt von ESG-Ratings nehmen“ soll. Aber: Die Methoden müssen systematisch, unabhängig und von „angemessener Qualität“ sein. Ein zentraler Punkt der Verordnung ist außerdem mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Rating-Anbieter sollen offenlegen, wie ihre ESG-Bewertungen zustande kommen. Dazu gehören unter anderem, welche Datenquellen sie verwenden, wie E, S und G Themen gewichtet werden, welche Modelle genutzt werden, und wie Kontroversen oder externe Daten einfließen. Ziel ist es, ESG-Ratings für Nutzer besser nachvollziehbar zu machen, ohne die methodische Freiheit der Anbieter vollständig einzuschränken.
Übereinstimmung mit Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Verordnung verlangt, dass die Rating-Anbieter angeben, ob die von ihnen bewerteten Themen mit den europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) übereinstimmen. Rating-Anbieter müssen also transparent machen, ob und inwieweit ihre Bewertungslogik auf denselben Themen basiert, über die Unternehmen im Rahmen der ESRS berichten müssen. Außerdem soll eine stärkere Annäherung an das Konzept der doppelten Wesentlichkeit erfolgen. Rating-Anbieter müssen künftig öffentlich erklären, was genau ihr Rating bewertet – etwa Nachhaltigkeitsrisiken, Auswirkungen oder beides – und wie diese Perspektiven gewichtet werden, wenn beide Ansätze berücksichtigt werden. Auch die EU-Taxonomie spielt eine größere Rolle: Künftig soll besser nachvollziehbar sein, wie der Umwelt-Score eines Ratings mit der Taxonomie-Konformität eines Unternehmens zusammenhängt. Ziel ist es, eine mögliche Korrelation zwischen beiden Größen herstellen zu können und so mehr Vergleichbarkeit zu schaffen.
Beschwerdemechanismus
Die Verordnung soll auch die Kommunikation zwischen ESG-Rating-Anbietern und den bewerteten Unternehmen verbessern. Dazu müssen Rating-Anbieter künftig eine Beschwerdestelle einrichten, über die Unternehmen mögliche Probleme oder Fehler melden können. Eingehende Beschwerden müssen zeitnah geprüft und bearbeitet werden. Außerdem sind die Anbieter verpflichtet, Informationen über diesen Beschwerde Mechanismus öffentlich auf ihrer Website bereitzustellen. So soll klar nachvollziehbar sein, wie Beschwerden eingereicht und behandelt werden. Beschwerden können beispielsweise dann eingereicht werden, wenn sachliche Irrtümer oder andere Fehler in einem Rating vermutet werden.
Auswirkungen auf die Nutzer von EcoVadis Ratings
- ESG-Ratings gewinnen an Bedeutung: Durch die ESMA-Zulassung erhalten sie künftig mehr Anerkennung – zum Beispiel bei Investoren, Kunden oder Banken.
- Beim Teilen Ihrer EcoVadis-Medaille gelten bestimmte Vorgaben: Wenn Sie die Medaille online verwenden, muss ein Link zur offiziellen Anerkennungsseite enthalten sein. Bei gedruckten oder anderen Offline-Materialien muss zusätzlich der entsprechende QR-Code abgebildet werden. Den Link bzw. QR-Code finden Sie in Ihrem EcoVadis-Profil unter „Nützliche Ressourcen“ > „Meine Leistung teilen“ > „EcoVadis-Medaille Freigabe-Optionen“. Hier erfahren Sie mehr dazu.
- Die Methodik von EcoVadis wird transparenter: Sie erhalten künftig mehr Einblick darin, wie Ihr Score zustande kommt. Erste Änderungen gibt es bereits seit Anfang des Jahres – etwa detailliertere Verbesserungsbereiche und eine höhere Informationsgranularität in der Scorecard. Zudem wurde ein umfangreiches Dokument zur Verfügung gestellt, welches die EcoVadis Methodik erklärt. Das Dokument finden Sie in Ihrem EcoVadis-Profil unter „Nützliche Ressourcen“ > „Regulatorische Offenlegungen“
- Sie werden klarer sehen, welche Nachhaltigkeitsthemen in die Bewertung einfließen und wie stark diese mit den Anforderungen der ESRS zusammenhängen.
- ESG-Ratings lassen sich leichter in den eigenen Kontext einordnen: Sie können schneller erkennen, wie gut ein Rating zu Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und zu Ihren regulatorischen Berichtspflichten passt.
- Auch die Kommunikation mit EcoVadis soll einfacher werden: Wenn Unklarheiten oder mögliche Fehler in der Bewertung auftreten, sollen diese künftig schneller geklärt werden können.
Fazit
Nutzer von ESG-Ratings können im Laufe des Jahres Anpassungen erwarten, während sich die Anbieter auf die Zulassung der ESMA vorbereiten. Wie genau sich die Inhalte verändern, können wir aktuell noch nicht abschätzen – Unternehmen können aber durch die EU-Verordnung mehr Transparenz, bessere Vergleichbarkeit und höhere Übereinstimmung mit anderen Standards erwarten!
DFGE als Partner für Ihre EcoVadis-Bewertung
Als strategischer EcoVadis-Partner unterstützt die DFGE Unternehmen bei der Vorbereitung, Optimierung und strategischen Ausrichtung ihrer Bewertung. Ob Erstteilnahme oder Score-Verbesserung: Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung: oder telefonisch unter 08192-99733-20 für weitere Informationen.
Quelle
Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859








