Auf der COP26, der Klimakonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 2021, wurde eine Vereinbarung über einen neuen Marktmechanismus für den Transfer von Treibhausgas (THG)-Reduktionen mit CO2-Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten veröffentlicht. Ziel ist es, den internationalen Handel mit Reduktionsgutschriften aus diesen Projekten zu ermöglichen.
Der Handel mit Zertifikaten gestattet dem Verursachenden von Emissionen, welche nicht reduziert werden können, diese durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten auszugleichen. So können erzeugte Emissionen in eine andere CO2-Senke verlagert werden. Dies ermöglicht Klimaneutralität von Produkten, Dienstleistungen, ganzen Organisationen und Ländern.
Demnach kann beispielsweise der Verursachende durch die Herstellung von Gütern oder Services entstandene CO2-Emissionen durch den Kauf von Zertifikaten kompensieren, welche die Wiederaufforstung von Regenwäldern unterstützen. Weil Regenwälder CO2 speichern, und somit als Senke dienen, kann der globale THG-Ausstoß neutralisiert, also auf Netto-Null, gebracht werden.
Die Berechnung und der Handel mit diesen Zertifikaten erlaubten jedoch bisher Schlupflöcher. Deshalb beschlossen die Delegierten auf der COP26, einen Mechanismus zu etablieren, um Doppelanrechnungen in Zukunft zu vermeiden. So dürfen THG-Reduktionen nur einmal gezählt werden, d.h. entweder im Käuferland oder in dem Land, in dem die Minderungsmaßnahmen durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Handel wirklich zu mehr Klimaschutz führt.
Was nun auf staatlicher Ebene geregelt wurde, kann auch auf dem privaten Markt genutzt werden. Es wird Privatakteuren empfohlen, nur Zertifikate zu kaufen, die nach UN-Standards qualifiziert sind. Darüber hinaus stellen die Regeln unter Artikel 6 des Pariser Abkommens auch Akteur:innen auf dem freiwilligen Kompensationsmarkt einen klaren Standard für die Nutzung von Klimaschutz-Zertifikaten dar.
Wie die DFGE Ihren Weg zur Klimaneutralität unterstützen kann
Das Erreichen der Klimaneutralität gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung und wird Teil der Unternehmensziele im Rahmen der Klimastrategie. Es gilt CO2-Emissionen innerhalb der gesamten Organisation und seiner Wertschöpfungskette kontinuierlich zu reduzieren. Um Green Washing zu vermeiden, liegt diesen Bestrebungen stets eine wissenschafts-basierte Berechnung des Carbon Footprints zugrunde.
Seit 1999 unterstützen die Expert:innen der DFGE bei der Berechnung von Treibhausgasbilanzen, der Zielsetzung und Ermittlung von CO2-Einsparpotentialen, der Vermeidung von CO2-Emissionen bis zum CO2 Reporting und dem CO2-Ausgleich für ein klimaneutrales Unternehmen oder ein klimaneutrales Produkt.
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Quelle:
– BMUV (2021). COP 26 beschließt hohe Standards für weltweiten Handel mit Treibhausgas-Minderungen. https://www.bmuv.de/pressemitteilung/cop-26-beschliesst-hohe-standards-fuer-weltweiten-handel-mit-treibhausgas-minderungen. Letzter Zugriff am 14.02.2022