CSRD-konform auf dem Weg zu NetZero
Eine tragfähige Klimastrategie und deren konkrete Umsetzung ist für Unternehmen heute eine unabdingbare Voraussetzung, um mittel- und langfristig am Markt zu bestehen. Messbare Ziele und konkrete Maßnahmen zur Erreichung von Klimazielen werden mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aber auch zur gesetzlichen Pflicht. Die Anforderungen an das Reporting sind in den zugehörigen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS – European Sustainability Reporting Standards) beschrieben. Wenn die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ergibt, dass Klimaschutz für das betreffende Unternehmen wesentlich ist – und das wird bei den allermeisten nach CSRD berichtspflichtigen Unternehmen der Fall sein – muss das Unternehmen entsprechend den in den ESRS E1 (Klimaschutz) beschriebenen Anwendungsanforderungen berichten. Kernelement der Angabepflichten ist dabei der Übergangsplan für den Klimaschutz, der sogenannte Climate Transition Plan.
Der Climate Transition Plan benötigt als Grundlage den Corporate Carbon Footprint (CCF) des jeweiligen Unternehmens, dessen Anforderungen in den ESRS genau beschrieben sind. Zunächst muss dieser CCF auf Handlungsfelder und mögliche Dekarbonisierungshebel hin untersucht werden (Dekarbonisierungsanalyse), um daraus einen soliden Maßnahmenplan zu erarbeiten (Climate Action Plan). Der Climate Transition Plan nach der CSRD ESRS E1-1 geht als ein Übergangsplan inhaltlich aber weit über den Umfang eines bloßen Maßnahmenplans hinaus. Der Climate Transition Plan soll ein umfängliches Verständnis der Bemühungen des Unternehmens zum Klimaschutz und seiner Anpassung an den Klimawandel vermitteln. Darüber hinaus muss er darstellen, dass das berichtende Unternehmen mit seinem Geschäftsmodell zu einer nachhaltigen Wirtschaft und zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C gemäß dem Pariser Abkommen beiträgt. Ein gut durchdachter Climate Transition Plan dient nicht nur als interner Leitfaden, sondern hat auch eine Informationsfunktion für Investoren, Kreditgeber und politische Entscheidungsträger. Der Climate Transition Plan muss in die Gesamtstrategie des Unternehmens eingebettet sein und sonstige Auswirkungen der Maßnahmen, physische und finanzielle Chancen und Risiken beschreiben. Die notwendigen Reduktionen der Treibhausgas-Emissionen (THG) zur Erreichung der Klimaziele müssen in Form von mess- und vergleichbaren Zielen, den sogenannten Science Based Targets (SBT) festgelegt werden.
Support durch die DFGE
Die DFGE unterstützt Sie gerne bei der Entwicklung eines umfassenden Climate Transition Plans, der die neuesten regulatorischen Anforderungen der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS E1-1) erfüllt. Wir helfen Ihnen aber auch bei den Schritten auf dem Weg dorthin – sei es durch eine Dekarbonisierungsanalyse Ihres Corporate Carbon Footprints (CCF) oder einem darauf aufbauenden Maßnahmenplan, dem Climate Action Plan. Wir begleiten Sie gerne auch generell beim CO2-Reporting (CSR Reporting) und bei CO2-Kompensationsmaßnahmen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter oder telefonisch unter +49 8192-99733-20 zur Verfügung.