Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt eine bedeutende Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union dar. Die Richtlinie wurde am 5. Januar 2023 in Kraft gesetzt und zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen für Unternehmen grundlegend zu verbessern. Die Richtlinie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich.
Anwendungsbereich und Zeitplan der Umsetzung:
Die CSRD betrifft deutlich mehr Unternehmen als die vorherige NFRD und die Umsetzung erfolgt schrittweise:
- Ab dem Geschäftsjahr 2024 (Bericht 2025): Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen und zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- > 500 Mitarbeitende
- > 50 Mio. € Umsatz oder >25 Mio. € Bilanzsumme
- Dies gilt unabhängig von einer Börsennotierung.
- Disclaimer: Da das Gesetzgebungsverfahren zum CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) bis zum 31.12.2024 nicht abgeschlossen wurde und somit nicht bis Jahresende 2024 in Kraft getreten ist, gilt für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2024 weiterhin der durch das CSR-RUG von 2017 geschaffene Rechtsrahmen zur nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattungspflicht. Diese Information basiert auf dem Stand Februar 2025 und dem IDW Mitgliederrundschreiben (S.4) vom 14.11.2024.
- Ab dem Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026): Große Unternehmen, die bisher nicht unter die NFRD fielen und zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- > 250 Mitarbeitende (unabhängig von Kapitalmarktorientierung)
- > 50 Mio. € Umsatz oder > 25 Mio. € Bilanzsumme
- Ab dem Geschäftsjahr 2026 (Bericht 2027): Börsennotierte KMUs, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen. Hier müssen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein:
- > 10 Mitarbeitende (unabhängig von Kapitalmarktorientierung)
- > 900.000Mio. € Umsatz oder > 450.000 € Bilanzsumme
- Ab dem Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028): Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von über 150 Millionen €in der EU, sofern sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle in der EU haben, die bestimmte Schwellenwerte überschreitet.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse und Berichtsstandards:
Ein zentrales Merkmal der CSRD ist das Konzept der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Unternehmen müssen künftig nicht nur über die Auswirkungen ihrer unternehmerischen Aktivitäten auf Nachhaltigkeitsthemen berichten (Impact Wesentlichkeit), sondern auch über die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäftsmodell (Finanzielle Wesentlichkeit). Dies erfordert eine deutlich umfassendere und tiefgreifendere Berichterstattung als bisher. Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse wird angewendet, um die für ein Unternehmen wesentlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der CSRD zu identifizieren.
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards, die von der Europäischen Union entwickelt wurden, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu standardisieren und zu verbessern. Sie bilden die Grundlage für die Berichterstattung. Diese Standards sind Teil der CSRD und wurden am 31. Juli 2023 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Die ESRS umfassen sektorübergreifende und sektorspezifische Standards, die detaillierte Vorgaben für die Berichterstattung machen. Die Doppelte Wesentlichkeit hilft dabei, die wesentlichen und demnach zu berichtenden Datenpunkte aus den Umwelt-, Sozialen- und Governancestandard(s) zu identifizieren und demnach die Berichterstattung auf das Relevante für ein Unternehmen zu konzentrieren.
Weitere Neuerungen:
Prüfpflicht:
Die CSRD führt eine verpflichtende externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte ein. Zunächst ist eine Prüfung mit begrenzter Prüfungssicherheit vorgesehen, langfristig soll diese auf eine hinreichende Prüfungssicherheit ausgeweitet werden. Dies stellt erhöhte Anforderungen an die Qualität und Verlässlichkeit der berichteten Informationen.
Digitales Format:
Die Berichte müssen in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) erstellt werden. Dies soll die Vergleichbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit der Informationen verbessern.
Nationale Umsetzung in Deutschland:
Die EU-Richtlinie hätte bis zum 06. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Zum aktuellen Zeitpunkt (Januar 2025) gibt es noch keine nationale Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dies schafft eine gewisse Unsicherheit für betroffene Unternehmen. Unternehmen sollten sich dennoch frühzeitig vorbereiten, interne Prozesse anpassen und die notwendigen Datenerhebungen und -analysen aufbauen.
Herausforderungen für Unternehmen:
Die Umsetzung der CSRD stellt viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen und erfordert umfassende Vorbereitungen. Diese komplexe Aufgabe verlangt von den Unternehmen eine gründliche Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen sowie eine sorgfältige Planung und Implementierung der notwendigen Prozesse und Strukturen. Unternehmen müssen robuste Prozesse zur Erfassung und Auswertung von Nachhaltigkeitsdaten etablieren, Nachhaltigkeit stärker in ihre Unternehmensstrategie integrieren und internes Fachwissen aufbauen oder erweitern. Bestehende Berichterstattungs- und Kontrollprozesse müssen angepasst werden, wobei die neue Prüfpflicht eine erhöhte Sorgfalt bei der Datenerfassung und -dokumentation erfordert.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, empfiehlt sich eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung. Unternehmen sollten eine Gap-Analyse durchführen, um Lücken in ihrer aktuellen Berichterstattung zu identifizieren. Außerdem sollte das Datenmanagement optimiert werden und Mitarbeiter in Nachhaltigkeitsthemen geschult werden. Ein proaktiver Dialog mit Stakeholdern kann wertvolle Einblicke liefern. Angesichts der Komplexität der Anforderungen kann die Hinzuziehung externer Expertise sinnvoll sein, um eine effektive Umsetzung der CSRD-Vorgaben zu gewährleisten. Diese umfassenden Maßnahmen zielen darauf ab, Unternehmen für die neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu rüsten und eine reibungslose Anpassung an die ESRS zu ermöglichen
Die CSRD bietet Unternehmen die Chance, Nachhaltigkeit strategisch zu verankern und transparenter zu kommunizieren. Dies kann langfristig zu Wettbewerbsvorteilen und einer verbesserten Unternehmensreputation führen.
DFGE Support
In unserem DFGE Blog finden Sie wöchentlich Beiträge zu aktuellen Themen rund um das Thema Nachhaltigkeit und CSRD – z.B. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse – Was sind IROs und wie definiert man diese? oder ESRS E1 und die Anforderungen an den Corporate Carbon Footprint
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In unseren regelmäßig stattfindenden Webinaren halten wir Sie auf dem Laufenden: Webinare & Trainings – DFGE – Institute for Energy, Ecology and Economy
Wenn Sie die wichtigsten Inhalte downloaden möchten, empfehlen wir unser CSRD-Booklet, welches Sie komprimiert mit allen relevanten Informationen versorgt oder unser ESG Handbook – Eine Guideline zu den ESRS.
Zusätzlich bietet die DFGE zusammen mit der DQS ein umfassendes Schulungsangebot an, um Sie CSRD-ready zu machen, sowie Ihnen eine Einführung in die umfangreichen Inhalte der ESRS zu geben. Egal ob virtuell oder vor Ort, bieten wir zusammen mit der DQS Basistrainings für Einsteiger oder Anwendertrainings für Fortgeschrittene an, um auf verschiedene Anforderungen und Anspruchsniveaus eingehen zu können.
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