Am 12. Oktober 2023 veröffentlichte die Task Force on Climate Related Financial Disclosure (TCFD) ihren sechsten und letzten Statusbericht und verkündete damit auch ihre offizielle Auflösung.
Was umfasst der Begriff “TCFD” und was bedeutet die Auflösung? Welche Konsequenzen hat das auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung? Diese Fragen werden im nachfolgenden Beitrag beantwortet.
Task Force on Climate-Related Financial Disclosure
Im Kontext des Klimawandels spielt die Analyse der klimabezogenen Risiken und Chancen für Unternehmen eine immer zentralere Rolle. Finanzmärkte sind ebenfalls davon betroffen, da sie für ihre Risikobewertung auf exakte und zeitgemäße Informationsangaben durch Unternehmen angewiesen sind. So können korrekte Vermögensbewertungen und verlässliche Aussagen über die Kapitalallokation ermöglicht werden. Unvorhergesehene klimatische Ereignisse und ihre finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen führen zu fehlerhafter Informationsbereitstellung und im äußersten Fall zur Kapitalfehlallokation.
Auf dieser Basis gründete das Financial Stability Board (FSB) die Task Force on Climate-Related Financial Disclosure (TCFD), welche 2017 ein Rahmenwerk für Offenlegungs-Empfehlungen für Unternehmen entwickelte, die die Auswirkungen des Klimawandels und die sich ergebenden finanziellen Risiken und Chancen in einer gemeinsamen Betrachtungsweise integrieren sollen. Die Kernelemente der Empfehlungen umfassen die folgenden vier Bereiche:
Die Auflösung von TCFD
Nach sieben Jahren hat sich die Task Force nach erfolgreicher Auftragserfüllung im Oktober 2023 nun offiziell aufgelöst. Das FSB hat die gemeinnützige International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS) gebeten, die Überwachung des Fortschritts der klimabezogenen Offenlegungen von Unternehmen ab 2024 zu übernehmen.
Die TCFD-Website wird zwar nicht mehr aktualisiert, beinhaltet aber weiterhin den Zugang zu allen Veröffentlichungen in Bezug auf die TCFD Empfehlungen. Die Auflösung der Task Force hat somit keine negativen Folgen für Unternehmen, die bereits gemäß TCFD berichten oder dies zukünftig planen.
Konsequenzen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die IFRS veröffentlichte im Juni 2023 die ersten beiden Nachhaltigkeitsberichtsstandards IFRS S1 und S2, in die die Empfehlungen der TCFD eingearbeitet sind. Die Einhaltung dieser Normen ist jedoch im Vergleich zu den in Europa verpflichtenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bislang freiwillig.
Auch in den ESRS – konkret im Klimastandard ESRS E1 – sind die TCFD-Empfehlungen bezüglich der Offenlegung von klimabezogenen Chancen und Risiken integriert.
Die erwähnten Standards erfordern meist detailliertere Anforderungen an die Berichterstattung, beispielweise die Offenlegung der Scope 3 Emissionen, die Betrachtung von Wesentlichkeitsthemen oder sektorbezogene Offenlegungsangaben.
Fazit
Es ist für Unternehmen weiterhin sehr sinnvoll, eine klimabezogene Chancen- und Risikoanalyse gemäß des TCFD Frameworks durchzuführen. Es zeigt die Zusammenhänge zwischen unternehmerischer Governance, Strategie, Risikomanagement und den Kennzahlen auf, verschafft Bewusstsein über die Auswirkungen des Klimawandels und stärkt dadurch die betriebliche Resilienz. Zusätzlich ist es eine essentielle Grundlage, um die Einhaltung der ESRS bzw. IFRS Standards zu gewährleisten.
Unsere Expert:innen im Bereich Nachhaltigkeitsreporting helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um TCFD, ESRS und Klimarisikoanalysen zu klären und Ihr Unternehmen bei der Umsetzung solcher Analysen zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter oder telefonisch unter 08192-99733-20.
Quellen:
Task Force on Climate-Related Financial Disclosures | TCFD) (fsb-tcfd.org)
FINAL-2017-TCFD-Report.pdf (bbhub.io)
Was müssen die Unternehmen über die Auflösung der TCFD wissen? (sweep.net)