1. Hintergrund & Ziel
Die Verschmutzung von Böden, Luft und Wasser gehören zu den größten Umweltherausforderungen unserer Zeit. Insbesondere Unternehmen tragen zur Abmilderung und Verhinderung von Verschmutzung eine besondere Verantwortung. Daher ist es nicht verwunderlich, dass das Thema Pollution innerhalb der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) einen eigenständigen themenspezifischen Standard darstellt (ESRS E2).
Der Standard beinhaltet dabei konkrete Disclosure Requirements (Offenlegungs Anforderungen) über Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs – Impacts, Risks, and Opportunities), die mit Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung zusammenhängen. Außerdem werden damit verbundene Strategien, Maßnahmen und finanzielle Auswirkungen, die auf den identifizierten IROs beruhen im E2 Standards abgefragt. Dabei sollen insbesondere besorgniserregende Stoffe oder Mikroplastik Berücksichtigung finden. Die drei Arten von Verschmutzung werden dabei wie folgt definiert:
- „Pollution of air refers to the undertaking’s emissions into air (both indoor and outdoor), and prevention, control and reduction of such emissions.
- Pollution of water refers to the undertaking’s emissions to water, and prevention, control and reduction of such emissions.
- Pollution of soil refers to the undertaking’s emissions into soil and the prevention, control and reduction of such emissions.“
Das Ziel ist es, folgende Aspekte offenzulegen und somit das Verständnis über die Aktivitäten eines Unternehmens im Bereich Verschmutzung zu erhöhen:
(a) Die Auswirkungen des Unternehmens auf die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, in Bezug auf positive und negative tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen.
(b) Die Darlegung der ergriffenen Maßnahmen und Ergebnisse dieser Aktionen, mit der tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen sowie die zu bewältigenden Risiken und Chancen verhindert oder abgemildert werden.
(c) Die Pläne und die Fähigkeit des Unternehmens, seine Strategie und Geschäftsmodell im Einklang mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft sowie der Notwendigkeit, Verschmutzung zu verhindern, kontrollieren und beseitigen, anzupassen. Dies dient der Schaffung einer giftfreien Umwelt mit Nullverschmutzung.
(d) Die Art und Ausmaß der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens im Zusammenhang mit Verschmutzungen und Abhängigkeiten des Unternehmens sowie der Vorbeugung, Kontrolle, Beseitigung oder Reduzierung der Verschmutzung.
(e) Die finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen über den kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum.
Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte dieses Standards kurz dargestellt.
2. Inhalte des ESRS E2 Standards
Der Standard teilt sich in verschiedene Bereiche auf, die im Folgenden kurz dargestellt werden.
2.1 ESRS 2 IRO-1 Impacts, Risks and Opportunities
Neben den generellen Anforderungen aus ESRS 1 und ESRS 2, die beachtet werden müssen, verlangt ESRS E2 eine Beschreibung der Vorgehensweise zur Identifizierung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dabei soll insbesondere berichtet werden, ob das berichtspflichtige Unternehmen seine Standorte und Geschäftstätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette überprüft hat, und falls ja, welche Methoden, Annahmen und Tools bei der Prüfung verwendet wurden. Darüber hinaus sollen Aussagen getroffen werden, ob ein Unternehmen dabei insbesondere betroffene Communities in die Bewertung integriert hat.
2.2 E2-1 Policies related to pollution
Unternehmen müssen Richtlinien zur Bewältigung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltschutz beschreiben. Dies dient dazu zu verstehen, inwieweit das Unternehmen solche Policies etabliert hat, welche die Identifizierung, Bewertung, Bewältigung und/oder Behebung wesentlicher umweltbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen behandeln.
Dabei müssen folgende Bereiche in Bezug auf die eigene Geschäftstätigkeit und innerhalb der Wertschöpfungskette abdecken werden:
(a) Minderung negativer Auswirkungen in Bezug auf Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung einschließlich Prävention und Kontrolle;
(b) Ersetzen und Minimieren der Verwendung von problematischen Substanzen und schrittweises Auslaufen von besonders bedenklichen Substanzen; und
(c) Vermeidung von Zwischenfällen und Notfallsituationen sowie deren Kontrolle und Begrenzung von Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt.
2.3 E2-2 – Actions and resources related to pollution
Das Unternehmen muss seine Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung und die dafür bereitgestellten Ressourcen offenlegen, um zu verstehen, welche Aktionen ergriffen und geplant wurden, um die Umweltziele im Zusammenhang mit Verschmutzung zu erreichen. Das Unternehmen kann dabei auch angeben, auf welche Ebene Maßnahmen ergriffen werden können: Vermeidung von Verschmutzung, Reduzierung von Verschmutzung und Wiederherstellung, Regenerierung sowie Transformation von verschmutzten Ökosystemen.
2.4 E2-3 – Targets related to pollution
Unternehmen müssen darlegen, welche Ziele zur Umsetzung der Maßnahmen und zur Adressierung der IROs gesetzt wurden, insbesondere Ziele in den Bereichen: (a) Luftschadstoffe, (b) Wasseremissionen, (c) die Verschmutzung des Bodens und (d) (besonders) besorgniserregende Stoffe.
2.5 E2-4 – Pollution of air, water and soil
Unternehmen müssen nach bestimmten EU-Regularien (Annex II of Regulation (EC) No 166/2006) über die Schadstoffe berichten, die sie durch die eigenen Tätigkeiten emittiert, sowie über das Mikroplastik, das erzeugt oder verwendet wird.
2.6 E2-5 – Substances of concern and substances of very high concern
Weiterhin müssen Unternehmen Informationen über die Produktion, die Verwendung, den Vertrieb, die Vermarktung und den Import/Export von (besonders) besorgniserregenden Stoffen in Gemischen oder in Erzeugnissen offenlegen.
2.7 E2-6 – Anticipated financial effects from material pollution-related risks and opportunities
Ähnlich zu anderen Standards müssen Unternehmen auch im E2 über die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken, sowie die Art und Weise, in der diese Risiken einen Einfluss auf die kurz-, mittel- und langfristige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Cashflow des Unternehmens haben berichten. Darüber hinaus muss auch über erwartete finanzielle Auswirkungen aufgrund wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung berichtet werden. Dies muss auch quantifiziert werden.
Einschätzung der Wesentlichkeit
Ob sich das Thema Pollution für viele Unternehmen als wesentlich und damit berichtspflichtig erweisen wird, kann bisher nicht abschließend beurteilt werden. Allerdings werden Unternehmen auch ohne eine Wesentlichkeit des Themas Pollution mit zahlreichen Aspekten dieses Themas in Berührung kommen. Der Standard E2 ist eng verbunden mit E1 Climate Change, E3 Water and Marine Resources, E4 Biodiversity und E5 Circular Economy. Der Standard verlangt daher auch, bestimmte Anforderungen der anderen Standards zu berücksichtigen, wie etwa die adressierten Treibhausgase von E1, die mit dem Thema Luftverschmutzung verknüpft sind. Der Standard E2 ist daher auch ein gutes Beispiel für die engen Verknüpfungen zwischen den Umweltstandards E1 bis E5.
DFGE Ansatz
Welche Auswirkungen haben Ihre Geschätsaktivitäten auf die Verschmutzung von Land, Wasser und Luft? Vielen Unternehmen fehlt das Verständnis und die DFGE bietet hier Unterstützung durch eine erste Wesentlichkeitsanalyse. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der CSRD und evaluieren Ihre aktuellen Richtlinien und Maßnahmen, um Lücken aufzudecken, aber auch um vorhandene Maßnahmen, die für Pollution relevant sein können (e.g. Maßnahmen um Emissionen, Wassernutzung oder Abfall zu reduzieren), zu optimieren. Anschließend erstellen wie einen priorisierten Fahrplan, um die anstehenden Herausforderungen der CSRD rechtzeitig zu bewältigen. Bei Fragen, kontaktieren Sie uns gerne via oder telefonisch 08192-99733-20.