1. Hintergrund
Die Verantwortung und Nachhaltigkeit in der Geschäftswelt gewinnen kontinuierlich an Bedeutung, sowohl aufgrund des Drucks von Kunden, Investoren und Stakeholdern als auch aufgrund branchenspezifischer Standards. Unternehmen stehen vor der wachsenden Herausforderung, ihre Nachhaltigkeitsstrategien, Ansätze und Leistungen transparent zu kommunizieren. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union ist ein bedeutender Schritt in Richtung erhöhter Transparenz und Verantwortlichkeit von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit. In diesem Blogbeitrag steht S3- AFFECTED COMMUNITIES des ESRS (European Sustainability Reporting Standard) im Mittelpunkt und wird in seinen Anforderungen und abgedeckten Themen näher erläutert.
2. Inhalte des Standards
Das Ziel dieses Standards ist es, Offenlegungsanforderungen festzulegen, um den Nutzern von Nachhaltigkeitsberichten zu ermöglichen, die Auswirkungen des Unternehmens auf betroffene Gemeinschaften (affected communities), einschließlich positiver und negativer Aspekte, zu verstehen. Dazu gehören Maßnahmen des Unternehmens zur Verhinderung und Minderung negativer Auswirkungen, das Management von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit diesen Gemeinschaften sowie die finanziellen Effekte über verschiedene Zeiträume. Dieser Standard erfordert auch Informationen zur allgemeinen Herangehensweise des Unternehmens bei der Identifizierung und Bewältigung von Auswirkungen auf wirtschaftliche, soziale, kulturelle, bürgerliche, politische und indigene Rechte betroffener Gemeinschaften und wie diese Auswirkungen Risiken und Chancen für das Unternehmen schaffen können.
General Disclosures
Dieser Standard findet Anwendung, wenn im Rahmen der Materialitätsbewertung gemäß ESRS 2 allgemeine Offenlegungen materielle Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften sowie dazugehörige Risiken und Chancen identifiziert wurden. Er muss gemeinsam mit ESRS 1 Allgemeine Anforderungen und ESRS 2 gelesen werden und bezieht sich auch auf ESRS S1 Eigene Arbeitskräfte, ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer. Dies stellt sicher, dass die Standards in Bezug auf betroffene Gemeinschaften vollständig und angemessen angewendet werden.
ESRS 2 SBM-2
In Übereinstimmung mit ESRS 2 SBM-2, Absatz 43, muss das Unternehmen offenlegen, wie die Ansichten, Interessen und Rechte betroffener Gemeinschaften, einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte (und ihrer Rechte als indigene Völker, falls zutreffend), die Grundlage für die Ausrichtung seiner Strategie und seines Geschäftsmodells bilden. Betroffene Gemeinschaften sind eine wesentliche Gruppe betroffener Interessengruppen, und ihre Einbeziehung ist von großer Bedeutung für die transparente Gestaltung des Unternehmensansatzes.
ESRS 2 SBM-3
Im Einklang mit ESRS 2 SBM-3, Absatz 48, muss das Unternehmen offenlegen, wie tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften mit seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell zusammenhängen. Außerdem muss es die Beziehung zwischen materiellen Risiken und Chancen, die aus diesen Auswirkungen und Abhängigkeiten resultieren, und seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell darlegen. Es muss auch angegeben werden, ob alle betroffenen Gemeinschaften im Rahmen der Offenlegung berücksichtigt wurden und Informationen zu den Arten von Gemeinschaften, den Auswirkungen und den möglichen Risiken und Chancen bereitstellen.
3. Impacts, Risks, and Opportunities
Vier Disclosure Requirements fallen unter diesen Punkt:
ESRS S3-1 – Policies related to affected communities
Das Ziel dieser Offenlegungsanforderung besteht darin, zu verstehen, inwieweit das Unternehmen Richtlinien hat, die sich gezielt mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung materieller Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften sowie mit materiellen Risiken oder Chancen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften befassen.
ESRS S3-2 – Processes for engaging with affected communities about impacts
Diese Offenlegung soll zeigen, ob und wie das Unternehmen im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht mit diesen Gemeinschaften und ihren Perspektiven bei Entscheidungsprozessen in Kontakt tritt. Dabei sollte das Unternehmen angeben, wie die Interaktion stattfindet, wer dafür verantwortlich ist und ob sie wirksam ist. Wenn bestimmte Gemeinschaften besonders gefährdet sind, sollte dies berücksichtigt werden. Bei indigenen Gemeinschaften müssen auch deren spezielle Rechte, einschließlich der Zustimmung zu bestimmten Aktivitäten, berücksichtigt werden. Wenn das Unternehmen keine allgemeinen Verfahren für diese Interaktion hat, sollte es dies offenlegen und gegebenenfalls einen Zeitrahmen für die Einführung solcher Verfahren nennen.
ESRS S3-3 – Processes to remediate negative impacts and channels for affected communities to raise concerns
Die Offenlegung soll zeigen, wie betroffene Gemeinschaften direkt mit dem Unternehmen kommunizieren können und wie das Unternehmen diese Kanäle unterstützt. Dabei soll auch dargestellt werden, wie das Unternehmen die Anliegen verfolgt und die Effektivität der Kanäle sicherstellt. Falls das Unternehmen keine solchen Kanäle hat, sollte es dies offenlegen und gegebenenfalls einen Zeitrahmen für ihre Einführung nennen.
ESRS S3-4 – Taking action on material impacts on affected communities, and approaches to managing material risks and pursuing material opportunities related to affected communities, and effectiveness of those actions
Das Unternehmen soll offenlegen, wie es mit Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften umgeht, Risiken bewältigt und Chancen nutzt. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Verhinderung negativer Auswirkungen und zur Förderung positiver Auswirkungen auf Gemeinschaften. Es soll beschreiben, wie es die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet. Darüber hinaus muss es offenlegen, wie es Risiken mindert und Chancen verfolgt, die mit betroffenen Gemeinschaften verbunden sind. Das Unternehmen soll auch darlegen, wie es negative Auswirkungen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften vermeidet und ob schwerwiegende Menschenrechtsprobleme gemeldet wurden.
4. Metrics and Targets
Ein Disclosure Requirement fällt unter diesen Punkt:
ESRS S3-5 – Targets related to managing material negative impacts,advancing positive impacts, and managing material risks and opportunities
Das Unternehmen soll zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele offenlegen, die es im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften gesetzt hat. Dies ermöglicht es, zu verstehen, inwieweit das Unternehmen Fortschritte bei der Bewältigung negativer Auswirkungen auf Gemeinschaften, der Förderung positiver Auswirkungen und der Verwaltung von Risiken und Chancen in Bezug auf diese Gemeinschaften misst. Das Ziel dieser Offenlegung ist es, die Transparenz darüber zu erhöhen, wie das Unternehmen seine Bemühungen zur Verbesserung der Situation betroffener Gemeinschaften plant, umsetzt und überwacht.
5. Einschätzung der Wesentlichkeit
Die Anzahl der Unternehmen, die gemäß ESRS S3 – AFFECTED COMMUNITIES berichten, variiert erheblich und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Branche, Standort, Unternehmensgröße und spezifische gesetzliche Anforderungen. Es gibt keine genaue Schätzung, da Berichtsanforderungen oft von regionalen und branchenspezifischen Vorschriften bestimmt werden, und viele Unternehmen freiwillig über die gesetzlichen Anforderungen hinaus berichten.
Durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die Branchenstandards, freiwillige Berichterstattung und den Druck von Investoren und Stakeholdern berücksichtigt, wird sich zeigen, ob dieses Thema für Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist. Es ist jedoch festzustellen, dass immer mehr Unternehmen die Bedeutung dieser Berichterstattung erkennen, da der Fokus auf sozialer Verantwortung, Nachhaltigkeit und Stakeholder-Engagement stetig wächst.
6. DFGE Ansatz
Die CSRD bring allgemein viele Herausforderungen mit sich. Oft fehlt das Verständnis und die DFGE bietet hier Unterstützung durch eine erste Wesentlichkeitsanalyse. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der CSRD und evaluieren Ihre aktuellen Richtlinien und Maßnahmen, um Lücken aufzudecken, aber auch um vorhandene Maßnahmen, die für Business Conduct und Governance relevant sein können, zu optimieren. Anschließend erstellen wie einen priorisierten Fahrplan, um die anstehenden Herausforderungen der CSRD rechtzeitig zu bewältigen. Bei Fragen, kontaktieren Sie uns gerne via oder telefonisch 08192-99733-20.