1.Hintergrund
Die Verantwortung und Nachhaltigkeit in der Geschäftswelt gewinnen kontinuierlich an Bedeutung, sowohl aufgrund des Drucks von Kunden, Investoren und Stakeholdern als auch aufgrund branchenspezifischer Standards. Unternehmen stehen vor der wachsenden Herausforderung, ihre Nachhaltigkeitsstrategien, Ansätze und Leistungen transparent zu kommunizieren. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union ist ein bedeutender Schritt in Richtung erhöhter Transparenz und Verantwortlichkeit von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit. In diesem Blogbeitrag steht S4-CONSUMERS AND END-USERS des ESRS (European Sustainability Reporting Standard) im Mittelpunkt und wird in seinen Anforderungen und abgedeckten Themen näher erläutert.
2.Inhalte des Standards
Das Ziel dieses Standards ist es, klare Offenlegungsanforderungen festzulegen. Dadurch soll den Nutzern von Nachhaltigkeitsberichten ermöglicht werden, die Auswirkungen des Unternehmens auf betroffene Konsumenten und Endverbraucher – im Folgenden als Konsumenten bezeichnet (CONSUMERS AND END-USERS) – einschließlich positiver und negativer Aspekte zu verstehen. Hierzu zählen die Maßnahmen des Unternehmens zur Verhinderung und Minderung negativer Auswirkungen, das Management von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Konsumenten sowie die finanziellen Effekte über verschiedene Zeiträume.
Darüber hinaus verlangt dieser Standard, Informationen zur allgemeinen Herangehensweise des Unternehmens bei der Identifizierung und Bewältigung potenzieller Auswirkungen auf Konsumenten. Diese stehen im Zusammenhang mit den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens und verdeutlichen, wie diese Auswirkungen, Risiken und Chancen für das Unternehmen entstehen können.
General Disclosures
Dieser Standard findet Anwendung, wenn im Rahmen der Materialitätsbewertung gemäß ESRS 2 allgemeine Offenlegungen materielle Auswirkungen auf Konsumenten sowie dazugehörige Risiken und Chancen identifiziert wurden. Er muss gemeinsam mit ESRS 1 Allgemeine Anforderungen und ESRS 2 gelesen werden und bezieht sich auch auf ESRS S1 Eigene Arbeitskräfte, ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ESRS S3 betroffene Gemeinschaften. Dies stellt sicher, dass die Standards in Bezug auf Konsumenten vollständig und angemessen angewendet werden.
ESRS 2 SBM-2
In Übereinstimmung mit ESRS 2 SBM-2, Absatz 43, muss das Unternehmen offenlegen, wie die Ansichten, Interessen und Rechte seiner Konsumenten, einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte die Grundlage für die Ausrichtung seiner Strategie und seines Geschäftsmodells bilden. Konsumenten sind eine wesentliche Gruppe betroffener Interessengruppen, und ihre Einbeziehung ist von großer Bedeutung für die transparente Gestaltung des Unternehmensansatzes.
ESRS 2 SBM-3
Gemäß ESRS 2 SBM-3 Paragraph 48 hat das Unternehmen offen zu legen, wie die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf seine Konsumenten mit seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell zusammenhängen. Darüber hinaus hat es die Beziehung zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus diesen Auswirkungen und Abhängigkeiten ergeben, und seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell darzustellen. Es muss auch angeben, ob alle Konsumenten in die Offenlegung einbezogen wurden und Informationen über die Art der Auswirkungen und die potenziellen Risiken und Chancen bereitstellen.
Impacts, Risks, and Opportunities
Vier Disclosure Requirements fallen unter diesen Punkt:
ESRS S4-1 – Policies related to consumers and end-users
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis darüber zu ermöglichen, inwieweit das Unternehmen über Strategien zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf Konsumenten im Besonderen sowie über Strategien zur Bewältigung wesentlicher Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit diesen verfügt.
ESRS S4-2 – Processes for engaging with consumers and end-users about impacts
Diese Offenlegung soll zeigen, ob und wie das Unternehmen im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht wie Konsumenten in Entscheidungsprozessen interagiert werden. Das Unternehmen sollte angeben, wie diese Interaktion stattfindet, wer dafür verantwortlich ist und ob sie effektiv ist. Wenn bestimmte Konsumenten (z. B. Menschen mit Behinderungen, Kinder usw.) besonders schutzbedürftig sind, sollte dies berücksichtigt werden. Wenn das Unternehmen keine allgemeinen Verfahren für diese Interaktion hat, sollte es dies offenlegen und gegebenenfalls einen Zeitrahmen für die Einführung solcher Verfahren angeben.
ESRS S4-3 – Processes to remediate negative impacts and channels for consumers and end-users to raise concerns
Die Offenlegung soll zeigen, wie betroffene Konsumenten direkt mit dem Unternehmen kommunizieren können und wie das Unternehmen diese Kanäle unterstützt. Die Offenlegung sollte auch zeigen, wie das Unternehmen die Anliegen verfolgt und die Wirksamkeit der Kanäle sicherstellt. Falls das Unternehmen über keine solchen Kanäle verfügt, sollte es dies offenlegen und gegebenenfalls einen Zeitplan für deren Einrichtung angeben.
ESRS S4-4 – Taking action on material impacts on consumers and end- users, and approaches to managing material risks and pursuing material opportunities related to consumers and end-users, and effectiveness of those actions
Das Unternehmen soll offenlegen, wie es mit Auswirkungen auf Konsumenten umgeht, Risiken managt und Chancen nutzt. Dies schließt Maßnahmen zur Vermeidung negativer und zur Förderung positiver Auswirkungen auf Konsumenten ein. Es soll beschreiben, wie es die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet. Darüber hinaus soll es darlegen, wie es Risiken minimiert und Chancen im Zusammenhang mit Konsumenten nutzt. Das Unternehmen soll auch darlegen, wie es negative Auswirkungen auf Konsumenten vermeidet und ob schwerwiegende Menschenrechtsprobleme gemeldet wurden.
Metrics and Targets
Ein Disclosure Requirement fällt unter diesen Punkt:
ESRS S4-5 – Targets related to managing material negative impacts, advancing positive impacts, and managing material risks and opportunities
Das Unternehmen sollte zeit- und ergebnisorientierte Ziele veröffentlichen, die es sich in Bezug auf betroffene Konsumenten gesetzt hat. Dies ermöglicht es, die Fortschritte des Unternehmens bei der Bewältigung negativer Auswirkungen auf Konsumenten, der Förderung positiver Auswirkungen und der Bewältigung von Risiken und Chancen in Bezug auf betroffene Konsumenten zu messen. Ziel dieser Offenlegung ist es, die Transparenz darüber zu erhöhen, wie das Unternehmen seine Bemühungen zur Verbesserung der Situation betroffener Konsumenten plant, umsetzt und überwacht.
3. Einschätzung der Wesentlichkeit
Die Anzahl der Unternehmen, die gemäß ESRS S4-CONSUMERS AND END-USERS berichten, kann stark variieren und hängt von der Branche, der Art der Produkte oder Dienstleistungen sowie den individuellen Geschäftsmodellen ab.
Durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die Branchenstandards, freiwillige Berichterstattung und den Druck von Investoren und Stakeholdern berücksichtigt, wird sich zeigen, ob dieses Thema für Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist. Es ist jedoch festzustellen, dass immer mehr Unternehmen die Bedeutung dieser Berichterstattung erkennen, da der Fokus auf sozialer Verantwortung, Nachhaltigkeit und Stakeholder-Engagement stetig wächst.
4. DFGE Ansatz
Die CSRD bring allgemein viele Herausforderungen mit sich. Oft fehlt das Verständnis und die DFGE bietet hier Unterstützung durch eine erste Wesentlichkeitsanalyse. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der CSRD und evaluieren Ihre aktuellen Richtlinien und Maßnahmen, um Lücken aufzudecken, aber auch um vorhandene Maßnahmen, die für Business Conduct und Governance relevant sein können, zu optimieren. Anschließend erstellen wie einen priorisierten Fahrplan, um die anstehenden Herausforderungen der CSRD rechtzeitig zu bewältigen. Bei Fragen, kontaktieren Sie uns gerne via oder telefonisch 08192-99733-20.