GHG Protocol kündigt Forest Carbon Accounting Technical Working Group und erneute Aktualisierung des Zeitplans für die Veröffentlichung von Land Sector and Removals Standard & Guidance an
Einführung
GHG Protocol hat die Einrichtung einer technischen Arbeitsgruppe für die Kohlenstoffbilanzierung im Forstsektor angekündigt und den aktualisierten Zeitplan für die Veröffentlichung von Land Sector and Removals Standard & Guidance bekannt gegeben.
Aktualisierung des Zeitplans für die Veröffentlichung von Land Sector and Removals Standard & Guidance
Die Veröffentlichung von Land Sector and Removals Standard sowie der dazugehörigen Guidance wurde nun erneut verschoben. Das GHG Protocol gab im Februar 2025 bekannt, dass nun die Fertigstellung von Standard & Guidance für Q4 2025 angestrebt wird. Diese Entscheidung geht einher mit der Einrichtung einer technischen Arbeitsgruppe (TWG) zur Überarbeitung der Methodik zur Waldkohlenstoffbilanzierung.
Die Verschiebung der Veröffentlichung von Land Sector and Removals Standard & Guidance des GHG Protocol war in der Vergangenheit bereits mehrere Male mittels offiziellen Ankündigungen kommuniziert worden.
Juni 2023: In der Ankündigung „Land Sector and Removals Guidance: Where We Are Now“ wurde mitgeteilt, dass die finale Richtlinie nun für Mitte 2024 geplant ist.
Juli 2024: Im Beitrag „Land Sector and Removals: Workstream Update“ wurde die Veröffentlichung der finalen Version auf das erste Quartal 2025 verschoben.
Die Verschiebung der Veröffentlichung von Land Sector and Removals Standard und der zugehörigen Guidance des GHG Protocols auf Ende 2025 resultiert primär aus der Notwendigkeit, komplexe und kontroverse Fragestellungen im Bereich der Waldkohlenstoffbilanzierung zu klären. Trotz intensiver Bemühungen der technischen Arbeitsgruppen und des Beratungsausschusses konnten keine einheitlichen Lösungen für diese Fragen gefunden werden. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, wurde eine spezielle technische Arbeitsgruppe für die Waldkohlenstoffbilanzierung eingerichtet.
Einrichtung der Forest Carbon Accounting Technical Working Group
Die Forest Carbon Accounting Technical Working Group (TWG) des GHG Protocol wurde eingerichtet, um Empfehlungen für die Bilanzierung von CO2-Emissionen und Kohlenstoffentnahmen im Zusammenhang mit Veränderungen der Kohlenstoffvorräte in Waldflächen und bei Verbrauchern von Forstprodukten innerhalb von Unternehmens-Treibhausgasinventaren zu erarbeiten.
Die TWG besteht aus internationalen Experten, die vom Independent Standards Board (ISB) genehmigt wurden. Das ISB ist ein unabhängiges Gremium des GHG Protocol, welches für die Entwicklung, Überprüfung und Genehmigung von THG-Bilanzierungsstandards und THG-Bilanzierungsleitlinien zuständig ist.
Die Ergebnisse der TWG werden dem ISB zur Prüfung vorgelegt, um konsistente und transparente Standards für die Treibhausgasberichterstattung im forstwirtschaftlichen Sektor sicherzustellen. Es wird erwartet, dass die TWG eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung standardisierter Methoden zur CO2-Bilanzierung im forstwirtschaftlichen Sektor spielen wird, um Unternehmen weltweit klare Leitlinien für ihre Treibhausgasberichterstattung bereitzustellen.
Auswirkungen des aktualisierten Veröffentlichungszeitplans des GHG Protocol auf die Einreichung von FLAG-Emissionsreduktionszielen bei der SBTi
Die erneute Verschiebung der Veröffentlichung des Land Sector and Removals Standard und der dazugehörigen Guidance durch das GHG Protocol auf Ende 2025 hat direkte Auswirkungen auf die Einreichung von Emissionsreduktionszielen im Bereich Forstwirtschaft, Landnutzung und Landwirtschaft (FLAG) bei der Science Based Targets Initiative (SBTi). Die SBTi verlangt von Unternehmen in landintensiven Sektoren, dass sie ihre FLAG-Emissionen berücksichtigen und gesonderte wissenschaftsbasierte Ziele zur Emissionsreduktion setzen in diesen Sektor setzen.
Die SBTi hat vorgegeben, dass Unternehmen ihre FLAG-Ziele innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung von Land Sector and Removals Standard & Guidance einreichen. Mit der Verschiebung dieser Veröffentlichung auf Ende 2025 verzögert sich auch der Startpunkt für diese sechsmonatige Frist. Daher wird erwartet, dass Unternehmen ihre FLAG-Emissionsreduktionsziele nun bis Mitte 2026 bei der SBTi einreichen müssen.
Diese Verzögerung gibt den betroffenen Unternehmen zusätzliche Zeit, um ihre Emissionen im Bereich Forstwirtschaft, Landnutzung und Landwirtschaft zu erfassen und entsprechende Reduktionsziele zu formulieren. Dennoch bleibt es entscheidend, dass Unternehmen proaktiv an der Umsetzung von Maßnahmen zur Emissionsreduktion arbeiten, um die globalen Klimaziele zu erreichen.
Unternehmen, die bereits vor der Veröffentlichung der finalen GHG Protocol Land Sector and Removals Guidance und Standard ihre FLAG-Ziele bei der SBTi eingereicht haben, müssen keine neuen FLAG-Ziele außerhalb des regulären Überprüfungszyklus der SBTi einreichen. Dies bedeutet, dass ihre bestehenden FLAG-Ziele vorerst gültig bleiben. Die betroffenen Unternehmen sollten sich allerdings darauf einstellen, dass sie ihre Treibhausgasinventare nach der Veröffentlichung der finalen Guidance möglicherweise anpassen müssen, um mit den neuen Standards konform zu sein.
Abschluss
Die erneute Verschiebung der Land Sector and Removals Guidance & Standard kann bei Unternehmen zu Unsicherheiten führen. DFGE unterstützt Unternehmen gerne dabei, ihre FLAG-Emissionen im Corporate Carbon Footprint (CCF) zu berechnen und ihre FLAG-Klimazielsetzungen bei der SBTi einzureichen. Sollten Sie Unterstützung benötigen, können Sie die DFGE über oder +49 8192 99 7 33-20 jederzeit gerne kontaktieren.
Quellen
Project Overview_25 July 2024.pdf
Land Sector and Removals Guidance: Where We Are Now | GHG Protocol