Im März 2025 haben Bundestag und Bundesrat eine Grundgesetzänderung beschlossen und dabei erstmals den Begriff „Klimaneutralität bis 2045“ im Artikel 143h des Grundgesetzes aufgenommen. Das Zieljahr ist damit als Zweck der Finanzierung verankert, aber nicht als allgemeines, verbindliches Staatsziel. Die Definition von „Treibhausgasneutralität“ findet sich – wie bisher – im Klimaschutzgesetz (§2 Abs.9 KSG): „Treibhausgasneutralität ist erreicht, wenn anthropogene Emissionen von Treibhausgasen durch Senken ausgeglichen werden.“ (Hinweis zur Verwendung des Begriffs “Klimaneutralität”: in der öffentlichen Kommunikation wird der Begriff Klimaneutralität häufig synonym zur CO2– oder Treibhausgasneutralität verwendet, auch die Bundesregierung verwendet diesen Begriff, mehr und mehr setzt sich jedoch Treibhausgasneutralität durch; lesen Sie zur genauen Begriffsabgrenzung unseren Artikel “Klimaneutralität – was bedeutet das eigentlich?“). In Zuge der Grundgesetzänderung wurde ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro verabschiedet, das die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben sicherstellen soll. Über 100 Milliarden Euro davon fließen direkt in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), die unter anderem für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 verwendet werden sollen.
Auf dem Weg zur industriellen Dekarbonisierung und zum Erreichen des Staatsziels Treibhausgasneutralität bis 2045 werden Wirtschaft und Unternehmen einen entscheidenden Beitrag leisten müssen, die Emissionen sektorübergreifend zu reduzieren.
Was bedeutet echte Treibhausgasneutralität für Unternehmen?
Treibhausgasneutralität beschreibt keine reine Kompensation von ausgestoßenen Emissionen – im Gegenteil: Das Erreichen echter Treibhausgasneutralität ist das Resultat von konsequenter Emissionsminderung.
Dafür müssen die Emissionen eines Unternehmens oder eines Produkts gemessen, systematisch reduziert und nur unvermeidbare Emissionen ausgeglichen werden. Deren Kompensation stellt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität also lediglich einen letzten, zusätzlichen Schritt dar. Wer Klimaneutralität nur „auf dem Papier“, also durch reine Kompensation, erreicht, riskiert einen Reputationsschaden und Vertrauensverlust – und bald auch finanzielle Strafen.
Denn auch der regulatorische Rahmen zieht an: spätestens mit dem Inkrafttreten der europäischen EmpCo-Directive (Empowering Consumers for the Green Transition) und deren Umsetzung in nationales Recht ab 2026 ist klar geregelt, dass die Verwendung von Begriffen wir „Klimaneutralität“ nur noch unter strengen Voraussetzungen erlaubt sein wird. Das bedeutet unter anderem, dass hierfür klare Belege für eine Emissionsreduktion und die Höhe ausgeglichener Emissionen transparent kommuniziert werden müssen.
Unternehmen, die frühzeitig eine fundierte und ganzheitliche Klimastrategie aufstellen, sichern sich nicht nur regulatorische Konformität – sondern auch Vertrauen.
Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg zur Treibhausgasneutralität
Unsere Expertinnen und Expert unterstützen Sie auf Ihrem Dekarbonisierungsweg und führen Ihr Unternehmen Schritt für Schritt zur echten CO₂-Neutralität. Unser Ansatz ist ganzheitlich, wissenschaftsbasiert und praxisnah:
- Datenerfassung & Erstellung Ihrer CO₂-Bilanz
Wir beginnen mit einer umfassenden Erfassung der Emissionen Ihres Unternehmens oder Produkts über alle Scopes hinweg. Denn: Ohne belastbare Daten keine fundierte Strategie.
- Entwicklung von Klimastrategie und Klimatransitionsplan
Auf Basis Ihrer Emissionsdaten erarbeiten wir gemeinsam eine Klimastrategie und einen Klimatransitionsplan, die zu Ihrem Geschäftsmodell passt – und den Weg zur Netto-Null klar definiert.
- Setzen wissenschaftsbasierter Klimaziele (SBTs)
Wir begleiten Sie bei der Definition und Einreichung von Science Based Targets für wirksame Dekarbonisierungsziele im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel.
- Dekarbonisierungsmaßnahmen definieren und implementieren
Ob Energieeffizienz, Prozessumstellung, Produktanalyse, Umstieg auf Grünstrom oder Kreislaufstrategien – wir entwickeln mit Ihnen effektive Maßnahmen zur Emissionsvermeidung Ihres Unternehmens oder Produkts.
- Restemissionen verantwortungsvoll kompensieren
Nach der Reduktion von Emissionen durch Dekarbonisierungsmaßnahmen gleichen Sie mit uns schließlich restliche unvermeidbare Emissionen durch hochwertige Klimaschutzprojekte aus – transparent, geprüft und nachvollziehbar. Wichtig ist, offen über Ihre Kompensationsstrategie zu kommunizieren – inklusive der Menge der kompensierten Emissionen, der Projektarten und Zertifizierungsstandards. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.
Echte Klimatransition – warum sich der Weg lohnt
Setzen Sie nicht auf kurzfristige Kompensation als finale Lösung – investieren Sie in echte Transformation. Die Richtung ist politisch klar vorgegeben.
Spätestens mit Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie wird symbolischer Nachhaltigkeit ein Riegel vorgeschoben und auf wirksame Umsetzung, messbare Fortschritte und strategische Verankerung gesetzt. Wer heute in fundierte und nachhaltige Strategien zur echten Emissionsminderung investiert, wird morgen profitieren – regulatorisch, finanziell und reputativ.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Journey zur CO₂-Neutralität starten!
Unsere Leistungen im Überblick:
- CO₂-Bilanzierung
- Entwicklung fundierter Klimastrategien und Klimatransitionsplänen
- Unterstützung bei SBTs
- Umsetzung konkreter Dekarbonisierungsmaßnahmen
- Unterstützung bei glaubwürdiger und effektiver Kompensation & Kommunikation
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite CO2-Neutralität und auf unserem neuen Blogpost zum Thema Klimaneutralität – was bedeutet das eigentlich?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: 📧 | 🌐 www.dfge.de