Hintergrund
Am 8. November 2024 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Pläne für eine sogenannte „Omnibus-Initiative“ an. Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission erste Gesetzesvorschläge vorgelegt. Diese Initiative zielt darauf ab, eine Reihe von EU-Gesetzen zu vereinfachen, darunter die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die EU-Taxonomie und den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).
Die Initiative steht in direktem Zusammenhang mit der Budapest-Deklaration, in der die EU-Staatschefs eine Reduzierung von Berichtspflichten um 25 % forderten. Die Omnibus Initiative soll die Komplexität der EU-Anforderungen für alle, insbesondere aber mittelständische Unternehmen, verringern.
Die wichtigsten Änderungen
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Anwendungsbereich:
- mehr als 1.000 Mitarbeitende und
- mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder
- eine Bilanzsumme von 25 Mio. EUR.
- unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung
- CSRD-Pflicht entfällt für kapitalmarktorientierte KMU und große Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden
- Für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden (sogenannte „Welle 1“) würde die Verschiebung nicht gelten, sie müssten wie bereits für das Jahr 2024 auch für das Geschäftsjahr 2025 Bericht erstatten.
Verschiebung der Berichtpflicht:
- Für die verbliebenen Verpflichteten, soll die Berichtspflicht auf 2028 verschoben werden
Freiwilliges Reporting
- Die EU Kommission wird per delegiertem Rechtsakt einen freiwilligen Berichtsstandard der auf dem von der EFRAG entwickelten Standard für KMU (VSME) basiert, erlassen.
Anpassung der ESRS-Standards:
- Die ESRS werden überarbeitet. Es ist eine erhebliche Reduktion der Zahl der Datenpunkte geplant
- Geplante sektorspezifische Berichtsstandards (ESRS Set 2) werden gestrichen
- Die Pflicht zur Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse soll beibehalten werden.
Prüfpflicht:
- Prüfung nach „limited assurance“ bleibt bestehen – keine Anhebung auf „reasonable assurance“
EU-Taxonomie
Anwendungsbereich:
- mehr als 1.000 Mitarbeitende und
- mind. 450 Mio. EUR Umsatz
- Unternehmen außerhalb dieses Scopes können freiwillig zur EU-Taxonomie berichten
- Unternehmen die nur bestimmte Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllen, können freiwillig über ihre teilweise Anpassung an die Taxonomie berichten
Inhalte:
- Entwürfe zur Änderung des Delegierten Rechtsakts zur Taxonomie:
- Vereinfachung der Reporting Templates – Reduzierung der Datenpunkte um 70%
- Vereinfachungen für die komplexen „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Kriterien, insbesondere im Bereich Umweltverschmutzung
- Finanzielle Wesentlichkeitsgrenze: Befreiung von der Bewertung der Taxonomy-eligibility und -alignment für Wirtschaftsaktivitäten die nicht finanziell wesentlich sind (z.B. Tätigkeiten, die nicht mehr als 10 % des Gesamtumsatzes oder der Investitionsausgaben ausmachen)
Wie geht es nun weiter?
Was aktuell vorliegt ist ein Vorschlag der EU-Kommission. Das Europäische Parlament und der Rat werden die Vorschläge in Abstimmung mit den EU-Mitgliedsstaaten diskutieren. Bevor die Änderungen geltendes Recht werden, müssen sie das ordentliche Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene durchlaufen. Für die geplante Verschiebung der Berichtspflicht um zwei Jahre beabsichtigt die EU ein beschleunigtes Verfahren anzuwenden.
Mein Unternehmen ist von möglichen Anpassungen der Omnibus-Initiative betroffen – wie gehe ich nun vor?
Wir raten in dieser Situation sich eng mit Ihren Wirtschaftsprüfern abzustimmen. Vollkommene Planungssicherheit bzgl. der Berichtspflichten gibt es vermutlich nicht vor Q4 2025. Unternehmen, die aktuell nicht NFRD aber zukünftig CSRD berichtspflichtig sind, haben vermutlich mehr Zeit für die Umsetzung und sollten diese gewonnene Zeit nutzen. Unternehmen, die aus der Berichtspflicht fallen, können über den VSME Standard einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Unternehmen, mit Umsatz- und Mitarbeiterzahlen nah am Schwellenwerte / mit Wachstumsambitionen, sollten sich jetzt für freiwillige Berichterstattung entscheiden.
Support durch die DFGE
Unabhängig vom weiteren Verlauf des Prozesses steht die DFGE Unternehmen schon jetzt beratend zur Seite, um die Anforderungen der CSRD und der EU-Taxonomie zu erfüllen. Wir bieten umfassende Unterstützungsleistungen an – von der Datenerhebung und -sammlung bis hin zur finalen Berichterstattung sowie der Entwicklung passender Strategien, Maßnahmen und Ziele. Die DFGE begleitet Sie zudem bei der Berechnung von CO2 Emissionen, dem Setzen von Klimazielen oder der Entwicklung einer Klimastrategie.
Kontaktieren Sie uns jederzeit via Mail oder Telefon 08192-99733-20.
Quellen:
Q&A on simplification omnibus I and II
Kommission vereinfacht Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Investitionen
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