Zweck und Kontext des neuen Standards
Der erste Meilenstein für eine einheitliche Bilanzierung von Land‑Emissionen und CO₂‑Entfernungen wurde im September 2022 gesetzt, als das THG-Protokoll die so genannte Land Sector and Removals Guidance veröffentlichte. Diese Leitlinie enthielt grundlegende Prinzipien, Definitionen und erste Berechnungsansätze, die Unternehmen als Orientierung für die Erfassung von land- und forstwirtschaftlichen Emissionen und von CO₂‑Entfernungen dienen sollten.
Der LSR‑Standard ist der erste Standard des THG‑Protocol, welcher Unternehmen konkrete Vorgaben zur Ermittlung, Meldung und Nachverfolgung von Treibhausgas‑Emissionen aus Landnutzung sowie von CO₂‑Entfernungen liefert. Während landwirtschaftliche Tätigkeiten und verwandte Flächennutzungsänderungen weltweit etwa ein Viertel aller Treibhausgase ausmachen, fehlte bislang eine einheitliche Methode, um diese Effekte in Unternehmensbilanzen aufzunehmen. Der Standard schließt diese Lücke, indem er sowohl klassische Agrarsektoren‑Emissionen als auch technologische CO₂‑Entfernung (z. B. Direct Air Capture oder CO₂‑Speicherung in geologischen Formationen) abdeckt. Er wird am 1. Januar 2027 verbindlich und ergänzt das THG-Protokoll Corporate‑Standard sowie den THG-Protokoll Scope‑3‑Standard. Ab dem 1. Januar 2027 werden somit Unternehmen, die den Land Sector and Removals Standard anwenden, verpflichtet sein, ihre landbezogenen Treibhausgas-Emissionen und CO₂-Entfernungen gemäß den Vorgaben des Standards zu erfassen, zu berichten und zu veröffentlichen, um somit eine transparente und vergleichbare Klimabilanz zu gewährleisten.
Anwendungsbereich des LSR-Standards
Die kürzliche publizierte Version (Publikation: 30.01.2026) fokussiert sich ausschließlich auf landwirtschaftliche Emissionen und CO₂‑Entfernungstechnologien. Waldflächen und sonstige nicht‑produktive Landnutzungen sind nicht Teil dieser ersten Version des Standards. Für Unternehmen, die in den Bereichen Anbau, Verarbeitung, Handel oder Nutzung von Agrarprodukten tätig sind, bildet der LSR‑Standard die Grundlage für ein glaubwürdiges Klimareporting nach den freiwilligen THG-Protokoll Vorgaben. Ebenso können Unternehmen, die CO₂ aus geologischen Speicherstätten (aus fossilem oder biogenem Ursprung) verbuchen wollen, die entsprechenden Vorgaben nutzen.
Potenzielle Anwender des LSR-Standards
Der LSR‑Standard richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die unmittelbar mit landwirtschaftlichen Flächen arbeiten – also an Betreiber von Agrarbetrieben sowie an Firmen, die in ihrer Wertschöpfungskette über einen erheblichen Landanteil verfügen. Ebenso sind alle Zulieferer, Händler und Abnehmer von Agrarprodukten angesprochen, die ihre Treibhausgas‑Emissionen entlang der gesamten Lieferkette transparent und nachvollziehbar ausweisen wollen. Darüber hinaus können Unternehmen, die CO₂‑Capture‑ und Storage‑Projekte – sei es aus biogenem Ursprung oder mittels technischer Verfahren – in ihrem Emissionsinventar berücksichtigen möchten, von den klar definierten Vorgaben des Standards profitieren. Der Standard ist grundsätzlich für Unternehmen jeder Größe geeignet und hilft dabei, Klimaziele mit größerer Einheitlichkeit, Konsistenz und Transparenz zu verfolgen.
Kernelemente des neuen Standards
Der LSR‑Standard sieht vor, dass Unternehmen vier zentrale Emissionsarten erfassen:
- Emissionen aus Landnutzungsänderungen wie Abholzung oder die Umwandlung natürlicher Ökosysteme in Ackerland,
- Netto-CO₂-Emissionen aus der Landbewirtschaftung – biogene CO₂‑Emissionen, die bei der Bodenbewirtschaftung (z. B. Bodendegradation) freigesetzt werden,
- Produktionsemissionen aus der Landbewirtschaftung beispielsweise aus Tierhaltung, Düngemitteleinsatz, Reisanbau usw. sowie
- Emissionen aus der Verbrennung biogener Produkte, wobei geklärt wird, ob sie im physischen Inventar oder separat zu führen sind.
Darüber hinaus sind Unternehmen dazu verpflichtet die Fläche dokumentieren, die für die Produktion ihrer Agrarprodukte benötigt wird. Wenn sie Aktivitäten durchführen, die das Risiko bergen, dass Produktion auf andere Flächen verlagert wird und dadurch zusätzliche Emissionen entstehen, müssen sie diese Emissionen auch außerhalb ihrer direkten Lieferkette berücksichtigen. Unternehmen können auch CO₂-Entfernungen in ihre Bilanz aufnehmen, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehören Entfernungen durch Landmanagement, bei denen Kohlenstoff in Pflanzen oder Böden gespeichert wird, sowie technische Verfahren wie die direkte Abscheidung von CO₂ aus der Luft und seine Speicherung in unterirdischen Formationen. Der Standard legt großen Wert auf eine umfassende Analyse des gesamten Produktionsprozesses, auf genaue Daten, auf die lückenlose Nachverfolgung von Produkten entlang der gesamten Wertschöpfungskette und auf eine langfristige Überwachung der Speicherstellen für das CO₂.
Entstehung und Entscheidungsprozess des LSR-Standards
Der LSR-Standard ist das Ergebnis eines fünfjährigen Entwicklungsprozesses, der durch Transparenz und Inklusivität geprägt war. Während dieser Zeit gaben über 300 externe Experten ihr Feedback ab, und 96 Unternehmen testeten die Vorgaben in Pilotprojekten. Zahlreiche Fachgruppen, wie das LSR-Advisory-Committee und technische Arbeitskreise, arbeiteten an den Details. Insgesamt wurden über 4.000 öffentliche Kommentare bearbeitet und in die überarbeiteten Leitlinien einbezogen. Ein wichtiger Aspekt war die Entscheidungsfindung zu kritischen Themen. So erkannte der Independent Standards Board (ISB), dass das Verdrängen von Nahrungs- oder Futtermittelproduktion zu zusätzlicher Landnutzungsänderung außerhalb der direkten Unternehmensgrenzen führen kann, was zu einer systematischen Unterschätzung der Emissionen führen würde. Daher verlangt der Standard eine gesonderte Meldung von „Land-Carbon-Leakage“, wenn Unternehmen Aktivitäten mit hohem Verlagerungsrisiko betreiben. Ebenso komplex war die Diskussion um die Einbindung von Waldflächen. Da wissenschaftliche Literatur und praktische Umsetzbarkeit teilweise widersprachen und keine ausreichende Pilot-Erprobung vorlag, wurde beschlossen, die Waldkomponente zunächst auszuklammern. Stattdessen wird in Kürze ein „Request for Information“ veröffentlicht, um Stakeholder-Feedback für eine zukünftige Version zu sammeln, die nach umfassender Feldtest-Phase Waldkohlenstoff einbeziehen wird. Unternehmen, die dennoch Waldemissionen berichten möchten, sollen ihre Methode klar offenlegen.
Ausblick und Weiterführende Maßnahmen
Im zweiten Quartal 2026 wird eine ergänzende Guidance veröffentlicht, die detaillierte Berechnungsformeln, Praxisbeispiele und Fallstudien aus den Pilotunternehmen enthält. Das gesamte Jahr 2026 steht im Zeichen von Schulungen, Webinaren und weiteren Stakeholder‑Events, um die Anwendung des Standards in unterschiedlichen Agrar‑Wertschöpfungsketten zu erleichtern. Langfristig sollen Waldkohlenstoff und die Mechanismen zur Erfassung von „Leakage“ auf Basis von Feedback und neuer Forschung weiterentwickelt und in den Standard integriert werden.
Support durch die DFGE
Wenn Sie Ihre FLAG‑Bilanzierung nach dem neuen LSR-Standard einführen möchten, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des Standards zuverlässig umzusetzen und Ihre emissionsbezogenen Daten transparent und vergleichbar zu gestalten. Weitere Informationen zur FLAG‑Bilanzierung finden Sie auf unserer Website. Bei Fragen steht die DFGE Ihnen gern zur Verfügung: oder telefonisch unter +49 8192 99733‑20.
Quellen
- Land Sector and Removals Standard: What You Need to Know | GHG Protocol
- Land Sector and Removals Standard | GHG Protocol
Verwandte Blogposts
- Blogpost: Spezielle Anforderungen für den FLAG-Sektor hinsichtlich Emissionsberichterstattung und wissenschaftlich fundierten Zielen
- Blogpost: Von AFOLU zu FLAG – Historische Entwicklung der Sektorbezeichnung
- Blogpost: Land Sector and Removals Standard & Guidance
Ein verbindlicher THG-Protokoll-Standard für Unternehmen, um landbezogene Treibhausgas-Emissionen und CO₂-Entfernungen transparent zu erfassen, berichten und nachzuverfolgen. Gilt ab 1. Januar 2027.
Unternehmen, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften, Agrarprodukte verarbeiten oder in ihrer Lieferkette einen hohen Landanteil haben. Auch für CO₂-Capture- und Storage-Projekte geeignet.
- Landnutzungsänderungen (z. B. Umwandlung von Ökosystemen)
- Netto-CO₂-Emissionen aus Landbewirtschaftung
- Produktionsemissionen (Tierhaltung, Dünger, Reisanbau)
- Verbrennung biogener Produkte
Zusätzlich kann CO₂ aus Landmanagement oder technischen Verfahren bilanziert werden.
Der Fokus liegt auf landwirtschaftlichen Flächen. Waldflächen und nicht-produktive Landnutzung werden in zukünftigen Versionen integriert.
Fünf Jahre Entwicklungsprozess mit Feedback von über 300 Expert*innen, 96 Pilotunternehmen und mehr als 4.000 öffentlichen Kommentaren. Besondere Themen: „Land-Carbon-Leakage“ und zukünftige Einbindung von Waldflächen.
Ergänzende Guidance, Praxisbeispiele, Schulungen und Webinare im Jahr 2026, um Unternehmen die Umsetzung zu erleichtern. Nehmen Sie gerne Kontakt mir uns auf.








