Die EmpCo‑Richtlinie, korrekt Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel („Empowering Consumers“), ist eine zentrale EU‑Rechtsnorm zur Regulierung von Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Konsumenten Sie wurde am 26. März 2024 im EU‑Amtsblatt veröffentlicht und tritt nach Umsetzung in nationales Recht am 27. September 2026 verbindlich in Kraft.
Worum geht es konkret?
Im Kern geht es um klare, nachweisbare und überprüfbare Kommunikation zu Umwelt‑ und Nachhaltigkeitsaspekten von Produkten und Dienstleistungen. Die Richtlinie ergänzt die bestehende EU‑Regelung zu unlauteren Geschäftspraktiken (UCPD) und stärkt damit den Verbraucherschutz im Kontext des grünen Wandels. Künftig dürfen allgemeine Umwelt‑ oder Nachhaltigkeitsaussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „klimaneutral“ nur dann verwendet werden, wenn sie durch objektive, verifizierbare und wissenschaftlich belegbare Nachweise gestützt werden – leere, verklausulierte oder irreführende Claims sind untersagt. Und das über alle Formate hinweg: Online, Print, Mediainfos, Film, Reden usw.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Vermeidung von Greenwashing und Social Washing: Aussagen zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten oder sozialen Effekten sind künftig ebenso kritisch zu beachten wie ökologische Claims.
Für wen und ab wann gilt die EmpCo‑Richtlinie?
EmpCo richtet sich an alle Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU vermarkten – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben. Das heißt: Hersteller, Händler, Plattformbetreiber und jede Form der Verbraucheransprache unterliegen den Vorgaben, sobald Nachhaltigkeitsinformationen verwendet werden.
Da es sich um eine Richtlinie handelt, müssen die EU‑Mitgliedstaaten sie bis 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen; in Deutschland geschieht dies durch Anpassungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und weiteren Verbraucherschutzregelungen. Die praktische Anwendbarkeit beginnt am 27. September 2026.
Bedeutung im Kontext von ESG und nachhaltiger Unternehmensführung
Die EmpCo‑Richtlinie ist eng mit dem breiteren regulatorischen Rahmen verzahnt, der in den letzten Jahren in der EU rund um ESG (Environmental, Social, Governance) etabliert wurde. Während ESG‑Reporting‑Pflichten wie die CSRD Unternehmen zu systematischer und standardisierter Offenlegung von Umwelt‑, Sozial‑ und Governance‑Daten verpflichten, adressiert EmpCo die externe Kommunikation dieser Informationen an Verbraucher. Somit schafft sie eine verbindliche Brücke zwischen interner Nachhaltigkeitsberichterstattung und externer Marktkommunikation, indem sie sicherstellt, dass ökologische Claims nicht nur vorhanden, sondern auch fundiert und belegbar sind.
In diesem Sinne ergänzt EmpCo andere ESG‑Regulierungen, indem sie Transparenz und Glaubwürdigkeit im Markt stärkt – Konsumenten sollen fundierte Kaufentscheidungen treffen können, Unternehmen erhalten einen klaren Rahmen für vertrauenswürdige Nachhaltigkeitskommunikation.
Warum ist die Richtlinie so wichtig?
- Stärkung des Verbraucherschutzes: EmpCo verhindert, dass Konsumenten durch vage oder nicht belegbare Nachhaltigkeitsaussagen in die Irre geführt werden. Die Verpflichtung zu klaren Nachweisen schafft echte Vergleichbarkeit.
- Bekämpfung von Greenwashing und Social Washing: Indem allgemeine Claims nur mit wissenschaftlich belastbaren Daten erlaubt werden, werden Fehlanreize für rein marketinggetriebene Umwelt‑ oder Sozialversprechen reduziert.
- Transparenz und Wettbewerbsfairness: Einheitliche Standards für Umwelt‑ und Nachhaltigkeitsaussagen schaffen gleiche Rahmenbedingungen im Binnenmarkt und stärken glaubwürdige Anbieter.
- Synergie mit ESG‑Reporting: EmpCo sorgt dafür, dass interne ESG‑Daten nicht nur intern standardisiert erfasst werden (z. B. im Rahmen der CSRD), sondern auch aussagekräftig und überprüfbar öffentlich kommuniziert werden können.
Bezug der EmpCo‑Richtlinie zur DFGE
Die DFGE – Institute for Energy, Ecology and Economy – setzt seit jeher auf wissenschaftlich fundierte, nachweisbare und seriöse Nachhaltigkeitsanalyse, Berechnung und Berichterstattung. In dieser Hinsicht steht die EmpCo‑Richtlinie in direkter inhaltlicher Kontinuität zu den Grundsätzen der DFGE:
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Nachhaltigkeitsaussagen müssen belegbar und datenbasiert sein – ein Prinzip, das auch in DFGE‑Methodiken zentral ist.
- Wissenschaftliche Validierung: EmpCo fordert, dass Claims auf objektiven und überprüfbaren Kriterien beruhen, was der DFGE‑Fokussierung auf robuste, wissenschaftlich gestützte Analysen entspricht.
- Verlässliche Kommunikation: Sowohl EmpCo als auch die DFGE legen Wert darauf, dass externe Berichterstattung nicht nur rechtlich sicher, sondern in der Praxis verständlich und vertrauenswürdig ist.
In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit für Märkte, Konsumenten und Investoren gleichermaßen an Bedeutung gewinnt, liefert die EmpCo‑Richtlinie einen praktischen und rechtlich verbindlichen Rahmen, der nicht nur Verbraucher schützt, sondern auch den professionellen Anspruch an ESG‑ und Nachhaltigkeitskommunikation auf ein neues Niveau hebt. Sie ist damit ein Meilenstein für glaubwürdige, transparente und wissenschaftlich belegbare Nachhaltigkeitsstrategien in Europa.
Was Unternehmen jetzt tun sollten (EmpCo-Readiness)
Die verbleibende Übergangszeit sollte strategisch genutzt werden. EmpCo-Readiness ist kein Marketingprojekt, sondern ein interdisziplinäres Governance-Thema.
- Claim-Inventur: Alle Umwelt-/Nachhaltigkeitsaussagen systematisch erfassen (Web, Social, Verpackung, Kampagnen, Sales-Unterlagen, Produktdaten).
- Risikoprüfung: Pauschalclaims, Siegel/Labels, „green“ oder „klimaneutral“-Aussagen, Vergleiche, Zukunftsversprechen und Scope-/Systemgrenzen identifizieren.
- Evidenz aufbauen: Für priorisierte Claims belastbare Nachweise definieren und dokumentieren (Methodik, Datenquellen, Aktualität, Verantwortlichkeiten und Inhalte wie PCF, LCA, Klimaziele).
- Governance etablieren: Freigabeprozess zwischen Marketing, ESG/Umwelt, Produktmanagement und Legal; Claim-Lifecycle (Änderungen, Updates, Archivierung).
- Schulung & Rollout: Marketing- und Vertriebsteams auf „zulässige Formulierungen“ und interne Prüfprozesse trainieren
Quellen & weiterführende Links:
- Richtlinie (EU) 2024/825 – Originaltext im EUR‑Lex
– Der vollständige, offizielle Text der Richtlinie als Rechtsakteintrag der EU.
Link: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj/eng - Richtlinie (EU) 2024/825 – Veröffentlichung im Amtlichen Journal der Europäischen Union
– Die authentische Fassung der Richtlinie (PDF/Offizielles Journal).
Link: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj/eng/pdf - Information der Europäischen Kommission zur EmpCo‑Richtlinie
– Überblick und Kontext der Richtlinie im Rahmen der Verbraucherschutz‑Politik der EU‑Kommission.
Link: https://commission.europa.eu/law/law-topic/consumer-protection-law/consumer-contract-law/consumer-rights-directive_en
FAQ zur EmpCo‑Richtlinie
Die Richtlinie muss von den EU-Mitgliedstaaten bis spätestens 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die praktische Anwendung für Unternehmen beginnt am 27. September 2026.
Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU vermarkten, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind.
Allgemeine Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „ökologisch“, aber auch soziale oder Governance-bezogene Claims müssen wissenschaftlich fundiert und nachweisbar sein.
Während CSRD die interne Erfassung und Offenlegung von ESG-Daten regelt, sorgt EmpCo dafür, dass diese Daten auch extern gegenüber Verbraucher:innen korrekt, transparent und belegbar kommuniziert werden.








