Einordnung
Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) setzt einen neuen Standard im Kampf gegen Entwaldung und Waldschädigung. Bestimmte Produkte dürfen demnach nur noch dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie nachweislich entwaldungsfrei und legal hergestellt wurden. Betroffen sind neben den Rohstoffen Soja, Ölpalme, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Rindfleisch und Holz auch die daraus hergestellten Erzeugnisse wie Möbel uns Schokolade. Unternehmen aus Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie, Holz- und Papierwirtschaft, Textil- und Automobilbranche sowie dem Handel stehen im Fokus; Nachhaltigkeit wird ein Zugangskriterium zum EU-Markt.
Die Frist der zeitlichen Umsetzung wurde von ursprünglich dem 30. Dezember 2024 aufgrund von Verzögerungen beim EU-IT-System auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Für kleinere Unternehmen gelten teilweise längere Übergangsfristen bis Juni 2026.
Von der EUDR betroffene Unternehmen müssen eine Due-Diligence-Prüfung durchführen. Neben der Geolokalisierung der Anbau- bzw. Produktionsflächen ist eine Risikobewertung hinsichtlich Entwaldung und Gesetzeskonformität (z.B. zu Landnutzungsrechten sowie Umwelt-, Arbeits-, Steuer- und Handelsvorschriften) zu erstellen. Bei festgestellten Risiken muss eine Risikominderung erfolgen. Zusätzlich erfolgt die Dokumentation und Meldung über das zentrale EU-Informationssystem. Die elektronische Übermittlung der Sorgfaltserklärung muss vor dem Inverkehrbringen der Produkte erfolgen. Unternehmen sind zudem zu einer jährlichen Berichterstattung verpflichtet.
Herausforderungen für Unternehmen
Die neuen Anforderungen stellen die betroffenen Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen. Mit der Einführung von Rückverfolgbarkeits-Tools, Monitoring-Technologien und Schulungen sind maßgebliche Investitionen in IT und Personal verbunden. Zudem ist unter dem Begriff entwaldungsfrei zu verstehen, dass keine Flächen genutzt werden dürfen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet (Umwandlung on Wald in landwirtschaftlich genutzte Fläche) wurden. Bei komplexen, globalen Lieferketten ist die Rückverfolgbarkeit erschwert. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stehen mit der Beschaffung der exakten Geodaten der Ursprungsflächen auf Farm- und Plantagenebene vor Herausforderungen.
Zudem sieht die EUDR ein umfassendes Kontroll-, Korrektur- und Sanktionssystem vor. Kontrollen und stichprobenartige Prüfungen werden in Deutschland von der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) durchgeführt. Verstöße gegen die EUDR können für Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben. Darunter fallen Geldbußen mit bis zu 4% des Jahresumsatzes, Beschlagnahmung oder Rückruf von Produkten, Marktausschluss für nicht-konforme Lieferungen sowie Reputationsschäden, insbesondere in Märkten und bei Kunden mit Nachhaltigkeitsfokus.
Strategien für die Praxis
Um die in wenigen Monaten in Kraft tretenden Anforderungen erfüllen zu können, sollten Unternehmen jetzt handeln und mit der Umsetzung beginnen. Möglich sind dabei z.B. die Implementierung von Rückverfolgbarkeitssystemen wie eine satellitengestützte Monitoring-Lösung und die Integration der neuen EUDR-Prozesse in bereits bestehende Abläufe von z.B. ESG- und LkSG. Ein wichtiger Baustein ist auch der Kontakt zu den Lieferanten. Dazu können neben vertraglich geregelten Verpflichtungen auch Trainings zur EUDR und Audits gehören. Der Zusammenschluss von Unternehmen in Kooperationen und Brancheninitiativen kann zudem den Austausch und Umgang mit der EUDR und den Folgen für die betroffenen Betriebe vereinfachen, indem beispielsweise gemeinsame Standards und Tools genutzt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht auch darin externe Experten wie die DFGE einzubeziehen, die sich intensiv mit der Verordnung beschäftigt haben, um schnell Wissen im eigenen Unternehmen aufzubauen.
Die DFGE als Experte auf dem Gebiet der ESG-Berichterstattung und Compliance kann Unternehmen dabei helfen, sich in deutschen und europäischen Lieferkettenvorschriften zurechtzufinden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns über oder telefonisch unter +49 8192 99 7 33-20.
Nicht nur der Compliance wegen lohnt sich schon jetzt der Fokus auf die EUDR. Er ermöglicht auch einen Wettbewerbsvorteil: getragen von transparenten, nachhaltigen Lieferketten.
Quellen & weiterführende Links:
- BMEL – Entwaldungsfreie Lieferketten EU-VO
- European Commission – Regulation on deforestation-free products
- EU Green Business – Implementation of the deforestation regulation
- EU Access2Markets – Anwendung der EUDR verzögert sich bis Dezember 2025
- KPMG Law – Die Entwaldungsverordnung zwingt Unternehmen zum Handeln
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2023/1115
- IHK Lippe-Detmold – Entwaldungsverordnung
- EU Green Forum – Implementation
- Rödl & Partner – EU-Entwaldungsverordnung
- BLE – Geltungsbereich EUDR
- FAQ BLE – Offizielle Übersetzung
- Deforestation – European Commission