Kontext des LSME in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der LSME-Standard (Listed SMEs Sustainability Reporting Standard) ist ein von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelter Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Der Standard wurde im Rahmen der am 14. Dezember 2022 verabschiedeten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entwickelt. Nun strebt die EU-Kommission mit den am 26. Februar 2025 vorgestellten Gesetzesvorschlägen der Omnibus-Verordnung eine Vereinfachung und Harmonisierung bestehender Vorschriften an, worunter auch Anpassungen der CSRD, CSDDD und der EU-Taxonomie – und damit des LSME – fallen.
Definition und Kernaspekte des LSME
Der LSME-Standard sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 für betroffene Unternehmen – börsennotierte KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden sowie einem Umsatz bis 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro – verpflichtend anzuwenden sein. Dabei war eine zweijährige Opt-out-Option bis 2028 möglich. Der Standard ermöglicht kapitalmarktorientierten KMU im Vergleich zu großen Unternehmen eine vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung, indem er die Berichtspflichten reduziert, sich auf wesentliche Themen konzentriert und das Ausklammern nicht relevanter Aspekte erlaubt. Dies steigert die Transparenz, erleichtert den Zugang zu nachhaltigen Investitionen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.
Die Struktur des LSME-Standards umfasst drei allgemeine Abschnitte:
- Allgemeine Anforderungen
- Allgemeine Angaben
- Grundsätze, Maßnahmen und Ziele
Zusätzlich gibt es drei weitere Abschnitte, die sich mit Kennzahlen zu Umwelt, Sozialem und unternehmerischem Handeln befassen.
LSME in Bezug auf die Omnibus-Verordnung
Ein zentraler Bestandteil der Omnibus-Reform ist die Anpassung der Berichtspflichten für KMU. Während die CSRD ursprünglich vorsah, dass kapitalmarktorientierte KMU nach dem LSME-Standard verpflichtet sind, heben aktuelle Gesetzesentwürfe der Omnibus-Verordnung die Schwellenwerte für die Berichtspflicht an. Mit den geplanten Änderungen würden nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie entweder einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro dieser Verpflichtung unterliegen, wodurch für kapitalmarktorientierte KMU die Verpflichtung zur Anwendung und somit die Notwendigkeit des LSME-Standards entfiele.
In Ergänzung zum LSME wurde von der EFRAG der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) für nicht-börsennotierte KMU entwickelt. Dieser dient als Leitfaden für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung und wird voraussichtlich im Hinblick auf die geplante Omnibus-Verordnung in einer überarbeiteten Version auch für börsennotierte KMU an Bedeutung gewinnen.
Ausblick
Durch die geplante Anhebung der Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht durch die Omnibus-Verordnung, fallen kapitalmarktorientierte KMU voraussichtlich aus der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung heraus. Während der LSME-Standard ursprünglich eine praxisnahe und reduzierte Berichtsanforderung für börsennotierte KMU schaffen sollte, entfällt mit den geplanten Änderungen die Notwendigkeit seiner Anwendung. Für KMU, die dennoch freiwillig berichten möchten oder Anforderungen aus der Lieferkette erfüllen müssen, bleibt der VSME-Standard eine relevante Alternative.
Unterstützung durch die DFGE
Unabhängig vom weiteren Verlauf des Omnibus-Prozesses steht die DFGE Unternehmen schon jetzt beratend zur Seite, um die Anforderungen der CSRD und der EU-Taxonomie zu erfüllen. Wir bieten umfassende Unterstützungsleistungen an – von der Datenerhebung und -Sammlung bis hin zu der finalen Berichterstattung und Entwicklung passender Strategien, Maßnahmen und Ziele. Die DFGE begleitet Sie zudem bei der Berechnung von CO2 Emissionen, dem Setzen von Klimazielen oder der Entwicklung einer Klimastrategie.
Kontaktieren Sie uns jederzeit via Mail oder Telefon +49 8192-99733-20.
Quellen:
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag. (2025, 26. Februar). EU-Kommission legt Omnibus-Pakete I und II vor. DIHK. https://www.dihk.de/de/eu-kommission-legt-omnibus-pakete-i-und-ii-vor-129480
- Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (2025, 27. Februar). Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. DRSC. https://www.drsc.de/news/omnibus-initiative-zur-vereinfachung-der-nachhaltigkeitsberichterstattung-veroeffentlicht/
- Europäische Kommission. (2025, 26. Februar). Kommission vereinfacht Vorschriften für Nachhaltigkeit und EU-Investitionen und erzielt Einsparungen von über 6 Milliarden Euro. Europäische Kommission https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_614
- European Financial Reporting Advisory Group. (2024, 22. Januar). Exposure drafts for LSME and VSME. EFRAG. https://efrag-website.azurewebsites.net/lab9
- European Financial Reporting Advisory Group. (2024, Januar). Exposure Draft: European Sustainability Reporting Standard für börsennotierte KMU (ESRS LSME ED). EFRAG. https://www.efrag.org/sites/default/files/sites/webpublishing/SiteAssets/ESRS%20LSME%20ED.pdf
- Haufe Online Redaktion. (2025, 26. Februar). Omnibus-Verordnung: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD veröffentlicht. Haufe. https://www.haufe.de/finance/jahresabschluss-bilanzierung/omnibus-verordnung-nachhaltigkeit_188_643014.html