Unter dem Titel: „Cahier des charges de l’appel d’offres
portant sur la réalisation et l’exploitation d’installations
photovoltaïques sur bâtiment de puissance crête comprise entre
100 et 250 kW“ veröffentlichte die Französische Regierung bereits im Januar klare Ausschreibungsvoraussetzungen für ein neues nationales Förderprogramm der Solarindustrie.
Wer hier partizipieren möchte, um seine PV-Anlagen in Frankreich zu vermarkten (Bau und Betrieb), MUSS auch einen Product Carbon Footprint der Anlage liefern können.
Neben dem Preis und einer Machbarkeitsprüfung zählt nun also auch ein Umweltbewertung anhand des Carbon Footprints des Produktes zu den Auswahlkriterien. In der offiziellen Ausschreibung wird auch auf den Vorteil im CO2-Ausstoß Europäischer Module im Vergleich zu Importprodukten eingegangen.
Dies ist ein weiteres Beispiel auf nationaler Ebene von der Commission de régulation
de l’énergie (CRE), wie das Thema Carbon Footprint fester Bestandteil von Ausschreibungen wird.
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