Die DFGE hat diesen Artikel am 09. Mai 2022 veröffentlicht. Da die CSRD fortlaufenden Änderungen unterzogen wird, infomieren Sie sich hier über den aktuellen Stand und erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Nun also doch – am 22. Juni wurde vom EU-Parlament für die CSRD-Berichtspflicht eine vorläufige politische Einigung erreicht. Somit gilt für bereits NFRD-konforme Unternehmen, die ihre Berichte ab 2025 veröffentlichen für das Geschäftsjahr 2024 ein neuer Standard bezüglich der Offenlegung von ESG-Thematiken. Nachdem in den letzten Monaten nicht klar war, ob der Standard noch weiter verschoben wird, setzt das EU-Parlament hier ein eindeutiges Signal, um die Offenlegungspflichten für Unternehmen zu verschärfen. Vor allem für bereits NFRD-konforme Unternehmen gilt es deren wesentlichen Beitrag zu den Aspekten Umwelt, Soziales, Menschenrechte und Governance auszuweiten. Ziel ist es, das nicht-finanzielle mit dem finanziellen Reporting auf eine gemeinsame Ebene zu heben, einen Grundstein für globale Nachhaltige Reporting Standards zu legen und mitunter Greenwashing zu beenden.
„Heutzutage sind die Informationen über die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Arbeitsethik lückenhaft, unzuverlässig und leicht zu missbrauchen. Einige Unternehmen berichten nicht. Andere berichten über das, was sie wollen. Investoren, Verbraucher und Aktionäre sind ratlos. Von nun an wird eine saubere Menschenrechtsbilanz genauso wichtig sein wie eine saubere Bilanz“ – Zitat von Pascal Durand (Verhandlungsleiter des EU-Parlaments)
In unserem DFGE-Blog haben wir bereits die wichtigsten Änderungen und Punkte, auf die es zu Achten gilt, zusammengefasst. Hier nochmals die Eckpunkte:
- Grundsätzlich betrifft die CSRD alle großen Unternehmen, auch nicht kapitalmarktorientierte, mit über 250 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz von über 40 Mio. EUR.
- Einbettung in Lagebericht + Zertifizierungspflicht: es wird vorgesehen, die nicht-finanziellen Informationen durch unabhängige Dritte prüfen und auditieren zu lassen
- Zudem werden Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, aber einen Jahresumsatz von 150 Mio. EUR in der EU tätigen und mindestens eine Tochtergesellschaft in der EU halten, ebenso in die Verantwortung genommen
- Für KMUs gilt ein Übergangszeitraum bis zum Jahr 2028
- Ausgewählte börsennotierte KMUs werden mit erleichterten Standards aufgenommen
Da Unternehmen nunmehr 1,5 Jahre Zeit haben, um neue Strukturen einzuführen und 2,5 Jahre, um final die Anforderungen zu erfüllen, gilt es zumindest eine valide Basis für den ersten Bericht und die Folgejahre zu legen:
- Berechnen Sie Ihren Corporate Carbon Footprint und verbessern Sie die Datenqualität, als Ausgangslage für Ihre Klimastrategie
- Führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality) durch, um neben den Outside-In Thematiken ebenso die Inside-Out Auswirkungen des Unternehmens festzustellen
- Beginnen Sie die holistischen ESG-Themen zu bewerten, und auch Ihre Lieferkette hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten zu betrachten (Stichwort: Lieferkettengesetz & EU Supply Chain Act)
Die Experten der DFGE verfügen bereits über ein umfangreiches Wissen über die kommenden Regelungen der CSRD und deren Bedeutung für Unternehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen neuen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns jederzeit via Mail oder Telefon 08192-99733-20.
Quellen: