ESRS – Das neue EU-Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte. Der nächste wichtige Schritt für die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung ist gemacht. Bereits Ende April 2022 gab es erste offizielle Entwürfe der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bezüglich eines neuen EU-Rahmenwerks für Nachhaltigkeitsberichte. Dieses Rahmenwerk dient dazu, den Dschungel an Reportingstandards im Nachhaltigkeitsbereich zu lichten und einheitliche Regelungen für die EU zu liefern. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) liefert entsprechende Vorgaben, während eine Project Task Force der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Inhalte definiert. Dabei bauen sie auf bisherigen Rahmenwerken wie zum Beispiel GRI, SASB oder TCFD auf und setzen neue Maßstäbe wie die doppelte Wesentlichkeit.
Nachdem bereits Ende April die Exposure Drafts zu 13 Sektorübergreifenden Berichtstandards veröffentlicht wurden und der entsprechende Kommentierungszeitraum erst kürzlich beendet wurde, werden jetzt die über 750 eingegangenen Rückmeldungen evaluiert. Diese Rückmeldungen bestehen sowohl aus einem umfangreichen Fragebogen als auch aus freien Stellungnahmen, welche sich auf zentrale Aspekte der veröffentlichten Exposure Drafts beziehen. Sobald die Überarbeitung der ESRS abgeschlossen ist, werden sie voraussichtlich am 15. November 2022 der Europäischen Kommission übergeben.
Welche Informationen haben wir bereits über dieses neue Rahmenwerk und was wird sich in Zukunft für uns alle ändern?
Da die Europäische Union mit der ESRS eine internationale Vorreiterrolle bezüglich des Nachhaltigkeitreportings einnehmen möchte, wird sich die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichtserstattung aus 2014 grundlegend ändern. So wird diese Berichterstattung zukünftig deutlich detaillierter ausfallen, da vor allem große Unternehmen dazu verpflichtet werden über diverse Nachhaltigkeitsthemen aus dem ESG-Spektrum wie beispielsweise Umwelt-, Sozial- und Menschenrechte ausführlich zu berichten. Zudem soll die gesamte Lieferkette inklusive aller Geschäftsbeziehungen betrachtet werden.
Diese gesamtheitliche Mehrbelastung in der Berichterstattung stellt besonders für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung dar, da sie häufig aufgrund fehlender Angaben bezüglich ihrer Wertschöpfungskette nicht in der Lage sind, bestimmte geforderte Informationen bereitzustellen. Aus diesem Grund wird betroffenen KMU während eines dreijährigen Übergangszeitraums Flexibilität gewährt.
Die Zugänglichkeit von Informationen wird gefördert, indem eine Prüfpflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt wird und im Lagebericht ein eigener Abschnitt für diese Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen ist.
Darüber hinaus sollen erstmalig auch außereuropäische Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet werden, sofern sie einen Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR in der EU erzielen und mindestens eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU haben. Diese Neuerung dient dem Zweck, die Chancengleichheit auf dem europäischen Markt zu verbessern und einen Anreiz an KMU darstellen, ihre Berichterstattung auch freiwillig um Nachhaltigkeitskriterien zu erweitern.
Welche Informationen werden im ESRS-Nachhaltigkeitsbericht zukünftig abgefragt?
1. Allgemeine Informationen und Übergreifende Standards
Die ersten beiden ESRS Exposure Drafts ESRS 1 und ESRS 2 beschreiben die übergreifenden Standards der zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung.
So sollen Unternehmen in ESRS 1 beispielsweise die doppelte Wesentlichkeit oder Vorgaben zum Einbezug der gesamten Wertschöpfungskette in die Berichterstattung einbeziehen.
ESRS 2 hingegen beinhaltet die Berichtsbereiche „Strategie und Geschäftsmodell in Bezug auf die Nachhaltigkeit“, „Unternehmensführung und Organisation in Bezug auf die Nachhaltigkeit“, „Wesentlichkeitsbewertung seiner nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen“, „Umsetzungsmaßnahmen, die Politik, Ziele, Maßnahmen und Aktionspläne umfassen, und die Zuweisung von Ressourcen“ sowie „Leistungskennzahlen“ abdecken. Dabei werden die ersten drei Berichtsbereiche von bereichsübergreifenden Standards abgedeckt, da sie mehrere Themen gleichzeitig betreffen. Die letzten beiden Berichtsbereiche sollen durch themenspezifische Standards abgedeckt werden.
2. Umwelt
Die nächsten fünf ESRS Exposure Drafts ESRS E1 bis ESRS E5 beinhalten neue Reportingstandards für die Themen Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser und Marine Ressourcen, Biodiversität und Ökosysteme sowie der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Dabei orientieren sie sich an den Umweltzielen der EU-Taxonomie Verordnung.
3. Soziales
Der Abschnitt Soziales beinhaltet die vier ESRS Exposure Drafts ESRS S1 bis ESRS S4 und bezieht sich auf Themen der Bereiche Mitarbeitende, Arbeitnehmende in der Wertschöpfungskette, betroffene Bevölkerungsgruppen sowie Konsumenten und Endnutzer.
4. Governance
Um den Bereich ESG zu vervollständigen, wurde auch Governance durch die beiden Exposure Drafts ESRS G1 und ESRS G2 berücksichtigt. Dieser Teil bezieht sich auf allgemeine Governance sowie Risikomanagement und interne Kontrolle sowie die Unternehmensführung.
Die neu gesetzten Standards dieser vier Kategorien müssen nach erfolgter Umsetzung in nationales Recht in der Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigt und umgesetzt werden.
Wie geht es nun weiter?
Sobald die finalen Versionen der ESRS der Europäischen Kommission übergeben sind, werden sie innerhalb der EU in nationales Recht umgesetzt. Ab dem Geschäftsjahr 2024 soll die Datenerhebung durch Unternehmen beginnen. Somit sollen ab Januar 2025 erste Geschäftsberichte veröffentlicht werden, in denen die definierten einheitlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angewendet werden. Zudem wird erwartet, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in Zukunft noch weiter ausgebaut wird, durch beispielsweise eine mögliche Erweiterung der ESRS durch sektorspezifische Standards oder Berichtstandards für KMU.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) finden Sie hier.
Informationen zu CSRD-Umsetzung, Lösungen und dem DFGE-Dienstleistngen finden Sie hier.
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