Net Zero ist in den meisten Unternehmen angekommen – die Frage ist heute weniger das Ob als das Wie des Nachweises. Genau hier setzt ISO/DIS 14060 an, der Entwurf für „Net zero aligned organizations“. Der Standard soll IWA 42:2022 ablösen und Organisationen einen Rahmen geben, um zu belegen, dass ihre Net-Zero-Strategie – einschließlich Ziele und deren Erreichung – mit dem Erreichen von Net Zero vereinbar ist und sie glaubwürdige, verifizierbare Fortschritte machen. Entwickelt wird er von ISO/TC 207/SC 7, dem Gremium für Treibhausgas- und Klimamanagement.
Doch die Standardsetzung ist ins Stocken geraten: Die Abstimmung über den Entwurf hat die erforderliche Zustimmungsschwelle nicht erreicht. Für Unternehmen verschiebt das den Zeitplan – nicht die Richtung. Dieser Beitrag ordnet ein, was der Entwurf fordert, wo das Verfahren steht und warum sich die Vorbereitung trotzdem lohnt.
Was ISO 14060 fordert – und warum „Ordnungsrahmen“ zu kurz greift
Der Entwurf richtet sich an Organisationen jeder Art. Wichtig für die Abgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst die Organisation, nicht ihre Produkte – und folgt damit dem Zuschnitt der bisherigen IWA 42. Der Standard ersetzt keine bestehenden Bilanzierungsregeln, sondern baut auf ihnen auf: Er verlangt keine neue Methodik der Treibhausgasbilanzierung, sondern eine belastbare Verbindung zwischen Zielsetzung, Umsetzung und Nachweis.
An dieser Stelle lohnt eine Präzisierung, die in der öffentlichen Debatte häufig untergeht. ISO 14060 ist nicht nur ein Ordnungsrahmen, der bestehende Ambition in eine gefälligere Form bringt. Der Entwurf enthält verbindliche Anforderungen, die für viele Unternehmen eine Verschärfung gegenüber dem bisherigen Vorgehen bedeuten:
- Wissenschaftsbasierte Reduktionsziele: wissenschaftsbasierte Reduktionsziele über alle drei Scopes, einschließlich signifikanter Scope-3-Kategorien, ausgerichtet an einem peer-reviewten Pfad, der mit 1,5 °C vereinbar ist. Die Ziele müssen absolut sein, alle Treibhausgase abdecken und je Scope separat gesetzt werden.
- Eine Mitigationshierarchie: Reduktion innerhalb der eigenen Inventargrenze hat Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. Das ist als verbindliche Anforderung formuliert, nicht als Empfehlung.
- Ein organisationales THG-Budget: die maximal zulässige kumulierte Emissionsmenge zwischen Basisjahr und Net-Zero-Zieljahr. Das ist ein deutlich anderes Steuerungsinstrument als ein Ziel mit Zwischenzielen – es macht den Pfad selbst zum Prüfgegenstand. Praktische Folge: Strategien, die auf späte, steile Reduktionen setzen, überschreiten das Budget rechnerisch, selbst wenn das Zieljahr nominell erreicht wird.
- Ein Transition Plan als eigenständiges Kernelement: integriert in Geschäftsplanung und Finanzprozesse – nicht als Nachhaltigkeitsdokument neben dem Kerngeschäft.
- Aktivitätsziele auch jenseits von THG-Metriken: etwa Energieeffizienz, Ausstieg aus fossilen Energieträgern oder Maßnahmen gegen Entwaldung.
Ein Detail mit erheblicher Tragweite: Der Entwurf differenziert Net-Zero-Zieljahre nach dem Einkommensniveau des Landes, in dem die Emissionen anfallen – 2050, 2060 oder 2070. Für multinationale Unternehmen wird der Zieljahrgang als gewichteter Durchschnitt berechnet. Ein Konzern mit umfangreichen Aktivitäten in Schwellenländern kann damit ein wissenschaftskonformes Net-Zero-Ziel nach 2050 haben.
Kurz: Der Standard standardisiert nicht nur das Wie des Nachweises. Er setzt erstmals ein Emissionsbudget über die gesamte Wertschöpfungskette als prüfbare Größe.
Wo das Verfahren steht: Die DIS-Abstimmung hat die Schwelle verfehlt
Der Entwurf liegt als Draft International Standard (ISO/DIS 14060) vor. Die Enquiry-Phase mit öffentlicher Kommentierung und Abstimmung ist abgeschlossen: Sie lief über zwölf Wochen vom 17. Juni bis 10. September 2026.
Der Entwurf stieß auf außergewöhnliche Resonanz. Bis zum Fristende gingen knapp 5.000 Kommentare von Experten und der interessierten Öffentlichkeit ein; an der Abstimmung beteiligten sich die Normungsgremien aus 88 Ländern. Für ein Weiterkommen verlangt ISO mindestens zwei Drittel Zustimmung bei höchstens einem Viertel Ablehnung – diese Schwelle wurde nicht erreicht. Als eine der Gegenpositionen gelten fossil produzierende Staaten. ISO gibt Details zum Abstimmungsverhalten satzungsgemäß nicht bekannt.
Was folgt daraus? Der Entwurf geht zunächst zurück an den zuständigen Ausschuss ISO/TC 207/SC 7. Dieser arbeitet die eingegangenen Kommentare ein und entscheidet über das weitere Vorgehen – entweder eine Rückverweisung mit Überarbeitung oder eine erneute Abstimmung. Ein FDIS-Entwurf ist derzeit nicht gesichert, ein Publikationsdatum offen. ISO hat dazu keinen Zeitrahmen genannt.
Für die Praxis heißt das zweierlei: Eine Zertifizierungsstrategie lässt sich heute nicht auf ISO 14060 stützen. Die inhaltlichen Anforderungen des Entwurfs sind aber bereits erkennbar – und sie decken sich in wesentlichen Punkten mit dem, was ohnehin auf Unternehmen zukommt.
Claims Framework: Wann darf sich ein Unternehmen „net zero“ nennen?
Einer der praxisrelevantesten Teile des Entwurfs betrifft die Kommunikation. Statt einer einmaligen Net-Zero-Erklärung unterscheidet der Entwurf mehrere aufeinander aufbauende Stufen – von der Net-Zero-Aspiration über die Umsetzung eines Transition Plans und den nachgewiesenen Fortschritt bis zur erreichten Zielmarke. Jede Stufe hat eigene Fristen, Berichtspflichten und Folgen bei Verfehlung. Es handelt sich nicht um ein Siegel, das man einmal erwirbt und dann führt: Jede Stufe verlangt jährliche Verifizierung und öffentliche Berichterstattung.
Mit den Stufen verbunden sind vorgeschriebene Formulierungen. Wer Fortschritte auf dem Pfad ausweist, kommuniziert „on a net zero aligned pathway“ oder „making progress towards net zero“. Als „net zero“ bezeichnen darf sich eine Organisation erst, wenn Residualemissionen tatsächlich und dauerhaft ausgeglichen werden. Werden Zwischenziele verfehlt und kann die Organisation nicht innerhalb einer definierten Frist auf den Pfad zurückkehren, muss sie ihre Aussage zurückziehen.
Das hat unmittelbare Folgen für Marketing, Investor Relations und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wer heute großflächig „net zero“ kommuniziert, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, bewegt sich in einem Feld, das zunehmend reguliert und geprüft wird. Die Stufenlogik liefert dafür erstmals eine belastbare Sprachregelung.
Carbon Credits sind keine Emissionsreduktion
Der Entwurf zieht eine harte Grenze zwischen Reduktion und Kompensation. Carbon Credits – gleich ob Reduktions- oder Vermeidungsgutschriften – können nicht zur Erreichung von Zwischen- oder Net-Zero-Reduktionszielen angerechnet werden. Das ist als strikte Anforderung formuliert.
Für Organisationen, deren Strategie heute wesentlich auf Gutschriften aufbaut, ist das die relevanteste Einzelanforderung des Entwurfs. Der Entwurf schließt Gutschriften nicht aus, weist ihnen aber klar umrissene Rollen zu: als Beitrag zum globalen Klimaschutz außerhalb der eigenen Zielerreichung, als Instrument im Fall verfehlter Zwischenziele sowie – bei entsprechender Kapazität – für historische Emissionen. Diese Einsätze müssen getrennt vom eigenen Inventar berichtet werden.
Am Zielpunkt selbst gilt: Residualemissionen sind ausschließlich durch dauerhafte Entfernungen auszugleichen, die definierte Qualitätskriterien erfüllen – unter anderem Dauerhaftigkeit der Speicherung, Additionalität, unabhängige Quantifizierung und Ausschluss von Doppelzählung. Reduktions- und Vermeidungsgutschriften erfüllen diese Definition nicht.
Ein zweiter Punkt, der in der Praxis häufig übersehen wird: Organisationen müssen Kapazitäten für Entfernungen lange vor dem Zieljahr aufbauen und Meilensteine setzen. Wer Entfernungskapazität erst im Zieljahr sucht, findet sie nicht.
Die Linie deckt sich im Übrigen mit der Richtung, die die SBTi in ihrem neuen Standard verfolgt.
Die Brücke zur SBTi: V2.0 und ISO 14060 laufen aufeinander zu
Wer mit der Science Based Targets initiative arbeitet, kennt die Grundlogik: Zielpfade beruhen auf wissenschaftlichen Szenarien, kurzfristige Ziele sind verpflichtend, Net-Zero-Aussagen brauchen langfristige Absicherung. ISO 14060 verändert diese Logik nicht – er rahmt sie.
Dabei ist ein Punkt wichtig, der in vielen Darstellungen fehlt: Die SBTi hat am 11. Juni 2026 Version 2.0 des Corporate Net-Zero Standard veröffentlicht – sechs Tage vor dem Start des ISO-DIS-Ballots. V2.0 ist die umfassendste Überarbeitung seit Bestehen der Initiative und verändert genau die Punkte, die lange als stabil galten: Zielarchitektur, Unternehmenskategorisierung, Fortschrittsbewertung und den Umgang mit Carbon Credits. Diese sind ausdrücklich als Ergänzung zur Reduktion positioniert, nicht als Ersatz – über ein freiwilliges Anerkennungsprogramm.
Für die Übergangsphase gilt: Version 1.3.1 bleibt für die Zielsetzung bis zum 31. Januar 2028 verfügbar. Ab dem 1. Februar 2028 ist V2.0 für alle neuen Ziel-Einreichungen verpflichtend. Die Validierung gegen V2.0 öffnet im ersten Quartal 2027. Bereits validierte Ziele bleiben für ihren laufenden Zielzyklus gültig – ein sofortiges Handeln ist für Unternehmen mit bestehenden Zielen also nicht erforderlich.
Praxis-Hinweis: Die SBTi liefert die inhaltliche Messlatte, ISO 14060 den strukturellen Rahmen. Wer seine Ziele bereits SBTi-konform aufgesetzt hat, verfügt über einen großen Teil der inhaltlichen Substanz. Ergänzt werden muss vor allem die Governance-Ebene aus Zuständigkeiten, Datenqualität, Prozessen zur Nachverfolgung und einer belastbaren Verifikationslogik – plus das Emissionsbudget als Steuerungsgröße.
ISO 14060 steht nicht allein
Der Entwurf ist kein Solitär, sondern Teil eines wachsenden ISO-Klimastandard-Netzwerks. Relevant sind insbesondere die Partnerschaft zwischen ISO und dem GHG Protocol sowie ISO 32212, der Standard für Net-Zero-Transition-Planning von Finanzinstituten. ISO 32212 wurde im Juni 2026 als finale Norm publiziert – ein Hinweis darauf, dass sich dieser Standardtyp durchsetzt und die inhaltliche Linie auch für Organisationen verbindlich Gestalt annimmt, die nicht selbst Finanzinstitute sind.
Für Unternehmen, die Kapital suchen oder Lieferantenbeziehungen zu Banken und Versicherern unterhalten, ist das ein unmittelbar relevanter Zusammenhang: Finanzinstitute richten ihre Kredit- und Investmententscheidungen zunehmend an genau den Transition-Plan-Anforderungen aus, die ISO 14060 aufgreift.
Was das für Unternehmen bedeutet
Ob eine Organisation betroffen ist, entscheidet nicht allein die Unternehmensgröße. Maßgeblich sind die Art der Net-Zero-Aussage, die Anforderungen von Kunden, Banken und Investoren sowie die Regelungsabsicht des Standards.
Klar ist: ISO-Standards sind grundsätzlich freiwillig. Verbindlich werden sie erst, wenn Regulatoren, Kunden oder Finanzierer darauf Bezug nehmen – oder wenn ein Unternehmen sich selbst dazu verpflichtet. Für Unternehmen mit einer öffentlichen Net-Zero-Aussage ist genau dieser Marktdruck der relevante Hebel.
Wer bereits nach CSRD berichtet und SBTi-Ziele gesetzt hat, bringt eine wichtige Grundlage mit: ein belastbares Inventar und einen wissenschaftsbasierten Zielpfad. Nicht abgedeckt sind damit aber die eigentlichen Neuerungen– das Emissionsbudget als Steuerungsgröße, die vorgeschriebenen Formulierungen für Net-Zero-Aussagen, die Grenze zwischen Reduktion und Kompensation und der Transition Plan als prüfbares Kernelement. Genau hier liegt der Handlungsbedarf.
Belastbare Daten statt pauschaler Annahmen. Der Entwurf behandelt Datenqualität als Compliance-Anforderung, nicht als Best-Practice-Ziel: Prozesse zur laufenden Verbesserung von Qualität und Vollständigkeit müssen dokumentiert sein. Entscheidend ist dabei eine Regel, die viele unterschätzen – unvollständige Daten rechtfertigen keine Verzögerung von Maßnahmen. Organisationen sollen auf Basis von Schätzungen handeln und diese parallel verbessern. Schätzverfahren wie spend-based Ansätze in Scope 3 sind als Einstieg anerkannt, gelten aber als am wenigsten aussagekräftig für die Steuerung tatsächlicher Reduktionen. Die Richtung geht zu Primärdaten und lieferantenspezifischen Emissionsfaktoren.
Die zentrale Managementfrage lautet daher nicht allein: „Haben wir ein Net-Zero-Ziel?“ Sondern: „Wie etablieren wir eine unternehmensweit belastbare, prüfbare und skalierbare Datenkette für Klimainformationen?“
Wie die DFGE unterstützt
Die DFGE arbeitet an der Schnittstelle von Klimabilanzierung, Zielpfadentwicklung und Managementsteuerung – zum Beispiel durch:
- Erhebung und Plausibilisierung von Corporate– und Product-Carbon-Footprints,
- Entwicklung und Prüfung wissenschaftsbasierter Klimaziele,
- Aufbau eines belastbaren Emissionsbudgets als Steuerungsgröße,
- Datenanforderungen und Datenqualitätsprozesse entlang der Lieferkette,
- Szenario-, Kosten- und Risikoanalysen sowie
- Schulungen für Nachhaltigkeitsabteilung, Einkauf, Kommunikation und Management.
So lassen sich die Anforderungen des Entwurfs in belastbare Daten, praktikable Prozesse und eine wirksame Klimastrategie übersetzen – unabhängig davon, wann der Standard final erscheint.
Fazit
ISO 14060 macht die Glaubwürdigkeit von Net-Zero-Aussagen zum geschäftskritischen Faktor. Dass die DIS-Abstimmung die Zustimmungsschwelle verfehlt hat, verschiebt den Zeitplan – nicht die Richtung. Die inhaltlichen Anforderungen sind absehbar, wenn auch im Detail noch in Bewegung: wissenschaftsbasierte Ziele über alle Scopes, ein Emissionsbudget, eine belastbare Verifikationslogik, vorgeschriebene Formulierungen und eine klare Trennung von Reduktion und Kompensation.
Wer Zielpfade, Daten und Governance jetzt zusammenführt, erfüllt nicht nur künftige Anforderungen, sondern stärkt Transformation und Steuerung. Die DFGE unterstützt dabei, diese Anforderungen in belastbare Daten, praktikable Prozesse und eine wirksame Klimastrategie zu übersetzen.
Sie möchten wissen, wo Ihr Unternehmen steht? Wir spiegeln Ihre Net-Zero-Architektur an den Prinzipien des Entwurfs und an SBTi V2.0 – und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht. Sie erreichen uns unter oder telefonisch unter +49 8192 99733‑20.








