Der Countdown läuft: Am 1. Februar 2027 öffnet die Science-Based Targets initiative (SBTi) die Validierung nach dem neuen Corporate Net-Zero Standard (CNZS) V2.0. Der Standard selbst ist bereits seit Juni 2026 veröffentlicht. Was bisher fehlte, war der Blick in die Praxis: Wie läuft eine Validierung ab, wie lange dauert sie und was müssen Sie einreichen?
Genau dazu hat die SBTi Anfang Oktober eine ganze Reihe neuer Unterlagen veröffentlicht, darunter Zeitplan, Verfahrensbeschreibung, Einreichungsformular (Vorabversion) und Glossar. Was steckt in den neuen Dokumenten? Hier der Überblick, kurz und verständlich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Start: Die Validierung nach V2.0 beginnt am 1. Februar 2027.
- Übergangszeit: Bis zum 31. Januar 2028 können Unternehmen ihre Ziele noch nach dem bisherigen Standard V1.3.1 einreichen. Ab dem 1. Februar 2028 gilt nur noch V2.0. Die DFGE empfiehlt, die Übergangszeit für V1.3.1 zu nutzen (siehe unten).
- Zwei Wege zur Validierung: Unter V2.0 gibt es einen ausführlichen und einen schlanken Prüfweg. Welcher gilt, hängt von der Größe des Unternehmens (Kategorie A oder B), vom Umsatz und von den gesetzten Zielen ab. Der schlanke Weg ist nur für kleinere Unternehmen mit einem reinen Scope-1+2-Ziel gedacht.
- Noch nicht alles final: Einige wichtige Unterlagen liegen bisher nur als Vorabversion vor. Dazu gehören die Methoden, das Target-Setting-Tool und die Claims Policy. Die finalen Fassungen hat die SBTi für das vierte Quartal 2026 angekündigt. [1]
Welcher Standard gilt wann?
| Zeitraum | Welcher Standard gilt? |
| bis 31.01.2027 | Einreichung nur nach V1.3.1 |
| 01.02.2027 bis 31.01.2028 | Übergangsphase: Einreichung wahlweise nach V1.3.1 oder V2.0 |
| ab 01.02.2028 | Einreichung nur noch nach V2.0 |
Muss Ihr Unternehmen jetzt auf V2.0 umstellen?
Nein. Wer bereits validierte Ziele hat, kann sie behalten. Der Wechsel auf V2.0 erfolgt erst, wenn die nächsten Ziele gesetzt werden. [2] Das Five-Year Review findet weiterhin statt.
Und wer jetzt neue Ziele setzt?
Bis Ende Januar 2028 geht das noch nach V1.3.1. Die SBTi rät sogar, nicht zu warten. Diese Ziele gelten für ihren Zielzyklus. V2.0 gilt erst für die nächsten Ziele. Auch hier findet das Five-Year Review weiterhin statt.
Unsere Empfehlung: V1.3.1 nutzen, solange es möglich ist
Die DFGE sieht aktuell keinen Vorteil darin, früh auf V2.0 zu wechseln. Für V1.3.1 sprechen vier Punkte:
- Mehr Flexibilität: V1.3.1 ist unter anderem bei kombinierten Scope-1+2-Zielen, der Scope-3-Zielgrenze und den Anforderungen an die Datenprüfung flexibler. Die SBTi nennt diese Spielräume selbst. V2.0 verlangt dagegen getrennte Ziele für Scope 1 und Scope 2.
- Wichtige Neuerungen sind schon dabei: Die SBTi hat zentrale Neuerungen aus V2.0 in V1 vorgezogen, zum Beispiel die aktualisierte Berechnung der Reduktionspfade für die Absolute Contraction Methode. Sie ist bereits in allen SBTi-Tools hinterlegt.
- Zeit gewinnen: Wer jetzt nach V1.3.1 einreicht, muss sich erst im nächsten Zielzyklus mit V2.0 befassen.
- Planbarkeit: Methoden und Target-Setting-Tool für V2.0 sind noch nicht final. V1.3.1 ist ein bekannter Rahmen.
Wichtig: Dieser Vorteil gilt nur, wenn die Einreichung bis zum 31. Januar 2028 erfolgt. Planen Sie deshalb einen zeitlichen Puffer ein, denn auch die Validierung selbst braucht ihre Zeit.
Zwei Sonderfälle
- Finanzinstitute können im Februar 2027 nicht nach V2.0 einreichen.[3]
- Für Validierungen mit Sektorstandard ist der Validierungstyp unter V2.0 noch als „forthcoming“ markiert. Bis die Sektorstandards überarbeitet sind, werden Betroffene von der SBTi ermutigt, nach V1.3.1 plus Sektorstandard einzureichen.[4]
Ausführlich oder schlank? Die zwei Prüfwege im Überblick
Wie eingangs erwähnt, gibt es unter V2.0 zwei Prüfwege. Die SBTi nennt sie Regular Schedule (ausführlicher Prüfweg) und Focused Schedule (schlanker Prüfweg). Beide laufen in denselben drei Schritten ab: Die SBTi prüft die Einreichung (Assessment) und klärt offene Rückfragen (Evaluation). Danach folgt die Entscheidung (Decision). Der Unterschied liegt im Aufwand. Für Einreichungen nach V1.3.1 gelten die bisherigen Abläufe der SBTi; die beiden Prüfwege betreffen nur V2.0. [5]
| Ausführlicher Prüfweg (Regular Schedule) | Schlanker Prüfweg (Focused Schedule) | |
| Für wen? | Alle Unternehmen der Kategorie A, außerdem bestimmte Unternehmen der Kategorie B | Unternehmen der Kategorie B, die nur Scope 1 und Scope 2 abdecken |
| Prüfrunden | 5 | 4 |
| Zweite Prüfperson (Peer Reviewer) | ja | nein |
| Validierungsgespräch | 60 Minuten, auf Wunsch ein zweites Gespräch | kein Gespräch |
| Dauer bis zur Entscheidung | Ca. 55 Werktage (rund 11 Wochen) | Ca. 30 Werktage (rund 6 Wochen) |
Was bedeuten Kategorie A und B?
Die SBTi unterscheidet unter V2.0 zwischen großen Unternehmen (Kategorie A) und allen anderen (Kategorie B). Entscheidend sind Größe, Kennzahlen und Geografie. Die genauen Schwellen legt der Standard fest.[6] Prüfen Sie die Einstufung Ihres Unternehmens deshalb frühzeitig.
Wann gilt der ausführliche Prüfweg?
Für Unternehmen der Kategorie A ist er verpflichtend. Unternehmen der Kategorie B müssen ihn nutzen, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:
- Der Jahresumsatz liegt über 25 Mio. €.
- Das Unternehmen setzt Ziele für Scope 3.
- Das Unternehmen setzt sektorspezifische Ziele.
- Das Unternehmen wünscht sich eine ausführlichere Prüfung.
Wann ist der schlanke Prüfweg möglich?
Er ist ein Angebot für kleinere Unternehmen der Kategorie B, die ausschließlich Scope-1- und Scope-2-Ziele setzen. Er ist kürzer und mit weniger Aufwand verbunden. Wer die Bedingungen erfüllt, kann ihn nutzen, muss es aber nicht.
Was verlangt V2.0? Die wichtigsten Anforderungen im Überblick
Wer nach V2.0 einreicht oder sich auf den späteren Wechsel vorbereitet, sollte die neuen Anforderungen kennen. Die SBTi hat dazu eine Vorabversion der „Minimum Evidence Required“ veröffentlicht. Das ist die Liste der Nachweise, die Unternehmen bei der Validierung einreichen müssen. [7] Sie deckt bisher nur einen Teil der Kriterien ab und kann sich bis zur finalen Fassung noch ändern. Folgende Punkte fallen auf:
- Scope 1 und Scope 2 getrennt: Unternehmen setzen für beide Bereiche eigene Ziele. Bei V1.3.1 ist ein gemeinsames Ziel noch möglich.
- Fünf Jahre Zeithorizont: Kurzfristige Ziele (Near-Term-Ziele) decken fünf Jahre ab. Bei der ersten Validierung darf der Zeitraum kürzer sein, wenn das Zieljahr begründet wird. Beispiel der SBTi: Wer 2027 einreicht und 2026 als Basisjahr wählt, kann 2028 bis 2031 als Zieljahr nehmen. Wer ein anderes Zieljahr als 2031 wählt, muss das begründen.
- Aktuelles Basisjahr: Das Basisjahr darf höchstens zwei Jahre vor der Einreichung liegen.
- Bilanz ohne Zertifikate als Basis: Die Emissionsbilanz für die Zielsetzung muss auf dem „physischen Inventar“ beruhen. Das heißt: Es zählen die tatsächlich entstandenen Emissionen, nicht rechnerisch bereinigte Werte (zum Beispiel durch Ökostrom-Zertifikate). Für Scope 2 ist die standortbasierte Methode (location-based) vorgesehen.
- Emissionsintensive Aktivitäten im Blick: Unternehmen der Kategorie A müssen bestimmte emissionsintensive Aktivitäten in der Lieferkette identifizieren und quantifizieren (für Kategorie B optional). Machen sie 5 % oder mehr der Scope-3-Emissionen aus, gelten sie als wesentlich und müssen später öffentlich berichtet werden. Die SBTi nennt sie „emissions-intensive activities“ (EIAs).
- Transition Plan: Alle Unternehmen brauchen einen Plan für den Weg zu Net Zero. Unternehmen der Kategorie A müssen ihn zusätzlich innerhalb von 15 Monaten nach der Validierung veröffentlichen.
- Externe Prüfung: Die Klimabilanz muss mindestens mit „begrenzter Sicherheit“ (Limited Assurance) extern geprüft werden. Für Kategorie A ist das Pflicht. Für Kategorie B laut V2.0 nicht verpflichtend, aber ausdrücklich empfohlen. Geprüft werden unter anderem die Emissionen des Basisjahres für Scope 1, 2 und 3.
Unser Tipp: Starten Sie bei der Datenbasis. Fast alle Anforderungen oben bauen auf einem sauberen, gut dokumentierten Emissionsinventar auf. Das gilt auch für V1.3.1. Wer die Daten jetzt prüft, spart später Zeit.
Fazit: Jetzt die Weichen stellen
Die neuen Unterlagen zeigen, wie die Validierung unter V2.0 ablaufen wird. Ganz klar ist das Bild aber noch nicht, denn die SBTi hat noch nicht alle Dokumente veröffentlicht. Die finalen Methoden, das Target-Setting-Tool und die Claims Policy sind für das vierte Quartal 2026 angekündigt. Für Unternehmen heißt das: Einige Planungsfragen lassen sich heute noch nicht abschließend beantworten.
Die Übergangsphase bis Januar 2028 bietet dafür Spielraum. Unternehmen sollten sie nutzen, um
- ihren Standard zu wählen (V1.3.1 ist noch bis zum 31. Januar 2028 möglich),
- ihre Kategorie (A oder B) und den passenden Prüfweg zu klären,
- zu prüfen, ob Sektorpflichten oder Scope-3-Ziele den Aufwand bestimmen, und
- ihre Datenbasis (Inventar, Basisjahr, emissionsintensive Aktivitäten) abzusichern.
Wie kann die DFGE unterstützen?
Wir begleiten Unternehmen dabei, wissenschaftsbasierte Klimaziele zu setzen, ob nach V1.3.1 oder in Vorbereitung auf V2.0. Dazu gehören unter anderem:
- Einordnung Ihres Unternehmens (Kategorie, Prüfweg, Sektorpflichten)
- Beratung zur Standardwahl: V1.3.1 oder V2.0
- Entwicklung und Validierung SBTi-konformer Reduktionsziele
- Berechnung und Analyse der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen
- Erstellung und Umsetzung von Klimastrategien und Transition Plans
- Laufende Berichterstattung nach internationalen Standards
Haben Sie Fragen zur Validierung? Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an oder telefonisch unter 08192-99733-20.
Quellen:
[1] Science-Based Targets initiative (2026): Countdown to validation: New resources to prepare for the Corporate Net-Zero Standard V2.0.
[2] Science-Based Targets initiative (Juni 2026): Continuing Use of Corporate Net-Zero Standard Version 1.3.1 and Transition to Corporate Net-Zero Standard Version 2.
[3] SBTi Services (Oktober 2026): Validation Procedures for the Corporate Net-Zero Standard V2.0, Version 1.0.
[4] SBTi Services (Oktober 2026): Validation Procedures for the Corporate Net-Zero Standard V2.0, Version 1.0.
[5] SBTi Services (2026): Validation Schedule for CNZS V2.0.
[6] SBTi Corporate Net-Zero Standard (2026) Version 2.0.
[7] Science-Based Targets initiative (11.06.2026): Preliminary Minimum Evidence Required for Corporate Net-Zero Standard Version 2.0, Version 1.








