Nachhaltigkeit ist zu einem Schlüsselthema in der Wirtschaft und der Finanzwelt geworden. Immer mehr Regierungen und Behörden weltweit ergreifen Maßnahmen, um Nachhaltigkeitsaspekte in Unternehmen und Investitionen zu fördern. In diesem Blogpost werden wir uns auf die Gesetzgebung in der Europäischen Union (EU) und im Vereinigten Königreich (UK) konzentrieren und einen groben Überblick über wichtige Gesetze und Verordnungen geben, die Unternehmen und Investoren in diesen Regionen betreffen.
EUROPÄISCHE UNION: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-DIRECTIVE)
Die CSRD-Directive (Corporate Sustainability Reporting Directive), die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ist ein bedeutendes Gesetz in der EU, das Unternehmen dazu verpflichtet, Berichte über Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Jahresberichten zu veröffentlichen. Diese Aspekte umfassen Umwelt-, soziale und Governance-Themen. Das Ziel dieser Verordnung ist es, die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitspraktiken und -leistungen in Unternehmen zu erhöhen und Investoren bessere Informationen zur Verfügung zu stellen.
Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Erweiterte Berichterstattung: CSRD erweitert die Berichtspflichten für Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte bezüglich Mitarbeiteranzahl, Umsatz und Bilanzsumme erreichen einschließlich derjenigen, die bereits der NFRD unterliegen.
- Doppelte Materialitätsbewertungen: CSRD führt doppelte Materialitätsbewertungen ein und erfordert maschinenlesbare Berichte.
- Warum ist diese Richtlinie wichtig: CSRD ersetzt NFRD und verbessert die Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung.
CSRD fördert transparente und umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Unternehmen sollten sich auf diese Änderungen vorbereiten, um den neuen Standards gerecht zu werden.
Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)
Die Europäische Kommission hat die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) eingeführt, um die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen bei Investitionen zu erhöhen. Die Verordnung legt spezifische Anforderungen fest, welche die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit je nach Produktkategorie unterschiedlich regeln. Es gibt drei Produktkategorien, die Produkte nach finanzieller Bedeutsamkeit klassifizieren. Die SFDR unterteilt die Offenlegung in zwei Stufen: Kernoffenlegungen (Level 1) und erweiterte Offenlegungen (Level 2), die für verschiedene Finanzprodukte gelten. Diese Verordnung zielt darauf ab, „Greenwashing“ zu verhindern und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu standardisieren, während sie Unternehmen und Investoren in der EU ermutigt, nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern. Sie hat auch Auswirkungen auf Finanzberater und FMPs, die eine größere Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken sicherstellen und standardisierte Offenlegungen über die Integration von Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsmodelle bieten müssen.
EU Taxonomie
Die EU-Taxonomie konzentriert sich auf Umweltaspekte und schafft eine gemeinsame Definition dafür, was als „umweltfreundlich nachhaltig“ betrachtet werden kann. Sie umfasst eine Liste wirtschaftlicher Aktivitäten und stellt detaillierte Kriterien auf, um festzustellen, ob diese als „grün“ eingestuft werden können. Die EU-Taxonomie untermauert sechs Umweltziele, die angestrebt werden sollen:
- Klimawandel-Minderung
- Anpassung an den Klimawandel
- Schutz und nachhaltige Nutzung von Meeres- und Wasserressourcen
- Übergang zur Kreislaufwirtschaft
- Kontrolle und Verhinderung von Umweltverschmutzung
- Wiederherstellung und Schutz von Ökosystemen und Biodiversität
Die technischen Kriterien für die Taxonomie werden veröffentlicht und sollen sicherstellen, dass jede Aktivität einen „substanziellen Beitrag“ zu einem dieser Umweltziele leistet und keinen „signifikanten Schaden“ anrichtet. Die EU-Taxonomie ist Teil des European Green Deal und soll dazu beitragen, die Klimaziele der EU bis 2030 zu erreichen. Sie ermöglicht es Investoren, festzustellen, welche Vermögenswerte voraussichtlich einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben und fördert umweltfreundliche Investitionen und Unternehmen.
D3CS-Richtlinie
Die D3CS-Richtlinie, auch als CSDD oder CSDDD bekannt, ist eine Maßnahme zur Förderung von Nachhaltigkeit und verantwortlichem Unternehmensverhalten. Sie verlangt von Unternehmen, Umweltauswirkungen und Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und zu beheben, insbesondere entlang ihrer Wertschöpfungsketten. Unternehmen müssen eine Strategie entwickeln, die mit den Zielen des Pariser Abkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius in Einklang steht. Die Richtlinie fördert ein verbessertes Bewusstsein, stärkere Risikobewältigung und den Schutz von Umwelt und Menschenrechten. Betroffen sind vor allem größere Unternehmen in der EU, doch auch kleine und mittlere Unternehmen könnten indirekt betroffen sein, da unterstützende Maßnahmen vorgeschlagen werden. Die D3CS-Richtlinie wurde im Februar 2022 vorgeschlagen und wird voraussichtlich ab 2025 verpflichtend sein.
Support durch die DFGE
Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung stehen Unternehmen derzeit vor erheblichen Herausforderungen. Die DFGE steht Ihnen gerne tatkräftig zur Seite und kann Sie in verschiedenen Bereichen unterstützen, beispielsweise bei der Durchführung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Erfüllung der Anforderungen der CSRD. Mit unserer umfassenden Erfahrung im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Umweltmanagement bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, um nachhaltige Berichterstattung zu etablieren und Umweltdaten effizient zu erfassen. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen und sicherzustellen, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Bei Fragen zum Thema kontaktieren Sie uns gerne via oder telefonisch 08192-99733-20.
Quelle
Kaur Chana, S., Odhiambo, D., & Pike, O. (2023). Legislation Directory: Insights on all major sustainability legislations (2023 Edition).